Fach- und Organisations­beratung

Zielgruppe

Das Beratungsangebot des Landesjugendamtes richtet sich an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und de­ren Einrichtungen in seinem Zu­ständig­keits­bereich.

Zielsetzung

Die Beratungsangebote des Landesjugendamtes dienen der Weiter­ent­wicklung und der Vereinheitlichung der Leistungsstandards der Jugendhilfe in Bayern.

Ziel ist es, die Jugendämter auf dem Weg zur leistungsfähigen Fach­behörde zu be­glei­ten und zu unterstützen. Dienst­leistungs­orien­tierung in der Jugendhilfe bedeutet, den Berechtigten die gesetzlich vor­ge­schrie­benen Leistungen „in zeit­ge­mäßer Wei­se, umfassend und schnell“ zur Verfügung zu stellen, den Zugang zu den Leis­tun­gen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach zu gestalten (§ 17 Abs. 1 SGB I) und sich den veränderten Anforderungen anpassen zu können.

Um diesen Anspruch einzulösen, werden in den Beratungsprojekten die fachlich kon­zep­tio­nelle Weiterentwicklung, die Entwicklung angemessener und effektiver Strukturen und Organisationsabläufe und die Qualifizierung der unmittelbar be­tei­lig­ten sowie der verantwortlichen Fachkräfte miteinander verbunden.

Die inhaltliche Orientierung wird durch die fachlichen Positionen des Lan­des­ju­gend­amtes vorgegeben. Auf diesem Weg können die Empfehlungen des Lan­des­ju­gend­amtes in die Jugendhilfepraxis transportiert werden. Gleichzeitig kann das Landes­jugend­amt die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Beratungsprozessen zur Entwicklung und Fortschreibung der fachlichen Positionen nutzen.

Beratungsverständnis

Die Beratung durch das Landesjugendamt beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und betont die Selbstverantwortung der beratenen öffentlichen wie freien Träger. Bei der Beratung von freien Trägern wird darauf Wert gelegt, dass der jeweils zu­stän­di­ge örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe informiert wird.

Gemeinsam mit dem Träger werden die Ziele und der spezifische Beratungs- und Entwicklungsbedarf erarbeitet. Im Sinne einer ressourcenorientierten Sichtweise gilt die Aufmerksamkeit nicht nur den Problemstellungen, sondern vor allem auch den vorhandenen Potenzialen.

Aufgabe des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt berät als Fachbehörde. Es vertritt den fach­lichen Auftrag und die Anforderungen des Kinder- und Jugend­hilfe­gesetzes. Das Landesjugendamt bringt damit ein eindeutiges Interesse ein, das auf die Qualifizierung und Weiter­ent­wicklung der fachlichen Standards der Jugendhilfe in Bayern zielt.

Die Ergebnisse der Beratungsprozesse sind das gemeinsame Produkt aus den In­te­res­sen und den Beiträgen aller am Beratungsprozess Beteiligten.

Die Verantwortung für die Umsetzung der Beratungsergebnisse, für die Wirkung sowie deren Nachhaltigkeit liegt beim jeweiligen Träger. Damit wird im Sinne der kommunalen Selbstverantwortung die Eigen­ver­ant­wortung der öffentlichen örtlichen Träger betont.

Beratungsleistung des Landesjugendamtes

Das Landesjugendamt bietet folgende Beratungsleistungen an:

  • die Planung und Konzeption von Beratungs- und Entwicklungsprojekten und
  • die Beteiligung an der Durchführung von Beratungs- und Entwicklungsprojekten.

Planung und Konzeption von Beratungs- und Ent­wick­lungs­projekten

Unabhängig von einer Beteiligung an einem späteren Beratungs- und Ent­wick­lungs­prozess berät das Landesjugendamt in einer ersten Phase die Träger bei der Ana­ly­se und Bestimmung des Ent­wicklungs­be­darfs und der Konzeption sowie bei der Planung der Beratung.

Ausgehend vom Anliegen des Trägers werden gemeinsam vor Ort eine Be­stands­ana­lyse und eine Konkretisierung der Zielsetzung vor­ge­nom­men. Dabei werden insbesondere auch die institutionellen und politischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der angestrebten Ergebnisse einbezogen sowie die Erwartungen der Fach- und Leitungskräfte.

Auf diesem Hintergrund erstellt das Landesjugendamt einen Vorschlag zur Pro­jekt­ge­stal­tung. Darin werden die Ziele und angestrebten Ergebnisse, die Aufgaben und Funktionen der Beteiligten, die einzelnen Arbeitsschritte, der Beratungsbedarf und der zeitliche Ablauf beschrieben und im Anschluss mit dem Träger besprochen.

Mit dem Vorschlag der Projektkonzeption teilt das Landesjugendamt mit, ob und in welcher Form eine Beteiligung des Landesjugendamtes an dem weiteren Projekt in Aussicht steht.

Im Falle einer Beteiligung des Landesjugendamtes an dem folgenden Beratungs- und Entwicklungsprojekt wird die Projektkonzeption mit dem Träger abgestimmt und die weitere Zusammenarbeit vertraglich vereinbart.

Unabhängig von einer eigenen Beteiligung am folgenden Be­ra­tungs­pro­jekt un­ter­stützt das Landesjugendamt den Träger bei der Suche nach einer geeigneten Be­ra­te­rin oder einem Berater. Die Kosten des Planungsprozesses trägt das Lan­des­ju­gend­amt.

Beteiligung an Beratungs- und Entwicklungs­projekten

Das Landesjugendamt beteiligt sich an der Durchführung von Be­ra­tungs- und Ent­wick­lungs­pro­zes­sen, wenn die Frage- oder Themen­stellungen von besonderem Interesse sind. Ein besonderes Interesse liegt dann vor, wenn das Projekt aktuelle, grundsätzliche oder innovative Themenstellungen aufgreift und Ergebnisse erwarten lässt, die zur Weiterentwicklung der fachlichen Positionen und landesweiter Emp­feh­lun­gen der Fachbehörde beitragen können.

Zu den möglichen Projekten gehören solche Vorhaben, die sich auf die Neu­ge­stal­tung oder Weiterentwicklung von Leistungen beziehen sowie solche, die sich schwer­punkt­mäßig mit der Überprüfung und An­pas­sung von Strukturen und Ab­läu­fen befassen.

Ein weiteres wesentliches Kriterium für die Beteiligung des Landes­jugend­amtes ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse des Projekts. Vor­aus­set­zung dafür ist der eindeutige Auftrag der politischen und institutionellen Ent­schei­dungs­träger sowie gesicherte Ressourcen für das Projekt.

Die Form und der Umfang der Beteiligung des Landesjugendamtes orientieren sich am jeweiligen Bedarf.

Das Landesjugendamt beteiligt sich im Rahmen seiner Prio­ri­täten­setzung an den Gesamtkosten des Beratungsprozesses. Der Beitrag des Landesjugendamtes an dem Beratungs- und Entwicklungsprojekt wird ebenso wie die Leis­tung und Auf­ga­ben des Trägers und gegebenenfalls eines einbezogenen externen Beraters in einem Vertrag vereinbart, in dem auch die angestrebten Ergebnisse und der Ablauf des Projektes detailliert festgelegt werden.

Ansprechpartner:
Bayerisches Landesjugendamt – Team Fortbildung
Roger Leidemann
Telefon: 089 124793-2162
Email: roger.leidemann@zbfs.bayern.de