Erziehungsberatung

Erziehungsberatung ist eine niedrigschwellige Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Sie richtet sich an Eltern, sonstige Er­zie­hungs­be­rech­tigte, Familien und junge Menschen mit dem Ziel, individuelle und fa­mi­lien­be­zo­ge­ne Probleme zu klären und zu bewältigen. Ratsuchende erhalten neben Be­ra­tung – persönlich wie gegebenenfalls auch unter Einsatz des Internet – zusätzlich das An­ge­bot zu pädagogischen und damit verbundenen therapeutischen Leis­tun­gen.

Rechtsgrundlage


Die Ratsuchenden bei der Erziehungsberatung werden bei der eigen­ständigen Wahr­neh­mung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)­Aufbau förderlicher So­zia­li­sa­tions- und Erziehungs­be­din­gungen professionell unterstützt. Die vom Ge­setz­ge­ber bewusst gewählte Niedrigschwelligkeit, die es Eltern oder Jugendlichen er­mög­licht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden, unterscheidet die Er­zie­hungs­be­ratung als Hilfe zur Erziehung von den anderen Hilfeformen. Den­noch setzt die Er­zie­hungs­beratung als Hilfe zur Erziehung die Feststellung eines er­zie­he­ri­schen Bedarfs voraus, der die Notwendigkeit der Hilfeleistung begründet
(§ 27 SGB VIII). Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung erfolgt freiwillig. Sie ist kostenlos und vertraulich.

Erziehungsberatungsstellen bieten grundsätzlich in folgenden Bereichen Unter­stüt­zung und Hilfeleistungen an:

  • Diagnostik zu kindlicher Entwicklung, (Schul-)Leistung, Konzentration, Auf­merk­sam­keit, Persönlichkeit u. a.
  • Beratung in Fragen der Erziehung für Eltern allein oder in Gruppen
  • Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei persönlichen Fra­gen, Fragen zu Schule, Arbeit, Freundschaft, Partnerbeziehung und fa­mi­liä­ren Konflikten
  • Familienberatung und -therapie
  • Spieltherapie und/oder (heil-)pädagogische Förderung von Kindern – einzeln und in der Gruppe
  • Begleitung und Beratung bei Trennung und Scheidung
  • begleiteter Umgang zwischen Elternteil und Kind nach einer Trennung / Scheidung
  • Krisen- und Notfallberatung bei akuten Problemen
  • Fachgespräche und Kooperation mit Erzieherinnen und Erziehern, Lehrkräften, Ärztinnen und Ärzten u. a. auf Wunsch der Ratsuchenden (nur mit schriftlicher Schweigepflichtsentbindung)

Die Mitarbeit der Familie ist für das Gelingen gerade dieser Hilfe zwingend er­for­der­lich. Erziehungsberatung orientiert sich an der konkreten Lebenssituation der Rat­su­chen­den und deren Ressourcen und setzt damit ein gewisses Selbst­hil­fe­po­ten­zial der Familie voraus.

Aufgaben des Landesjugendamtes

Das Bayerische Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendämter und die freien Trä­ger der Jugendhilfe bei der Ausgestaltung der Erziehungs­beratung als Hilfe zur Er­zie­hung, insbesondere auch im Hinblick auf die notwendige Vernetzung mit an­de­ren Hilfen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Im Rahmen des Förderprogramms „Beratungsangebot für Eltern mit Schreibabys“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration veranstaltet das Bayerische Landes­jugendamt in Kooperation mit dem Amt für Ju­gend und Familie Regens­burg – "Tausend und keine Nacht" in einem Turnus von zwei Jahren einen Fachtag für die Fachkräfte zur nachhaltigen fachlichen Sicherung der Qualität dieses Beratungsangebots sowie zur Verbesserung der Zu­sam­men­ar­beit und des Austausches der Beratungsstandorte.

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung gemäß § 28 SGB VIII – Fortschreibung
(Der Text wird – vorbehaltlich von Änderungsbedarfen im Zuge einer möglichen Reform des SGB VIII – in Kürze auch barrierefrei und in Druckfassung zur Verfügung gestellt)

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung verteidigen durch Qualifizierung der Steuerungs­prozesse in der Einzelfallhilfe; ZBFS BLJA-Jahresbericht 2011, S. 36 – 52; München 2012.

 

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Hrsg.): Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen, Be­kannt­ma­chung vom 14. März 2022, Az. V2/6523.01-1/23

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (Hrsg.): Familie und Beratung. Memorandum zur Zukunft der Erziehungsberatung; Fürth 2012

Bundeskonferenz für Erziehungs­beratung e. V. (Hrsg.): Rechtsgrundlagen der Beratung. Empfehlungen und Hinweise für die Praxis. Materialien zur Beratung. Band 15; Fürth 2009

Scheuerer-Englisch, Hermann.; Hundsalz, Andreas.; Menne, Klaus. (Hrsg.): Jahrbuch der Erziehungsberatung. Band 7; Weinheim 2008

Zimmer, Andreas; Schrapper, Christian. (Hrsg.): Zukunft der Erziehungsberatung: Herausforderungen und Handlungsfelder; Weinheim 2006.

Einheitliche Berichterstattung über die Arbeit der Erziehungs­beratungsstellen
(AMS VI 5/7200/28/05 vom 15. November 2005 und VI 5/7200/23/06 vom 10. April 2006)

Weiterführende Links und Informationen

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (Hrsg.):Online-Beratungsangebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke) für Jugendliche und junge Erwachsene und für Eltern.

Deutsche Arbeitsgemeinscahft für Jugend- und Eheberatung e.V. (Hrsg.): Online-Beratungsführer