Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) stellen mit über 4.000 jungen Men­schen in Bay­ern (jugendhilferechtliche Zuständigkeiten, Stand 30.09.2019) mittlerweile einen großen Teil der Zielgruppe der sta­tionä­ren Kinder- und Jugendhilfe. Die Altersfeststellung, die vorläufige In­ob­hut­nahme, die Um­setzung der Verteilung, die Inobhutnahme und das Clea­ring­verfahren sowie die Sicherstellung einer am individuellen Hilfebedarf ausgerichtete An­schluss­maß­nah­me fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Rechtsgrundlage


Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt zu den un­begleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) aktuelle Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:

Fachbeiträge und Publikationen

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Flynn, Claudia; Hesse, Marie: Rechtsfragen zum Umgang mit Minderjährigen verheirateten Flüchtlingen; ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt, Mitteilungsblatt Nr. 1/2016, aktualisierte Fassung: 11.07.2016

Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) - Unbegleitete Minderjährige (uM). München, Wessobrunn, April 2016

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

BAG Landesjugendämter: "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Verteilverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe und Clearingverfahren" (2017)

BVkE; IKJ: Evaluation „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“. Zusammenfassung der Ergebnisse" (2017)