Pädagogisches Personal - KITA-Berufeliste

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Kindertagesbetreuung

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Kindertagespflege

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Für eine erfolgreiche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist ein ausreichendes und vor allem qualifiziertes Angebot an pädagogischen Kräften unabdingbar.

Unter anderem haben der Rechtsanspruch für die ein- bis dreijährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz ab 1. August 2013 und der damit verbundene massive Ausbau von Betreuungsplätzen dazu geführt, dass der Bedarf an pädagogischem Personal in den Ballungsräumen bei weitem nicht gedeckt werden kann.

Die Bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Maßnahmen er­grif­fen und differenzierte Regelungen bezüglich der Anerkennung und Weiterqualifizierung zu pädagogischem Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen getroffen.

Fachkräfte

Fachkräfte sind grundsätzlich Personen mit einer fachtheoretischen und fach­prak­ti­schen sozialpädagogischen Ausbildung, die durch einen in- oder aus­län­dischen Ab­schluss mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie nach­ge­wiesen wird (§ 16 Abs. 1 AVBayKiBiG).

Zu den Fachkräften nach Abs. 2 zählen neben staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern auch staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen und staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Personen mit ausländischen Abschlüssen und einer Gleichwertigkeitsfeststellung zu den zuvor genannten Berufen. Nach Abs. 2 Nr. 4 sind staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und nach Abs. 2 Nr. 5 sind staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und Heilpädagoginnen B.A. und Heilpädagogen B.A. ebenfalls Fachkräfte. Die Ausbildung muss abgeschlossen sein und sie muss berufspraktische Anteile aufweisen.

Pädagogische Ergänzungskräfte

Pädagogische Ergänzungskräfte für die Betreuung von Kinder aller Altersgruppen sind hingegen Personen mit einer mindestens zwei­jährigen, überwiegend pä­da­go­gisch aus­ge­richteten, ab­ge­schlos­se­nen Ausbildung (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG). Darüber hinaus muss das pädagogische Personal über die zur Erfüllung der Bil­dungs- und Erziehungsziele erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen.

Vergleichbare Referenzberufe

Ausländische Personen mit vergleichbaren Referenzberufen haben seit Inkrafttreten des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungs­gesetzes (BayBQFG) am 1. August 2013 einen Anspruch auf Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses. Die Aner­kennung nach dem BayBQFG besticht dadurch, dass verbindlich durch Be­scheid fest­ge­stellt wird, dass der ausländische Berufsabschluss mit einem deutschen Beruf gleich­wertig ist. Dieser Bescheid gilt fortlaufend und für das gesamte Bundes­gebiet.

Personen, die zwar keinen Abschluss besitzen, der mit o. g. Re­fe­renz­berufen ver­gleich­bar ist, aber pädagogische Qualifikationen und berufliche Erfahrungen im Be­reich der Kinderbetreuung nachweisen können, haben die Möglichkeit, sich direkt bei einem Träger einer Kindertageseinrichtung zu bewerben und von diesem prüfen zu lassen, ob ihre pädagogische Qualifikation für eine Tätigkeit als Ergänzungs- oder gar als Fachkraft ausreicht.

Grundsätzlich ist der Träger einer Einrichtung verpflichtet, den Nachweis einer aus­rei­chenden Quali­fi­kation des von ihm zu beschäftigenden Per­so­nals zu führen. Die für die jeweilige Kindertageseinrichtung zuständige Auf­sichts­be­hör­de prüft dann, ob eine entsprechende Ge­neh­mi­gung erteilt werden kann.

Im Ge­gen­satz zu den Berufen, die nach dem BayBQFG anerkannt und damit bundesweit Gül­tig­keit besitzen, erfolgen diese Ge­neh­mi­gun­gen durch die Auf­sichts­be­hör­den allerdings lediglich arbeits­stätten­spe­zi­fisch, das bedeutet bei einem Arbeits­stätten­wech­sel von Fach-/Ergänzungs­kräften bedarf es einer entsprechenden Genehmigung des neuen Trägers durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit Inkrafttreten der Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) zum 1. Juli 2023 wurde für das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in § 16 Abs. 6 Satz 1 AVBayKiBiG eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Gem. § 16 Abs. 6 Satz 1 AVBayKiBiG kann das StMAS durch Allgemeinverfügung von den Anforderungen nach § 16 Abs. 2 bis 4 AVBayKiBiG abweichen, wenn die im Rahmen von standardisierten Maßnahmen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten den Einsatz als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft rechtfertigen. Von dieser Ermächtigungsgrundlage hat das StMAS Gebrauch gemacht und mit Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023, Az. V4/6000.01-1/684 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Hier finden Sie die Abschlüsse, die in der Allgemeinverfügung aufgegriffen wurden.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt hat eine beratende Funktion für die zuständigen Auf­sichts­be­hör­den im Antrags- bzw. Prüfverfahren. Auf Ansuchen der Aufsichts­behörden in schwierigen Fällen prüft und bewertet das Landesjugendamt in- und ausländische Abschlüsse im Hinblick auf eine pädagogische Qualifikation für die Tätigkeit als Fach- oder Ergänzungskraft. Die Ergebnisse der Bewertungen sind in der Daten­bank Kita-Berufeliste für alle einsehbar und sollen so ein hohes Maß an Trans­pa­renz ermöglichen.

Prüfung durch das Landesjugendamt

Die Übersicht beinhaltet alle bisher geprüften nationalen und in­ter­na­tionalen Berufs­ab­schlüsse mit einer Bewertung als Fach- oder Er­gän­zungs­kraft gemäß § 16 AVBayKiBiG. Sie wird fortlaufend ak­tua­li­siert und dient den Trägern von Kinder­tages­ein­rich­tungen, den Auf­sichts­behörden und auch den Bewerberinnen und Bewerbern als Orien­tie­rung. Zu beachten ist, dass die Liste keinen Rechtsanspruch auf eine Anerkennung als Fach- oder Ergänzungskraft gewährt. Die Be­wil­li­gungs­behörde entscheidet vielmehr nach eigenem Ermessen.

Für eine Prüfung und Bewertung durch das Landesjugendamt ist die Vorlage der be­glaubigt übersetzten Abschlüsse, Inhalte der Ausbildung, des Nachweises prak­ti­scher Er­fah­run­gen mit Kindern und eines vollständigen Lebenslaufes erforderlich.

Verwenden Sie bitte den Online-Antrag auf Einschätzung der beruflichen Qualifikation.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag in Papierform zu stellen.

Kita-Berufeliste

Mit dem Portal "Kita-Berufeliste" steht Ihnen ein professionelles Datenbanksystem zur Verfügung, das Ihnen die Suche und die Einordnung in- und ausländischer pädagogischer Qualifikationen für die Tätigkeit in Kindertagesstätten erleichtert.