Beratung

Die Förderung der Erziehung in der Familie bündelt verschiedene Be­ratungsformen und -anlässe zur früh- und rechtzeitigen Unter­stüt­zung von Familien in ihren je­wei­li­gen Lebenssituationen. Diese sind zu unterscheiden von den weiterführenden Be­ra­tungs­for­men in den Hilfen zur Erziehung.

Rechtsgrundlagen

Im Achten Sozialgesetzbuch sind verschiedene Formen der Beratung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe normiert:

  • Die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) stellt ein präventives Angebot für Familien dar; Familien sollen befähigt werden, ei­gen­stän­di­ge Lösungen für erzieherische Probleme zu erarbeiten.
  • Die Beratung in Fragen der Partnerschaft sowie Trennung und Scheidung
    (§ 17 SGB VIII) ist eine präventive, der Eskalationen vor­beu­gen­de Hilfe sowie eine Unterstützungsform zur Bewältigung manifester Krisen und Konflikte.
  • Die Beratung und Unterstützung zur Ausübung der Per­sonen­sorge und des Um­gangs­rechts (§ 18 SGB VIII) richtet sich an alle Mütter, Väter, Kinder, Ju­gend­liche und Heran­wach­sen­de, um Fra­gen zur Ausübung der Per­sonen­sorge, Abgabe einer Sorge­er­klär­ung, Ausübung des Umgangsrechts oder Geltend­machung von Unterhalts(-ersatz-)ansprüchen zu klären.

Bei allen Beratungsleistungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII steht das Kindeswohl im Vordergrund. Vorrangiges Ziel dieser Unter­stützungs­angebote ist es, frühzeitig Si­tua­tio­nen herbeizuführen, die dem Wohl der betroffenen Kinder dienen.