Pädagogisches Personal - KITA-Berufeliste 

Für eine erfolgreiche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist ein aus­rei­chendes und vor allem qualifiziertes Angebot an päda­go­gi­schen Kräften un­ab­dingbar.

Unter anderem haben der Rechtsanspruch für die ein- bis dreijährigen Kinder auf ei­nen Betreuungsplatz ab 1. August 2013 und der damit ver­bun­dene massive Ausbau von Betreuungsplätzen dazu geführt, dass der Bedarf an pädagogischem Personal in den Ballungsräumen bei weitem nicht gedeckt werden kann.

Die Bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Maßnahmen er­grif­fen und dif­fe­ren­zierte Regelungen bezüglich der Anerkennung und Wei­ter­qua­li­fizierung zu päda­go­gi­schem Fachpersonal in Kin­der­tages­einrichtungen getroffen.


Fachkräfte sind grundsätzlich Personen mit einer fachtheoretischen und fach­prak­ti­schen sozialpädagogischen Ausbildung, die durch einen in- oder aus­län­dischen Ab­schluss mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie nach­ge­wiesen wird (§ 16 Abs. 1 AVBayKiBiG).

Pädagogische Ergänzungskräfte für die Betreuung von Kinder aller Altersgruppen sind hingegen Personen mit einer mindestens zwei­jährigen, überwiegend pä­da­go­gisch aus­ge­richteten, ab­ge­schlos­se­nen Ausbildung (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG). Darüber hinaus muss das pädagogische Personal über die zur Erfüllung der Bil­dungs- und Erziehungsziele erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen.

Zu den allgemein anerkannten Berufsgruppen für die Tätigkeit als Fachkraft ge­hö­ren u.a. die Erzieherinnen und Erzieher, die Kind­heits­päda­go­gin­nen und Kind­heits­päda­go­gen, die Sozialpädagoginnen und Sozial­pädagogen sowie die Kinder­pflegerinnen und Kinderpfleger für die Tätigkeit als pädagogische Er­gän­zungs­kraft. Was die letzt­ge­nannte Berufsgruppe anbelangt, fördert das Bayerische Sozial­mini­ste­rium Weiter­bil­dungs­maß­nahmen zur pädagogischen Fachkraft für berufs­er­fah­rene Kinder­pfle­ge­rin­nen und Kinder­pfleger sowie Quereinsteiger.

Ausländische Personen mit vergleichbaren Referenzberufen haben seit Inkrafttreten des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungs­gesetzes (BayBQFG) am 1. August 2013 einen Anspruch auf Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses. Die Aner­kennung nach dem BayBQFG besticht dadurch, dass verbindlich durch Be­scheid fest­ge­stellt wird, dass der ausländische Berufsabschluss mit einem deutschen Beruf gleich­wertig ist. Dieser Bescheid gilt fortlaufend und für das gesamte Bundes­gebiet.

Personen, die zwar keinen Abschluss besitzen, der mit o. g. Re­fe­renz­berufen ver­gleich­bar ist, aber pädagogische Qualifikationen und berufliche Erfahrungen im Be­reich der Kinderbetreuung nachweisen können, haben die Möglichkeit, sich direkt bei einem Träger einer Kindertageseinrichtung zu bewerben und von diesem prüfen zu lassen, ob ihre pädagogische Qualifikation für eine Tätigkeit als Ergänzungs- oder gar als Fachkraft ausreicht. Grundsätzlich ist der Träger einer Einrichtung verpflichtet, den Nachweis einer aus­rei­chenden Quali­fi­kation des von ihm zu beschäftigenden Per­so­nals zu führen. Die für die jeweilige Kindertageseinrichtung zuständige Auf­sichts­be­hör­de prüft dann, ob eine entsprechende Ge­neh­mi­gung erteilt werden kann. Im Ge­gen­satz zu den Berufen, die nach dem BayBQFG anerkannt und damit bundesweit Gül­tig­keit besitzen, erfolgen diese Ge­neh­mi­gun­gen durch die Auf­sichts­be­hör­den allerdings lediglich arbeits­stätten­spe­zi­fisch, das bedeutet bei einem Arbeits­stätten­wech­sel von Fach-/Ergänzungs­kräften bedarf es einer entsprechenden Genehmigung des neuen Trägers durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt hat eine beratende Funktion für die zuständigen Auf­sichts­be­hör­den im Antrags- bzw. Prüfverfahren. Auf Ansuchen der Aufsichts­behörden in schwierigen Fällen prüft und bewertet das Landesjugendamt in- und ausländische Abschlüsse im Hinblick auf eine pädagogische Qualifikation für die Tätigkeit als Fach- oder Ergänzungskraft. Die Ergebnisse der Bewertungen sind in der Daten­bank Kita-Berufeliste für alle einsehbar und sollen so ein hohes Maß an Trans­pa­renz ermöglichen:

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Die Übersicht beinhaltet alle bisher geprüften nationalen und in­ter­na­tionalen Berufs­ab­schlüsse mit einer Bewertung als Fach- oder Er­gän­zungs­kraft gemäß § 16 AVBayKiBiG. Sie wird fortlaufend ak­tua­li­siert und dient den Trägern von Kinder­tages­ein­rich­tungen, den Auf­sichts­behörden und auch den Bewerberinnen und Bewerbern als Orien­tie­rung. Zu beachten ist, dass die Liste keinen Rechtsanspruch auf eine Anerkennung als Fach- oder Ergänzungskraft gewährt. Die Be­wil­li­gungs­behörde entscheidet vielmehr nach eigenem Ermessen.

Für eine Prüfung und Bewertung durch das Landesjugendamt ist die Vorlage der be­glaubigt übersetzten Abschlüsse, Inhalte der Ausbildung, des Nachweises prak­ti­scher Er­fah­run­gen mit Kindern und eines vollständigen Lebenslaufes erforderlich.

Verwenden Sie bitte den Online-Antrag auf Einschätzung der beruflichen Qualifikation. Alternativ haben Sie die Möglichkeit den Antrag in Papierform zu stellen.
 

Kontakt:

Anfragen an

Kindertagesbetreuung
E-Mail: berufseinschaetzung-blja@zbfs.bayern.de

Kindertagespflege
E-Mail: kindertagespflege@zbfs.bayern.de

und

poststelle@zbfs.bayern.de,

Tel. 089 124793-2302 
Mo - Do:          09:00 - 11:00 Uhr

Tel. 089 124793-2303
Mo, Di, Mi, Fr:  09:00 - 11:00 Uhr
Do:                  13:00 - 15:00 Uhr