I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) 4 JaS-Handbuch Am 16. Juli 2008 beschloss der Bayerische Landtag, das Konzept für die Jugendsozialarbeit an Schulen weiterzuentwickeln. Das Programm, das in der ersten Ausbaustufe den Einsatz der JaS auf Hauptschulen, die Hauptschulstufen der Förderschulen und die Berufsschulen konzentrierte, sollte so weiterentwickelt werden, so dass schrittweise auch die staatliche Förderung von JaS-Stellen an weiteren Schularten, insbesondere an Grundschulen ermöglicht werden sollte. Hinsichtlich der Umsetzung fasste der Bayerische Ministerrat am 23. Juni 2009 einen Beschluss mit nachstehenden Eckpunkten, auf dessen Grundlage die zweite Ausbaustufe „JaS 1000“ begann: Weiterer Ausbau der JaS auf insgesamt 1.000 VZÄ (Stellen) Öffnung für die Grundschulen vor dem Hintergrund der frühen Prävention Sicherstellung eines qualifizierten Fortbildungsangebots Wirksamkeitsanalyse durch eine Evaluierung des Förderprogramms Staatliche Förderung neuer Stellen nach drei Prioritäten: 1. P riorität I: Mittel-, Förder- und Berufsschulen (wie bisher, wobei inzwischen die Hauptschulen zu Mittelschulen erweitert wurden) 2. P riorität II: Grundschulen (mit einem Migrantenanteil von über 20%) 3. P riorität III: Realschulen (nur in besonders gelagerten Einzelfällen, sog. „Brennpunkt-Realschulen“) Unabhängig vom JaS-Förderprogramm wurden den kreisfreien Städten und Landkreisen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Mittel des Bundes im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zum Zwecke der sozialpädagogischen Förderung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher an der Schule durch die Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Diese Zweckbestimmung entsprach in Gänze der Konzeption der JaS. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen fasste der Bayerische Ministerrat nach gemeinsamer Vereinbarung mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag am 8. Februar 2012 den Beschluss zum nachhaltigen weiteren Ausbau der JaS unter Verwendung der Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Nach dieser Entscheidung wurden für knapp 200 neue JaS-Stellen, die der JaS-Richtlinie entsprachen, Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt und die JaS-Fachkräfte bei der JaS-Fortbildung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) berücksichtigt. Diese JaS-Maßnahmen mit einem bewilligten vorzeitigen Maßnahmebeginn, die die Kriterien der JaS-Richtlinie weiterhin erfüllten, wurden zum 1. Januar 2014 nahtlos in die JaS-Regelförderung überführt. Das Erreichen des gesetzten Ausbauziels von 1.000 JaS-Stellen wurde im November 2019 mit einem Festakt in der Münchner Residenz gefeiert. Zuvor hatte bereits der Ministerrat am 11. September 2018 eine dritte Ausbaustufe um weitere 280 VZÄ (70 zusätzliche VZÄ jährlich über vier Jahre) beschlossen. Dieses Ausbauziel wurde im Juli 2023 erreicht. Grundlage für die Weiterentwicklung des JaS Förderprogramms waren die Evaluationsergebnisse, die Ergebnisse aus Regionalkonferenzen, die Feststellungen des Obersten Rechnungshofs (ORH) und die Position der Kommunalen Spitzenverbände (KSV). Neben dem kontinuierlichen Austausch mit den Regierungen wurden im Jahr 2017 Regionalkonferenzen mit Trägern aller Regierungsbezirke durchgeführt, um die Ergebnisse der Evaluation zu diskutieren. In diesem Rahmen wurde von der Praxis ein dringender Bedarf gesehen, den Ausbau der JaS auch über eine Gesamtzahl von 1.000 Stellen (VZÄ) hinaus fortzusetzen. Für die Weiterentwicklung der JaS war Folgendes vorgesehen und wurde auch dementsprechend umgesetzt: Im Rahmen der dritten Ausbaustufe entfiel für den Einsatz von JaS an Grundschulen die Voraussetzung, dass an der Grundschule ein Migrantenanteil von mindestens 20% vorliegen muss. Ferner wurde der JaS-Einsatz an allen Realschulen (Priorität III) ermöglicht, wenn ein entsprechender Bedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wird; zuvor musste es sich um sog. „Brennpunktschulen“ mit erhöhtem Jugendhilfebedarf handeln. Zugleich wurde bei nachgewiesenem jugendhilferechtlichem Bedarf der JaS-Einsatz an Berufsfachschulen (Priorität I) und Wirtschaftsschulen (Priorität III) ermöglicht. Auch hier wurde von Seiten der Praxis erheblicher Bedarf gesehen. - Ausbauphase II - Ausbauphase III Wegfall der Einschränkungen für an Grund- und Realschulen Ausweitung auf Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen
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