JaS Handbuch

IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 106 JaS-Handbuch Zu den Maßnahmen der Förderung während einer Ausbildung gehören:  Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA),  AsA,  Fit for Work aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds+,  Teilzeitberufsausbildung,  AJS,  Intensivierung der Umsetzung des Unterrichtsprinzips Berufssprache Deutsch,  Berufssprachliche Förderung. Eine kontinuierlich rückläufige Anzahl der Ausbildungsverträge und ein starker Trend zur Akademisierung in der Bildung deuten auf ein Ungleichgewicht im Bildungssektor hin. Junge Menschen tendieren verstärkt zu höheren allgemeinbildenden Bildungsabschlüssen mit einem anschließenden Studium. Die Zahl der im Erstsemester Studierenden steigt kontinuierlich an. Um dem drohenden Ungleichgewicht zwischen beruflicher Bildung und Akademisierung entgegenzuwirken, muss die berufliche Bildung durch innovative Wege in die Berufsausbildung gestärkt werden um ein Gleichgewicht von akademischer und beruflicher Bildung zu erhalten.45 Zu den Maßnahmen der Innovativen Wege in die Berufsausbildung gehören:  InnoVET-Projekte,  Doppelqualifizierungen. Der inklusive Ansatz am Übergang Schule-Beruf erfährt immer größere Bedeutung. Ziel ist dabei, jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderung eine bessere Zugänglichkeit zu den Angeboten der Berufsvorbereitung und Ausbildung zu ermöglichen sowie eine höhere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Angeboten zu schaffen. Die Unterstützungsangebote am Übergang Schule-Beruf sind dabei vielfältig. Der Übergang soll bei allen jungen Menschen, mit und ohne Behinderung, gelingen. Erforderlich ist dabei der Abbau von immer noch bestehenden Ressentiments gegenüber der Einstellung von jungen Menschen mit Behinderung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Um dem entgegenzuwirken bedarf es der Information und Beratung zu den verschiedenen Förderangeboten. Bayern verfolgt den Weg der Inklusion durch eine Vielzahl schulischer Angebote, die die Förderschulen als spezifischen Förderort einschließen. Hinzuweisen ist an dieser Stelle aber darauf, dass alle Schularten zur Inklusion verpflichtet sind und ein grundsätzlich gleichberechtigter Zugang zur Schule vor Ort besteht. Berufliche Schulen mit dem Profil Inklusion nehmen sich diesem Thema in besonderer Weise an. An ihnen sind junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderung Teil der heterogenen Schülerschaft und profitieren dadurch von den vorherig angeführten Maßnahmen. Zusätzlich gibt es Förderangebote, die schulisch an einem sonderpädagogischen Förderbedarf oder sozialrechtlich an einer Behinderung oder einem Rehabilitationsbedarf anknüpfen. Gerade für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. mit Behinderung an der allgemeinen Schule stellt der Übergang Schule-Beruf eine Herausforderung dar. Der Kooperation zwischen allgemeiner Schule, Förderschule als Kompetenzzentrum und Arbeitsagentur kommt hier eine entscheidende Bedeutung zu und wird zukünftig durch die lebensbegleitende Berufsberatung vor Ort an den Schulen maßgeblich unterstützt. Für eine gelingende Inklusion ist deshalb die Vernetzung und Kooperation der verschiedenen schulischen und außerschulischen Partnerinnen und Partner von großer Bedeutung. Um die sonderpädagogische Expertise an Berufsschulen zu steigern, wurde damit begonnen, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in einem viersemestrigen Weiterbildungsstudium mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung sonderpädagogisch zu qualifizieren.46 45 Vgl. Bildungsketten a.a.O. 46 Vgl. Bildungsketten s.s.O. V. Innovative Wege in die Berufsausbildung VI. Aufbau inklusiver Ansätze am Übergang Schule – Beruf

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy