IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 110 JaS-Handbuch IV.3.1 Schulleitungen Die Schulleitungen sind die unmittelbaren Vorgesetzten der Lehrkräfte an den Schulen und ihnen gegenüber auch weisungsbefugt. Die Schulleitung trägt die pädagogische, organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung einer Schule. Zur Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten ist eine intensive Zusammenarbeit mit der Schulleitung für die JaS-Fachkräfte unerlässlich. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass die JaS-Fachkräfte die Schnittstelle zur Schulleitung pflegen und es zu einem regelmäßigen Austausch kommt. Im Jour fixe, also einem regelmäßig stattfindenden Meeting (je nach Schulart kann dies in wöchentlichem oder monatlichem Turnus erfolgen) zwischen der JaS-Fachkraft und der Schulleitung werden aktuelle Themen der Schulleitung und der JaS-Fachkraft besprochen. Dabei ist von Seiten der JaS unbedingt darauf zu achten, dass bei der Weitergabe von Informationen, besonders jene, die die Fälle der Einzelfallhilfe betreffen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht eingehalten werden. Der regelmäßige Austausch mit der JaS kann sowohl als wichtiger Faktor für eine gelingende Kooperation zwischen JaS und Schule als auch als nützliche Informationsquelle für die Schulleitung gesehen werden. Auch wenn die JaS bei der Informationsweitergabe an die Schweigepflicht gebunden ist, eröffnet sie doch einen völlig neuen Blick auf die Frage, welche aktuellen Themen abseits von den schulischen Indikatoren in der Schüler- aber auch in der Elternschaft eine tragende Rolle spielen. Für eine gelingende Zusammenarbeit von verschiedenen Professionen oder Systemen sind unterschiedliche Kooperationsstrukturen sinnvoll und notwendig. Im Kontext der JaS hat sich über die Jahre gerade im Bereich der Kooperation mit der Schule die Tandemstruktur bewährt. Dies bedeutet, dass gerade zu Beginn der Implementierung einer JaS-Stelle an einer Schule es von Wichtigkeit ist, dass ihr eine schulische Ansprechperson, die sog. Tandemlehrkraft, zu Seite gestellt wird. DieTandemlehrkraft wird von der Schulleitung benannt und hat neben der Schulleitung die zentrale Kooperationsfunktion bzgl. der JaS an der Schule inne. Die Tandemlehrkraft sollte erfahren und im Kollegium fest verankert sein. Sie unterstützt die Kooperation im Sinne von JaS und stellt beispielsweise sicher, dass die Arbeit der JaS regelhaft oder anlassbezogen in Lehrerkonferenzen vorgestellt und die JaS-Fachkraft in allen relevanten Zusammenhängen einbezogen wird. Von großer Bedeutung ist die Kontinuität in dieser Funktion. Tandemlehrkräfte sind ein wesentlicher Gelingensfaktor für die Arbeit der JaS im generellen und die Kooperation zwischen Jas und Lehrkollegium im speziellen. Gerade in der Einzelfallhilfe ist die Schnittstelle zur Schulleitung von großer Bedeutung. Oftmals ergeben sich im Verlauf der Einzelfallhilfe schulische Fragestellungen oder Themen mit einer hohen Relevanz für den jungen Menschen, die für den weiteren Verlauf der Einzelfallhilfe entscheidend sein können. Die Schulleitung hat einen vertieften Einblick in die rechtlichen Strukturen des Systems Schule, die z. B. zum Tragen kommen, wenn ein junger Mensch aufgrund von Ausgrenzungserfahrungen oder Mobbing die Klasse wechseln möchte oder, da die Situation es erfordert, die Schule wechseln muss. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Lehrerkollegium und/oder der Schulaufsichtsbehörde (Schulamt). Des Weiteren hat die Schulleitung die Möglichkeiten, die schulinternen Schnittstellen wie z. B. den Schulpsychologischen Dienst oder den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) mit dem Einverständnis der Eltern direkt anzufordern. Die Schulleitung ist bei schulischen Belangen, die über den Bereich der Lehrkräfte hinausgehen, unbedingt mit einzubeziehen und in der Regel ein konstruktiver Ansprechpartner für die JaS. Schnittstellerelevante Themen mit der Schulleitung: Entwicklung von Strategien, wie dem absenten Verhalten des jungen Menschen entgegengewirkt werden kann. Dazu gehören Gewalt unter Schülerinnen und Schülern, häusliche Gewalt, sofern es eine schulrelevante Komponente gibt, Mobbing und Ausgrenzungserfahrungen, Clan- und Bandenkriminalität, sexualisierte Gewalt, strukturelle Gewalt etc. -konkret An großen Schulen und an Berufsschulen ist die Schnittstelle zur Schulleitung oftmals nicht der Schulleitende selbst, sondern die stellvertretende Schulleitung (z. B. Konrektorin oder Konrektor) oder eine benannte Lehrkraft aus dem Schulleitungsteam. Tandemlehrkräfte -konkret Zu Beginn einer JaS-Stelle sollte es immer die gleiche Tandemlehrkraft sein. Im Lauf der Jahre können diese Funktion aber auch mehrere Lehrkräfte übernehmen. Einzelfallhilfe Schnittstellenrelevante Themen – Schulleitung Schulabsentismus Gewalt an der Schule
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