IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen 112 JaS-Handbuch Nach den Vorgaben der oben genannten Bekanntmachungen koordiniert die Schulleitung die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Trägern der freien Jugendhilfe und den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (Art. 31 Abs. 1 BayEUG); sie ist Ansprechpartnerin für Angelegenheiten der Jugendhilfe. Sie kann andere Lehrkräfte, insbesondere die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe heranziehen. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter zu unterrichten, sobald ihnen Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist. Für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es zusätzliche Vorgaben, vgl. Nr. 4.3 der KMBek vom 23.09.2014. Die Meldung an das Jugendamt sollte die Schulleitung veranlassen, da sie die Schule nach außen vertritt, Art. 57 Abs. 3 BayEUG. Dies enthebt die einzelne Lehrkraft aber nicht von der Möglichkeit, sich bei einer akuten Gefährdung des Kindes der oder des Jugendlichen selbst an das Jugendamt zu wenden. Von Schulseite haben sich folgende schulischen Abläufe als sinnvolle Herangehensweise erwiesen, ohne dass es für die bayerischen Schulen bislang ein standardisiertes Verfahren gibt: Genaues Beobachten und Dokumentieren von Anhaltspunkten einer Gefährdung, ggf. Gespräch mit dem Kind/der oder dem Jugendlichen, (anonymisierter) Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, ggf. Einbezug der Beratungslehrkraft bzw. der Schulpsychologin/des Schulpsychologen an der Schule vor Ort für einen Austausch zur Sicherstellung einer differenzierten Einschätzung, Information und Hinzuziehen der Schulleitung, Führen von Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten, ggf. Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten für die Erziehungsberechtigten, ggf. Einbezug weiterer insoweit erfahrener Fachkräfte außerschulischer Beratungseinrichtungen (z. B. Erziehungsberatungsstellen o. ä.) in einen (anonymisierten) Austausch, allgemein: bei Hinweisen einer akuten Gefährdung sofortiges Einschalten des Jugendamtes. IV.3.2 Lehrkräfte Die Lehrkräfte unterrichten, begleiten und betreuen die ihnen anvertrauten jungen Menschen während der Schulzeit täglich über mehrere Stunden. Durch die Beobachtungen im Unterricht erhalten die Lehrkräfte oftmals einen vertieften Einblick in die individuellen Lebensumstände, Befindlichkeiten und ggf. Problemstellungen der Schülerinnen und Schüler. Da die jungen Menschen sich während des Schulalltags mit ihren Sorgen und Nöten in der Regel als erstes an die Lehrkräfte wenden, stellen diese für die JaS-Fachkräfte eine sehr bedeutende Schnittstelle dar. Gerade bei der Förderung, Verbesserung und Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten, steht die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im Fokus der JaS-Fachkräfte. Um diese intensive Zusammenarbeit auch nachhaltig gestalten zu können, ist die Vertrauens- und Beziehungsarbeit mit den Lehrkräften von sehr großer Bedeutung für die Wirksamkeit der JaS. Da auf die Aufgaben der Lehrkräfte vorangehend bereits intensiv eingegangen wurde, stehen nachfolgend die schnittstellenrelevanten Themen zwischen den JaS-Fachkräften und den Lehrkräften im Vordergrund: Viele junge Menschen kommen erst auf Anregung der Lehrkräfte in die Beratung der JaS-Fachkräfte und ggf. in die Einzelfallhilfe. Gerade in der Einzelfallhilfe ergeben sich oftmals schnittstellenrelevante Themen zwischen den Lehrkräften und den JaS-Fachkräften, die ein gesondertes Handeln von Schule und Jugendhilfe erfordern. Hier braucht es klare Absprachen und Zuständigkeiten, die schon zu Beginn der Tätigkeit der JaS-Fachkraft an der Schule mit allen Beteiligten zu treffen sind. Gerade bei jungen Menschen, deren Verhalten herausfordernd ist, braucht es eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte und der JaS-Fachkräfte. An der Schnittstelle müssen dabei die Aufträge, die durch das Verhalten des jungen Menschen an Schule und Jugendhilfe, also an Lehrkraft und JaS-Fachkraft gestellt werden, individuell geprüft und bilateral abgestimmt werden, um diesen jungen Menschen die Integration an der Schule zu ermöglichen. Koordination durch die Schulleitung Schulische Abläufe bei einer Kindeswohlgefährdung Erstkontakt oftmals über die Lehrkräfte Vertrauens- und Beziehungsarbeit Schnittstellenrelevante Themen – Lehrkräfte Herausforderndes Verhalten
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