IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen JaS-Handbuch 115 Fachliche Betreuung, Dienstbesprechung, Fortbildung, Supervision und kollegiale Fallberatung, Vernetzung, Weiterbildung zur Beratungslehrkraft. Schnittstellenrelevante Themen der Jas und der staatlichen Schulberatung in den jeweiligen Regierungsbezirken können sowohl im Bereich der Extremismusprävention angesiedelt sein als auch in der Beratung zu allen weiteren schulischen Themen, die unter dem Aufgabenschwerpunkt der Schulberatung unter Beratung für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler aufgelistet sind. IV.3.4 Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 BayEUG) unterstützen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bietet individuelle Unterstützung bei der Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen, die Förderzentren mit anderen Förderschwerpunkten, wohnortnahe Grundschulen oder weiterführende Schulen besuchen. Mobile Sonderpädagogische Dienste sind aber nicht nur für die allgemeinbildenden Schulen vorgesehen, sondern werden auch an Förderschulen eingesetzt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in mehreren Förderschwerpunkten sonderpädagogischen Förderbedarf hat und vom Lehrpersonal der besuchten Förderschule nicht in allen Förderschwerpunkten gefördert werden kann. Ziel der mobilen sonderpädagogischen Beratung und Förderung ist es, gemeinsam mit allen Erziehungsverantwortlichen das Lernen und Leben der jungen Menschen ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechend zu unterstützen.58 Es gibt folgende Mobile Sonderpädagogische Dienste: MSD Autismus, MSD für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, MSD für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, MSD für den Förderschwerpunkt Hören, MSD für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, MSD für den Förderschwerpunkt Lernen, MSD für den Förderschwerpunkt Sehen, MSD für den Förderschwerpunkt Sprache, MSD ELECOK (ELEktronische Hilfen und COmputer für Körperbehinderte). IV.3.5 Beratungslehrkräfte In Fragen vor allem der Schullaufbahnwahl stehen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern neben der Klassenleitung und Schulleitung auch Beratungslehrkräfte zur Verfügung. Beratungslehrkräfte sind Lehrkräfte mit einem Zusatzstudium, das sie als Beratungslehrkräfte qualifiziert. Für jede Schule wird eine Beratungslehrkraft bestellt.59 Die Beratungsangebote der Beratungslehrkräfte umfassen folgende Themenbereiche: Schullaufbahnberatung, Pädagogisch-psychologische Beratung, Beratung von Lehrkräften, Zusammenarbeit schuinternen und -externen Beratungsdiensten. 58 Vgl. Mobile Sonderpädagogische Dienste / ISB 59 Vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, StAnz. Nr. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 148) geändert worden ist. Beratung und Unterstützung für Beratungs- lehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
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