IV. Schwerpunkte, Übergänge und Schnittstellen JaS-Handbuch 135 IV.5.2 Alternatives schulisches Angebot (AsA) Das Alternative schulische Angebot (AsA) stellt eine Sonderform der Kooperation von Förder- und Mittelschule dar: AsA ist eine erfolgreiche Form der Erziehungshilfe im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. AsA soll vorbeugend wirken und das Auftreten massiver Verhaltensauffälligkeiten verhindern. AsA setzt in schwierigen Erziehungssituationen an, z. B. bei Schüler-Lehrer-Konflikten, Leistungsverweigerung, massivem Störverhalten oder Schulschwänzen. Für die schulinterne Erziehungshilfe stehen einer Schule sowohl eine Lehrkraft der Förderschule als auch eine Lehrkraft der Mittelschule im Umfang von je 5 Wochenstunden zur Verfügung.74 Das Alternative schulische Angebot ist eine Form der schulhausintegrierten Erziehungshilfe mit dem Ziel, Lehrkräfte und Schülerinnen bzw. Schüler schnell bei schwierigen Erziehungssituationen zu unterstützen. Dabei ist der präventive Ansatz von AsA von großer Bedeutung. AsA fokussiert sich dabei auf die Kooperation von MSD und Mittelschullehrkraft. AsA ist also keine Strafinstanz und führt auch keine Therapien durch. Neben der Einzelförderung und Einleitung individueller Maßnahmen z. B. durch den MSD kommt der Beratung der Lehrkräfte und der Beobachtung einzelner Schülerinnen und Schüler im Unterricht besondere Bedeutung zu. AsA kann bei Problemen des Schulalltages, die das Recht der Lehrkraft auf störungsfreies Unterrichten und das Recht der jungen Menschen auf störungsfreies Lernen in irgendeiner Weise beeinträchtigt, ansetzen. Häufige Anlässe dafür sind: Schul- und Leistungsverweigerung, Hyperaktivität und Konzentrationsprobleme, strukturelle Defizite (Ordnung, Hausaufgaben, Material, Lernen), Konflikte (Lehrer-Schüler; Schüler-Schüler), häufige Fehlzeiten, plötzliches Schulversagen, familiäre Probleme, plötzlich auftretende Verhaltensänderungen, dauerhaft angespannte Klassenatmosphäre, Angst, soziale Unsicherheit. AsA arbeitet in einem Lehrertandem, das aus einer Mittelschullehrkraft und einer Förderschullehrkraft (in der Regel sind das Sonderpädagoginnen bzw. Sonderpädagogen) in der Funktion des MSD, gebildet wird. IV.5.3 Schulsozialpädagogik/ Schule öffnet sich Seit dem Schuljahr 2018 / 2019 gibt es mit den Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen eine neue Berufsgruppe an bayerischen Schulen. Sie sind im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“ tätig und an allen Schularten eingesetzt. Die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen folgen dabei ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß Art. 60 Abs. 3 BayEUG: Sie „unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention und wirken in gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit“. Zu den Kernaufgaben der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen gehören Gewalt- und Mobbingprävention sowie Werte- und Persönlichkeitsbildung. Sie können aber auch in Handlungsfeldern wie Sucht- und Missbrauchsprävention, der Förderung von Partizipation und Demokratie und der Förderung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund tätig werden.75 74 Vgl. dazu Kooperation der Förderschule mit der Mittelschule auf der Homepage des StMUK. 75 Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im Programm „Schule öffnet sich“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. Dezember 2020, Az. IV.10-BS4305.18.1/55/2 Warum AsA? Wie arbeitet AsA
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