JaS Handbuch

V. Steuerung und Qualitätssicherung JaS-Handbuch 141 Bei anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, die sich erstmals im Arbeitsfeld der JaS betätigen, muss der qualifizierte fachliche Ausbau und die Integration der JaS als eigenständiges Arbeitsfeld in der Organisation des Trägers sichergestellt werden. Dies erfordert fachliche Kenntisse und Leitungsressourcen der Träger. Von erheblichem Vorteil ist dabei, wenn der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe langjährige und einschlägige Erfahrungen im Arbeitsfeld der Jugendhilfe vorweisen kann. V.2.1 Planungs- und Steuerungsverantwortung des Jugendamtes Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auf der Grundlage des § 80 SGB VIII zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Planung und Steuerung der Angebote für den gesamten Jugendamtsbezirk setzen dabei präzise Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten voraus. Konkret fordert § 80 SGB VIII dazu auf, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Eltern zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dies gilt auch für die Jugendsozialarbeit. Jugendsozialarbeit ist eine Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also der Landkreise oder der kreisfreien Städte, nicht der kreisangehörigen Gemeinden. Für die Vorhaltung von Angeboten nach § 13 Abs. 1 SGB VIII besteht eine objektiv-rechtliche Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, unabhängig davon, ob seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales eine Förderung der Maßnahme erfolgt. Mit der Entscheidung, den § 13 Abs. 1 SGB VIII durch JaS auszugestalten, setzen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Schwerpunkt auf die frühzeitige und nachhaltige Unterstützung und Förderung sozial benachteiligter junger Menschen. Sie entscheiden sich dabei für einen gezielten Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte der Jugendhilfe im System Schule. Grundlage hierfür ist eine tragfähige Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, die durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung konkretisiert wird. Die Dienst- und Fachaufsicht der Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bleibt davon unberührt. V.2.2 Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung Wie vorangehend bereits dargestellt, hat das Jugendamt die Aufgabe, regelmäßig im Rahmen der Jugendhilfeplanung den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und anderen Angeboten festzustellen und die notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen (vgl. 3.1. JaS-Richtlinie). Dieser ist anhand relevanter sozialräumlicher Kriterien nach § 80 SGB VIII durch das Jugendamt und die Schule zu belegen und durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen. § 81 SGB VIII verpflichtet das Jugendamt dabei zur strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Bezogen auf den § 13 Abs. 1 SGB VIII empfiehlt es sich insbesondere, die relevanten Stellen der Schulaufsicht und der Schulen sowie andere bedeutsame Akteurinnen und Akteure, wie z.B. die Agentur für Arbeit, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die Polizei- und Ordnungsbehörden sowie die kreisangehörigen Gemeinden in die Planungen mit einzubeziehen. Dabei ist es von großer Relevanz, dass es zu einer frühzeitigen und engen Abstimmung zwischen Jugendhilfe- und Schulplanung kommt. Bei den Kriterien der Bedarfsfeststellung muss dabei nicht zwischen den JaS-Einsatzorten an den verschiedenen Schultypen unterschieden werden. Nachfolgende Kriterien für die Bedarfserhebung sind entscheidende Zuwendungsvoraussetzungen: Anhand einer Bedarfsanalyse ermittelt das Jugendamt unter Einbeziehung der jeweiligen Schulaufsicht den Bedarf für die JaS an Schulen (vgl. 3.1 JaS-Richtlinie). Indikatoren im Rahmen der Bedarfsermittlung sind:  Erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme,  Schulabsentismus,  plötzlicher Leistungsabfall,  erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft,  Mobbing, soziale Isolation, Einsamkeit und depressive Züge,  Verantwortungsübernahme anstelle der Eltern, Abstimmung Jugendhilfe-­ planung und Schulentwicklung Bedarfsanalyse Indikatoren

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