I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) JaS-Handbuch 9 Bei der JaS handelt es sich um eine Form der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGB VIII. Diese Jugendhilfeleistung „Jugendsozialarbeit“ ist zwischen allgemeiner Jugendförderung und individueller Erziehungshilfe angesiedelt und richtet sich mit ihren sozialpädagogischen Angeboten an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen. Für die Gewährung der Leistungen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII besteht seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt) eine objektiv-rechtliche Verpflichtung. In welchem Umfang der Bedarf besteht und wie er zu decken ist, hat dieser durch sein Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung festzustellen, zu der er gesetzlich gemäß § 80 SGB VIII verpflichtet ist. Eine Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist die JaS. Auch wenn der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Träger der freien Jugendhilfe mit der Durchführung einer JaS-Maßnahme beauftragt, obliegt ihm die Gesamtverantwortung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII mit dem Regelförderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS durch freiwillige Leistungen.5 Die Leistungsverpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe besteht auch dann, wenn der Freistaat keine Zuschüsse leistet. I.3 Kooperation von Jugendhilfe und Schule JaS ist die anspruchsvollste und intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule. In der engen und effektiven Kooperation (Jugendamtsleitung, Jugendhilfeträger, JaS-Fachkraft, Schulleitung, Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen) liegen wesentliche Chancen, Ressourcenbenachteiligung bei jungen Menschen auszugleichen und Problemen wie schulabsentes Verhalten, Mobbing, Gewaltbereitschaft sowie delinquentem und abweisendem Verhalten von jungen Menschen vorzubeugen und zu begegnen. Bereits mit den ersten konzeptionellen Überlegungen und Planungen beginnt idealerweise auch die Kooperation. Sie sollte sich wie ein roter Faden von der Entwicklung des Profils für den jeweiligen Einsatzort auf der Grundlage der JaS-Konzeption, über die Personalauswahl bis hin zur praktischen Arbeit vor Ort durchziehen. Die im Prozess auftretenden Fragen berühren unterschiedliche Zuständigkeiten und Entscheidungsebenen. Sie sind deshalb auch auf den jeweiligen Kooperationsebenen zu klären. Im Folgenden werden Kooperationsstrukturen dargestellt und erläutert, die sich in der Praxis bewährt haben. Damit sind Erfolgsfaktoren definiert. In der Gesamtschau beider Systeme ist die JaS eine wirksame und effiziente Hilfeleistung: Die Jugendhilfe kann sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche mit ihren Leistungen an dem Ort erreichen, an welchem sie sich täglich aufhalten. Hinweise auf schwierige Situationen und sich anbahnende Probleme können frühzeitig wahrgenommen und erkannt sowie durch niedrigschwellige Angebote bereits in der Entstehung bearbeitet werden (Prävention). Die Schule kann durch die Kooperation ihr pädagogisches Repertoire erweitern (z.B. in den Bereichen Soziales Lernen, Entwicklung eines positiven Klassenklimas, Ich-Stärkung). Maßnahmen zur Vermeidung von schulabsentem Verhalten können abgestimmt und gemeinsam durchgeführt werden. Die Unterstützung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf kann besser koordiniert werden sowie zielgerichtet und passgenau erfolgen. Eltern können auf verschiedenen Wegen angesprochen und sowohl zur Förderung ihrer Kinder motiviert als auch in erzieherischen Fragen unterstützt werden. Die koordinierte Förderung und die Abstimmung mit allen relevanten Partnern (Jugendamt, Agentur für Arbeit, Betriebe, Berufsschule, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit etc.) kann den Übergang Schule-Beruf erleichtern, die Ausbildungsfähigkeit und Sozialkompetenzen der Jugendlichen fördern und somit helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Es kann ein maßgeblicher Beitrag zur Schaffung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe im Sinne der Ziele von Jugendhilfe, Schule und der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“6 geleistet werden. 5 D as Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt ebenso mit einem Förderprogramm Projekte der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS). 6 Vgl. Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ auf der Homepage des StMUK Rechtliche Grundlage der - Definition Erfolgsfaktoren Chancen einer gelungenen Kooperation
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