V. Steuerung und Qualitätssicherung 146 JaS-Handbuch Mit der JaS kommt beim leistungserbringenden Träger eine neue „Organisationseinheit“ mit einem spezifischen Aufgabenbereich hinzu. Es ist Leitungsaufgabe, kontinuierlich – und besonders intensiv in der Anfangsphase – organisationsintern das Profil und die Ziele von JaS zu kommunizieren. Auch sollten sinnvolle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenbereichen (wie z.B. Erziehungsberatung, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, offene und verbandliche Jugendarbeit) abgestimmt werden. Insbesondere sind folgende Fragen organisationsintern zu klären: Mit welchen internen Organisationseinheiten ist die Zusammenarbeit bedeutsam? Kann es in der Kooperation zu Synergieeffekten kommen? Können problematische Schnittstellen entstehen? Wie werden die Schnittstellen von JaS zu diesen Organisationseinheiten (z. B. trägereigene Beratungsstellen, externe Fachdienste, Inobhutnahmestellen, stationäre Einrichtungen) in Übereinstimmung mit der JaS-Förderrichtlinie gestaltet? Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind für die internen Schnittstellen zu beachten? Wo und wann entstehen die entsprechenden Fallverantwortlichkeiten und wie sind diesbezüglich die Verfahren der Kommunikation, der Übergänge und Übergaben geregelt? Wie ist das Verfahren bei der Gefährdungseinschätzung zur Sicherstellung des Kinderschutzes? Wer ist die insoweit erfahrene Fachkraft? Wie erfolgt die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie des jungen Menschen etc.? Wie und wo ist die JaS-Fachkraft zur Supervision und zur kollegialen Beratung (Intervision) angebunden? Die Steuerung und Fixierung der Kooperationsprozesse zwischen der JaS-Fachkraft und den Fachkräften des ASD des Jugendamtes ist eine wesentliche Leitungsaufgabe. Hierbei müssen nachfolgende Fragestellungen geklärt und möglichst schriftlich festgehalten werden: Wann und mit welchen Inhalten erfolgt die Hospitation im ASD des Jugendamtes als wichtiger Teil der Einarbeitung einer neuen JaS-Fachkraft? Wie ist die einzelfallunabhängige, kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem ASD des Jugendamtes geregelt? Zu welchem Zeitpunkt und nach welchen Standards wird eine Fallklärung zwischen JaS-Fachkraft und den Fachkräften des ASD des Jugendamtes durchgeführt? Wie und wann kommt es zur Einschaltung des ASD des Jugendamtes durch die JaS, wenn die Notwendigkeit zusätzlicher oder intensiverer Jugendhilfe-Leistungen im Einzelfall abgeklärt werden soll? Wie ist das Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Bei welchen Konstellationen soll die JaS-Fachkraft an den Hilfeplangesprächen (mit Zustimmung der Eltern) beteiligt sein? V.4 Personalmanagement Personalauswahl und Qualifizierung spielen in der JaS eine herausragende Rolle (vgl. 1.2.6.1 c) JaS-Richtlinie). Für die optimale Umsetzung der JaS-Konzeption sind die fachlichen und persönlichen Kompetenzen des eingesetzten Personals von großer Bedeutung (vgl. 3.4 und 3.5 JaS-Richtlinie). Für alle damit verbundenen Verfahrensabläufe sind vor allem die Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil und die erfolgte Bewertung der Stelle relevante und erforderliche Grundlagen. V.4.1 Stellenbeschreibung Grundlage für die Ausschreibung und Bewertung (z. B. der Zuordnung einer Entgeltgruppe im Tarifsystem) einer JaS-Stelle ist eine detaillierte und umfassende Stellen- oder Arbeitsplatzbeschreibung. Aus dieser wird das Anforderungsprofil auch für die Fachkräfte sichtbar. Die Kriterien der Stellenbeschreibung, die klar formulieren, welche Anforderung sowohl aus fachlicher als auch aus methodischer Sicht an die JaS-Fachkräfte gestellt werden, sind hilfreich bei der strukturierten Durchführung und Auswertung der Vorstellungsgespräche mit den zukünftigen JaS-Fachkräften. Somit kann die Arbeitsplatzbeschreibung durchaus als Leitfaden und/oder Fragenkatalog in den Vorstellungsgesprächen dienlich sein, um das Profil der zukünftigen JaS-Fachkräfte abzufragen und zu bewerten. Organisations- interne Schnittstellen Kooperationsprozesse und ASD
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