JaS Handbuch

V. Steuerung und Qualitätssicherung JaS-Handbuch 147 In der Stellenbeschreibung wird dargestellt, wo die Stelle organisatorisch angesiedelt ist, welche Qualifikation die Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Aufgabe ist, wer direkte Vorgesetzte oder direkter Vorgesetzter ist und welche Aufgaben zu erfüllen sind. V.4.2 Anforderungsprofil Im Anforderungsprofil wird dargestellt, welche Kenntnisse, Kompetenzen und welche persönlichen Voraussetzungen eine JaS-Fachkraft haben muss, um die an sie gestellten Aufgaben richtig und vollständig erfüllen zu können. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft in der Praxis hat ein hohes Anforderungsprofil und ist auch aus diesem Grund eine anspruchsvolle Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Eine JaS-Fachkraft muss aus diesem Grund:  über fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und der differenzierten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verfügen, so wie einen Überblick über Strukturen und Besonderheiten des bayerischen Schulsystems haben,  über hohe Kontaktfähigkeit zu jungen Menschen und Eltern verfügen,  in der Lage sein, methodische Handlungsansätze für die Zielgruppe der sozial benachteiligten und der individuell beeinträchtigten jungen Menschen situationsadäquat einzusetzen, ggf. neue zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren sowie kooperativ mit anderen relevanten Stellen, Einrichtungen und Diensten zusammenzuarbeiten,  über Genderkompetenz und über interkulturelle Kompetenz verfügen, um die unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Menschen und ihren jeweiligen kulturellen Hintergrund berücksichtigen zu können,  über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen verfügen,  bereit und fähig sein, das Profil der JaS-Arbeit umzusetzen sowie die Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern immer wieder zu kommunizieren,  aufgrund der räumlichen Entfernung zu ihrem Träger in der Lage sein, die meisten organisatorischen und administrativen Arbeiten selbstständig zu erledigen und den Dokumentations- und Berichtspflichten nachzukommen (vgl. 1.2.6.3 JaS-Richtlinie),  über eine wertschätzende Haltung gegenüber der Schule verfügen und diese proaktiv in ihre Tätigkeit mit einfließen lassen. Die im Anforderungsprofil der JaS verankerten Faktoren verlangen von den JaS-Fachkräften eine hohe fachliche Kompetenz und eine eindeutige Identifikation mit dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Um dem fachlichen Profil in der JaS gerecht zu werden, müssen die JaS-Fachkräfte an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ausgebildet worden sein und über den Abschluss des Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit oder Diplom-Sozialpädagogin bzw. Diplom-Sozialpädagoge sowie über die staatliche Anerkennung als staatlich anerkannte Sozialpädagogin bzw. als staatlich anerkannter Sozialpädagoge verfügen (vgl. 3.4 JaS-Richtlinie). Daneben konnten schon bislang nach Prüfung und Genehmigung durch die Bewilligungsbehörden auch Diplom-Pädagoginnen (Univ.) und Diplom-Pädagogen (Univ.) sowie Absolventinnen und Absolventen eines sechssemestrigen universitären Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts Pädagogik oder Erziehungswissenschaften mit nach dem Studium erworbener einschlägiger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe in der JaS beschäftigt werden. Die Regularien der JaS legten viele Jahre fest, dass diese Berufserfahrung mit der Zielgruppe in der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel drei Jahre betragen sollte. Aufgrund des Fachkräftemangels in den letzten Jahren gerade auch im Bereich der Jugendhilfe genügt ab dem Jahr 2024 bereits eine Berufserfahrung von mindestens einem vollen Jahr, wenn diese Berufserfahrung mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erbracht wurde. Dabei kann jegliche Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen werden, diese muss nicht mehr ausdrücklich in Arbeitsfeldern mit der Zielgruppe absolviert worden sein. Zudem ist es ab dem Jahr 2024 möglich, an Grundschulen und den Grundschulstufen der förderfähigen Förderschulen mit dem Abschluss des Bachelor of Arts (B.A.) Kindheitspädagogik sowie der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. als Kindheitspädagoge auf JaS-Stellen zum Einsatz zu kommen. Staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen Berufserfahrung Neuerung in 2024

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy