V. Steuerung und Qualitätssicherung 148 JaS-Handbuch Nach Prüfung und Genehmigung durch die Bewilligungsbehörden ist es weiterhin auch möglich mit weiteren akademischen Abschlüssen im pädagogischen Bereich in der JaS beschäftigt zu werden. Für diese gelten gesonderte Vorrausetzungen (z. B. die einschlägige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe), die bei Einstellung zu erfüllen sind. Einen genauen Überblick über die in der JaS zugelassenen Studienabschlüsse und deren Zulassungskriterien gibt die nachfolgende Matrix. Jugendsozialarbeit an Schulen: Qualifikations-Matrix für Ausnahmegenehmigungen © Reber, Martin Qualifikation Qualifikation Organisationslehre Soziale Arbeit Organisationslehre Soziale Arbeit Einschlägige Berufserfahrung/ Praktika in der Einschlägige Berufserfahrung/ Praktika in der Methoden der Sozialen Arbeit Methoden der Sozialen Arbeit Rechtliche Grundlagen SGB VIII, BGB Rechtliche Grundlagen SGB VIII, BGB Qualifikation erfüllt BA-Soziale Arbeit (Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in) Praktikum oder Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe von mindestens 12 Wochen (mit mindestens hälftigem Beschäftigungsumfang) zusätzlich zu bereits im Studium erbrachten Pflichtpraktika. Dipl. Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in) BA-Kindheitspädagogik (Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in) BA-Pädagogik – Schwerpunkt Sozialpädagogik erbracht erbracht erbracht auf Grundschulen (GS) beschränkt auf Grundschulen (GS) beschränkt auf Grundschulen (GS) beschränkt erbracht erbracht erbracht erbracht erbracht erbracht Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (von mindestens einem Jahr mit mindestens hälftigem Beschäftigungsumfang) in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Dipl. Pädagogik (Univ.) BA-Pädagogik über Berufserfahrung kompensiert über Berufserfahrung kompensiert über Berufserfahrung kompensiert BA-Erziehungswissenschaften BA-Bildungswissenschaften über Berufserfahrung kompensiert über Berufserfahrung kompensiert über Berufserfahrung kompensiert Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (von mindestens einem Jahr mit mindestens hälftigem Beschäftigungsumfang) in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Studiengänge, die nicht grundsätzlich für die die qualifizieren (nicht abschließend) Ausbildungen die nicht für die qualifizieren (nicht abschließend) Psychologie Erzieherin, Erzieher Lehramt Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger Soziologie Heilpädagogin, Heilpädagoge Sonderpädagogik Sozialpädagogische Assistentin Sozialpädagogischer Assistent Sozialassistentin, Sozialassistent Qualifikation unter Auflagen erfüllt Qualifikation nicht erfüllt
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