V. Steuerung und Qualitätssicherung 150 JaS-Handbuch V.4.4 Stellenausschreibung In die Stellenausschreibung fließen die Inhalte der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils mit ein. Im Hinblick auf die Umsetzung der JaS-Richtlinie mit all ihren Kriterien empfiehlt es sich, in eine Stellenausschreibung nachfolgende Merkmale und Textbausteine mit einfließen zu lassen. Die JaS, deren Zielgruppe sozial benachteiligte junge Menschen sind, umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche: Umsetzung der JaS-Konzeption, Beratung und Begleitung in Problemsituationen: Beratungsgespräche mit jungen Menschen sowie mit Eltern, Einzelfallhilfe, themenbezogene Gruppenarbeit, Krisenintervention und Elternarbeit, Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und schulischen Diensten, insbesondere auch bei schwierigen disziplinarischen Entscheidungen, konzeptionelle Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von pädagogischen Maßnahmen, die speziell an den Bedarfen der Zielgruppe orientiert sind, enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren pädagogischen Fachstellen in Abstimmung mit Auftraggeberinnen/Auftraggebern und Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartnern, Mitwirkung bei der Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII, Weiterentwicklung und Evaluation: Erarbeitung von Konzepten zu besonderen fachlichen Herausforderungen, Evaluation der eigenen Arbeit, administrative Aufgaben und Dokumentation, Kooperation mit allen regional relevanten Institutionen/Einrichtungen. Profil der JaS-Fachkraft: Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik (Dipl.), Sozialen Arbeit (Bachelor) oder vergleichbarer Abschluss (siehe Matrix), bei fehlender staatlicher Anerkennung einschlägige Berufserfahrung in der Jugendhilfe von mindestens zwölf Monaten, ggf. verkürzt auf drei Monate beim Studienschwerpunkt Sozialpädagogik, Freude an der Arbeit mit jungen Menschen, interkulturelle Kompetenz, Kenntnisse der Methoden der Sozialpädagogik, insbesondere der Gesprächsführung, Einzelfallhilfe und Soziale Gruppenarbeit, Befähigung zu strukturiertem, zielorientiertem Arbeiten, Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung, Teamorientierung, Kommunikationsstärke und Organisationsfähigkeit. V.4.5 Klärung des Auftrags und der Rolle der Jugendhilfefachkraft Jugendhilfe erfüllt mit JaS ihren eigenen präventiven Auftrag. Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen in den Blick zu nehmen, war eine bewusste fachpolitische Entscheidung und führte zur Schaffung des JaS-Förderprogramms auf der Grundlage des § 13 SGB VIII. Durch die Verankerung der JaS im SGB VIII wurde deutlich herausgestellt, dass die Verantwortung zur JaS bei der Jugendhilfe und eben nicht bei der Schule liegt. Ziel der JaS ist es, Ressourcenbenachteiligung junger Menschen entgegenzuwirken und problematischen Entwicklungen rechtzeitig zu begegnen. Den jungen Menschen, deren gesellschaftliche Integration aufgrund ihrer Benachteiligung gefährdet ist, soll frühzeitig Unterstützung und Hilfe angeboten werden, die passgenau zugeschnitten wird. JaS ist verortet an der Schule und arbeitet für die genannte Zielgruppe unter Einbeziehung des gesamten Jugendhilfespektrums im Auftrag der Jugendhilfe und nicht im Auftrag der Schule (vgl. 1.2.1 und 1.2.2 JaS-Richtlinie). Dies bedeutet, dass JaS sowohl das sozialpädagogische Wissen als auch die gesamte Systemkompetenz der Jugendhilfe (jugendhilfespezifische Ziele, Methoden, Herangehensweisen, Angebote und Leistungen) in das Schulsystem einbringt. ist Jugendhilfe
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