V. Steuerung und Qualitätssicherung JaS-Handbuch 153 V.5 Ausstattung der JaS-Stelle Damit die JaS wirksam tätig werden und die JaS-Konzeption gut und erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen gewisse Rahmenbedingungen hinsichtlich der räumlichen, technischen und sächlichen Ausstattung gegeben sein (vgl. 3.6 JaS-Richtlinie). V.5.1 Räumliche Ausstattung Der notwendige Büro- und Beratungsraum mit entsprechenden Anschlüssen ist von der Schule zur Verfügung zu stellen. Er soll sich möglichst an einer für Schülerinnen und Schüler gut zugänglichen Stelle in der Schule befinden und eine geschützte Beratungsatmosphäre ermöglichen. Für die Nutzung von weiteren Räumen (Turnhalle, Bibliothek, Musiksaal etc.) der Schule für Gruppenangebote sind Absprachen zu treffen. Der Schulaufwandsträger soll insbesondere die Raumkosten übernehmen. Ein Mietverhältnis mit Mietzahlungen des Trägers an den Sachaufwandsträger ist demzufolge nicht möglich. Für die Aufbewahrung von Beratungsakten muss ein abschließbarer Schrank oder Bürocontainer zur Verfügung stehen. Dieser darf nur der JaS-Fachkraft und dem Träger zugänglich sein. V.5.2 Technische Ausstattung Die JaS-Tätigkeit erfordert eine Büroausstattung mit eigenem Telefon und/oder Diensthandy sowie zwingend einen/ein PC/Notebook mit Internetzugang, um die kontinuierlichen Dokumentations- und die jährlichen Berichtspflichten (Erstellung des Verwendungsnachweises) zu erfüllen. Den Anforderungen des Datenschutzes muss entsprochen werden. Nicht nur, aber auch die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich die JaS immer mehr in digitalen Räumen bewegt (JaS digital). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die JaS-Fachkräfte mit den entsprechenden Werkzeugen von den JaS-Trägern ausgestattet werden. Dazu gehören auch aktuelle Software und der Zugang zu Online-Besprechungsplattformen, die die JaS-Fachkräfte für das Ausüben ihrer Tätigkeit benötigen. Auch hier gilt, dass den Anforderungen des Datenschutzes entsprochen werden muss. V.5.3 Sachkostenbudget Der JaS-Träger muss sicherstellen, dass der JaS-Fachkraft Büro- und Arbeitsmaterial zur Verfügung stehen. Die Regelung des Sachkostenbudgets einschließlich der Mittel für sozialpädagogische Maßnahmen ist grundsätzlich eine Angelegenheit des leistungserbringenden Trägers. Da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Antrag des freien Trägers mitzeichnen muss, kann er hierauf Einfluss nehmen. Das Sachkostenbudget sollte adäquat auf den jeweiligen Einsatzort der JaS zugeschnitten sein. Büro Abschließbarer Schrank PC/Notebook Digitale Werkzeuge
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