V. Steuerung und Qualitätssicherung 156 JaS-Handbuch Qualitätsmanagement – als übergeordneter Begriff – bezeichnet die regelhafte Befassung aller Beteiligten mit fachlichen Konzepten, Zielen und Ergebnissen der Arbeit unter dem Aspekt der Weiterentwicklung. Qualitätsmanagement verbindet die Entwicklung von Qualitätskriterien, die Förderung ihrer Umsetzung und die Überprüfung der Ergebnisse. Dabei werden die Angemessenheit der Zielsetzung und -formulierung, die Umsetzung der Planung, die optimale Mittelverwendung und die Einhaltung professioneller Standards bewertet. Qualitätsentwicklung ist prozesshaft angelegt und erfolgt im Dialog aller Beteiligten. Sie erfordert die Definition von Qualität sowie deren Überprüfung und hat die Verbesserung zum Ziel. Hierzu gehören die Steigerung der Fachlichkeit, die Unterstützung von Professionalisierungsprozessen der sozialen Arbeit und die bedarfsgerechte Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Qualitätsentwicklung erfolgt dynamisch und kontinuierlich, d. h. sie ist nie abgeschlossen. Qualitätssicherung bedeutet, dass bewährte Maßnahmen und Zusammenarbeitsstrukturen als Grundlage für die Weiterentwicklung standardisiert werden. Durch die Dokumentation, Überprüfung und Bewertung von Handlungen sollen Schwachstellen in der Arbeit aufgezeigt und künftig vermieden werden. Methoden und Instrumente der Qualitätssicherung sind Befragungen, kollegiale Beratung, Qualitätszirkel, Qualitätsbeauftragte etc. Evaluation bezeichnet die Feststellung und Bewertung der erreichten Ziele im Vergleich zur Zieldefinition. Sie will Zielerreichung und Wirksamkeit messen. Evaluation kann als externe Evaluation von Außenstehenden durchgeführt werden oder als interne Untersuchung durch die Fachkräfte selbst. Sofern sie sich auf das eigene berufliche Handeln bezieht, handelt es sich um Selbstevaluation. V.6.1 Strukturqualität in der JaS Für eine nachhaltige und gewinnbringende Umsetzung der JaS braucht es klare Qualitätsstandards. Diese sind fest verankert in der JaS-Richtlinie (vgl. 1.2.6.1 bis 1.2.6.3 JaS-Richtlinie) und werden nachfolgend kurz erläutert und zum besseren Verständnis ausgeführt. JaS ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Die Zuständigkeit liegt beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Jugendamt. Die JaS muss sowohl in organisatorischer und fachlicher als auch in planerischer Hinsicht (Jugendhilfeplanung) in der Jugendhilfe verankert sein. Jugendhilfeplanung und Schulplanungen sind miteinander abzustimmen. Als Träger der JaS kommen sowohl die Träger der öffentlichen als auch der freien Jugendhilfe in Betracht. Der Träger der freien Jugendhilfe muss anerkannt und für die Aufgabe geeignet sein. Dem Träger obliegt die Dienst- und Fachaufsicht. Die Anbindung an das Jugendamt muss in jedem Fall sichergestellt sein. Basierend auf der JaS-Konzeption, die in der JaS-Förderrichtlinie abgebildet ist, muss unter Berücksichtigung der konkreten Situation am JaS-Einsatzort eine durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. unter seiner Steuerungsverantwortung gemeinsam mit der Schule erarbeitete Konzeption vorliegen. Diese ist regelmäßig fortzuschreiben. Für die bilaterale Kooperation von JaS-Träger und Schule ist eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zu erarbeiten. JaS ist auf Kontinuität und Nachhaltigkeit angelegt. Sie muss personell und finanziell gesichert sein. Aufgrund der vielfältigen psychosozialen Problemlagen der jungen Menschen müssen JaS-Fachkräfte eine qualifizierte sozialpädagogische Arbeit leisten, insbesondere im Bereich der Einzelfallhilfe. Deshalb sind staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen einzusetzen, die sowohl persönlich geeignet sind als auch in der Regel bereits Berufserfahrung – vorzugsweise in einschlägigen Bereichen der Jugendhilfe – haben. Der Stellenumfang muss gewährleisten, dass die Konzeption für die Zielgruppe umgesetzt werden kann. Dies erfordert einen JaS-Stellenumfang von mindestens 0,5 eines Vollzeitäquivalents. Die Arbeitszeit der JaS-Fachkraft muss sich am Jugendhilfebedarf orientieren und unter Beachtung des Arbeitsrechts flexibel gestaltet werden. Feste Bestandteile sind die Kontaktzeiten innerhalb der regulären Schulzeiten und Angebote in der unterrichtsfreien Zeit (Beratung, Elternkontakte etc.). Qualitätsmanagement Qualitäts- entwicklung Qualitäts- sicherung Evaluation Qualität in der -Träger -Konzept Kooperationsvereinbarung Nachhaltigkeit Staatl. anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Stellenumfang Arbeitszeit
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