V. Steuerung und Qualitätssicherung JaS-Handbuch 157 Die JaS-Fachkräfte sollen eng mit der Leitungs- und Beratungsebene der Schule (Schulleitung, Beratungslehrkraft, Schulpsychologischer Dienst, Mobiler Sonderpädagogischer Dienst etc.) zusammenarbeiten. Große Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, vor allem mit dem ASD zu. Darüber hinaus dienen übergreifende JaS-Teams des Jugendamtes oder des freien Trägers in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie regionale Zusammenschlüsse der Kooperation und Koordination. Der finanzielle Bedarf von JaS muss im Haushaltsplan des Jugendamtes und des Träges abgesichert sein. Neben den Personalkosten gehören hierzu auch die Sachkosten (Porto, Büro- und Arbeitsmaterialien, Telefon, Anrufbeantworter und PC mit Internetzugang etc.). Die Einplanung von Mitteln für sozialpädagogische Maßnahmen ist vom Träger vorzunehmen und den Problemlagen am JaS-Einsatzort entsprechend jeweils anzupassen. Der notwendige, eigene und gut erreichbare Büro- und Beratungsraum der JaS-Fachkraft mit entsprechenden technischen Anschlüssen ist von der Schule bzw. dem Schulaufwandsträger zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von weiteren Räumen in der Schule für Gruppenangebote (Musiksaal, Turnhalle, Bibliothek etc.), die grundsätzlich möglich sein soll, sind Absprachen zu treffen. Die Einplanung von Mitteln für sozialpädagogische Maßnahmen ist vom Träger vorzunehmen und den Problemlagen am JaS-Einsatzort entsprechend jeweils anzupassen. Fortbildung, Supervision und kollegiale Beratung sind für die Sicherung der fachlichen Qualität von JaS unabdingbar und durch den Träger in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu gewährleisten. Gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen von JaS-Fachkräften mit Lehrkräften, insbesondere den Tandem-Lehrkräften sowie gemeinsame Fachtagungen gehören zum Standard. Die Fortbildungs- und Tagungsangebote des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt zur JaS stellen die Qualifizierung der Fachkräfte und die konzeptionelle Weiterentwicklung sicher. Der Fachbeirat, dessen Mitglieder alle relevante Funktionsträgerinnen und -träger sind, begleitet die Arbeit der JaS. Sind mehrere JaS-Stellen in einem Jugendamtsbezirk geschaffen, so empfiehlt sich die Einrichtung eines gemeinsamen Fachbeirats. Die regelmäßige Information der relevanten Gremien und der Bevölkerung soll insbesondere durch die regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss und durch kontinuierliche sowie offensive Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt werden. V.6.2 Prozessqualität in der JaS Ziel der JaS ist die Förderung, Verbesserung und Stabilisierung der Entwicklung sowie die soziale Integration von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen in intensiver Zusammenarbeit mit Schulleitung und Lehrkräften. Die sozialpädagogische Diagnostik stellt die Grundlage für alle sich anschließenden Schritte dar. Sie dient der Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, mit Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Hause mit den Eltern, Geschwistern und im sozialen Umfeld sowie dem Abbau von Ressourcenbenachteiligung. Die Arbeitsprozesse sind durch angemessene Formen der Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen jungen Menschen geprägt. Die Beteiligung und Mitwirkung bezieht sich auf Absprachen und Vereinbarungen bei individuellen Unterstützungsmaßnahmen sowie auf die Gestaltung von (Gruppen-)Angeboten für die Zielgruppe. Der Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten kommt herausragende Bedeutung zu. Die Formen des Kontakts sind entsprechend der Anforderungen der unterschiedlichen Elterngruppen zu gestalten (z. B. Einzelgespräche, thematische Elterngesprächsrunden, Hausbesuche, Vermittlung und Begleitung des Kontaktes mit Lehrkräften und mit anderen Fachkräften der Jugendhilfe, migrationsspezifische Zugänge). Prozessqualität zeigt sich insgesamt auch in der Intensität sowie der Art und Weise der Zusammenarbeit der JaS-Fachkräfte und der Lehrkräfte im schulischen Alltag. Für die Abläufe der Zusammenarbeit sind für alle Beteiligten verbindliche Grundlagen zu entwickeln. Kooperation mit Schule Kooperation mit den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) Finanzieller Bedarf Büro und Gruppenräume Mittelplanung Super-/Intervision und Fortbildung Fachbeirat Jugendhilfeausschuss Sozialpädagogische Diagnostik Beteiligung und Mitwirkung Elternarbeit Kooperationen und Zusammenarbeit
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