JaS Handbuch

V. Steuerung und Qualitätssicherung 158 JaS-Handbuch Handlungsleitende sozialpädagogische Maximen sind bewusst und konsequent umzusetzen. Das Handeln während des Prozessverlaufs muss transparent und überprüfbar sein. Das setzt die Analyse und Dokumentation insbesondere der eigenen Arbeit voraus, die wiederum Grundlage für eine Selbstevaluation mit dem Ziel der Optimierung von Interventions- und Kooperationsprozessen ist. Die Entwicklung der Arbeitsprozesse der JaS wird auch maßgeblich durch den Fachaustausch (ggf. in pseudonymisierter oder anonymisierter Form) in Fallkonferenzen und Teamgesprächen unterstützt. Durch Reflexion und Analyse können Abläufe verbessert und bei bestimmten Problemindikatoren frühzeitig Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner (z. B. die Soziale Dienste des Jugendamtes, Erziehungsberatungsstelle etc.) eingebunden werden. Bei Hinweisen eines Bedarfs an weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen insbesondere nach §§ 27 ff. SGB VIII werden die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) des Jugendamtes eingeschaltet. In geeigneten Fällen wirkt die JaS unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII mit. Für das Verfahren zur Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII bedarf es einer konkreten Vereinbarung mit dem Jugendamt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der JaS um eine Organisationseinheit des Jugendamtes handelt, oder ob ein Träger der freien Jugendhilfe mit der Durchführung der JaS beauftragt wurde. Die regionalen und überregionalen Arbeitsgremien und Arbeitsgruppen sowie die spezifischen Fortbildungsangebote des ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt spielen für die Weiterentwicklung und -qualifizierung eine wichtige Rolle. V.6.3 Ergebnisqualität in der JaS Voraussetzung für Aussagen zur Ergebnisqualität ist die Benennung konkreter, überprüfbarer Ziele zu Beginn des Prozesses. Insofern erfolgt die Bewertung in enger Verbindung zur Konzeption. Indikatoren für mögliche Wirkungen von JaS auf die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen und deren Eltern sowie auf die Schule können Veränderungen sein:  Im Sozialverhalten der jungen Menschen,  bei der Bewältigung von schwierigen psychosozialen Situationen,  in der Beteiligung und Motivation der Eltern,  bei der Anzahl erfolgreicher Schulabschlüsse und erfolgreicher Einmündung in Ausbildung,  bei den Fehlzeiten,  bei der Anzahl von Bußgeldverfahren,  im Klassen- und Schulklima,  im Bekanntheitsgrad, der Akzeptanz und Inanspruchnahme der Hilfen der JaS von sozial benachteiligten jungen Menschen und Eltern,  bei der Intensität der Zusammenarbeit mit Lehrkräften und schulischen Beratungsdiensten etc. Instrumente für die Feststellung dieser Veränderungen können u. a. Fragebögen sein, die sich an die jungen Menschen, Eltern, Schulleitung, Lehrkräfte oder den Elternbeirat richten. Je nach Situation eignen sich auch Interviews, systematische Beobachtungen, prozessorientierte Protokolle, Workshops und Gruppendiskussionen. Die JaS-Fachkräfte dokumentieren ihre Tätigkeit und sichern die Ergebnisse im Rahmen des Verwendungsnachweises. Dafür nutzen sie die hierfür staatlich bereitgestellte Vorlage für den Sachbericht oder adäquate Dokumentationsinstrumente. Die regelmäßige Prüfung der Verwendungsnachweise und die kontinuierliche Auswertung dieser durch die Bewilligungs- und Steuerungsbehörden auf Regierungs- und Landesebene, also durch die Regierungen und das StMAS, sind ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der JaS. Analyse und Dokumentation Hilfeplan Schutzauftrag Qualifizierung Ziele Wirksamkeitsindikatoren Instrumente Dokumentation Qualitätssicherung

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