JaS Handbuch

V. Steuerung und Qualitätssicherung JaS-Handbuch 159 Auch die JaS-Träger sind angehalten, kontinuierlich die Verwendungsnachweise der JaS-Fachkräfte zu prüfen und auszuwerten und aus den sich daraus ergebenden Befunden Schlüsse zu ziehen, wie der derzeitige Status quo der JaS an den Einsatzorten ist und wo die Qualität der JaS an den einzelnen Schulen gesteigert werden kann und wo ggf. nachzubessern und nachzusteuern ist. Das Reflektieren des eigenen Handelns gehört zum Standard sozialpädagogischen Handelns. Um sich auf professioneller Ebene mit dem eigenen Handeln sowie Belastungen und Herausforderungen in der täglichen Arbeit auseinanderzusetzen sind die JaS-Fachkräfte auf Unterstützung von außen angewiesen. In einem geschützten Rahmen muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich mit dem aktuellen Geschehen aus der sog. Außenperspektive auseinander zu setzen und ihr eigenes Handeln zu reflektieren, gerade um belastende Situationen unbeschadet überstehen zu können. Dabei sind die Supervision und die Intervision nicht mehr wegzudenkende Bausteine in der Sozialen Arbeit. Aufgabe des JaS-Trägers ist es dabei, Supervision und Intervision für die JaS-Fachkräfte zu ermöglichen. Das ZBFS-BLJA setzt sich in seiner Handreichung „Grundsätze zur Supervision/Praxisberatung in Jugendämtern“ mit den Inhalten und Standards der professionellen Praxisberatung auseinander und definiert Supervision als „… ein zielgerichteter, die berufliche Praxis begleitender Reflexionsprozess, der in der Regel von externen Supervisorinnen oder Supervisoren angeleitet wird. Während der Supervision wird das berufliche Handeln im Kontext des institutionellen Rahmens und vor dem Hintergrund der fachlichen Aufgabe reflektiert. Supervision beabsichtigt Lösungen zu erarbeiten und fokussiert deren ergebnisorientierte Umsetzung in den professionellen Alltag.“ Die wichtigsten Ziele der Supervision sind:  Förderung der Erkenntnis von Zusammenhängen im eigenen Arbeitsfeld, von organisatorischen Hintergründen, Aufgabenstellungen und von Auswirkungen des eigenen Handelns,  Reflexion von persönlichen und strukturellen Grenzen,  Befähigung zum konstruktiven Umgang mit auftretenden Problemen und Konflikten sowie zur Lösung von unbekannten oder speziellen Anforderungen, Verbesserung der persönlich-fachlichen Kompetenz,  Erweiterung des eigenen Handlungsrepertoires,  Verbesserung der Kommunikation unter den Beteiligten sowie mit wichtigen Kooperationspartnern,  Feststellung von sich verändernden Realitäten und Berücksichtigung bei der konzeptionellen Fortschreibung,  Verbesserung der Qualität der JaS-Arbeit und der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Typische Arbeitsformen der Supervision sind Einzelsupervision, Gruppensupervision (z. B. JaS-Fachkräfte an verschiedenen Schulen oder auch von verschiedenen Trägern) und Teamsupervision. Die Intervision/Kollegiale Fallberatung ist eine hilfreiche Ergänzung zur externen Supervision. Dabei wird auf den Blick von „außen“, wie z. B. bei der Supervision verzichtetet und auf das kollegiale Wissen und die fachliche Expertise der Kolleginnen und Kollegen gesetzt. Gerade im Bereich der JaS ist dieses Modell weit verbreitet und wird erfolgreich in der täglichen Arbeit umgesetzt. Dabei sind Intervisionseinheiten auch in Kooperation mit den Lehrkräften oftmals gewinnbringend, da an einem Fall aus beiden System-Perspektiven gearbeitet werden kann. Bei der Intervision wird in der Regel, wie in folgendem Schaubild dargestellt, nach bestimmten strukturierten Schritten und Zeitvorgaben vorgegangen: Supervision und Intervision Supervision konkret Ziele Supervision Intervision/ Kollegiale Fallberatung

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