JaS Handbuch

I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) 12 JaS-Handbuch Leistungsbeschreibung für die JaS einschließlich der Festlegung der Arbeitszeiten, der Anbindung an das Jugendamt sowie der regelmäßigen Beteiligung an Dienstbesprechungen und fachlich-kollegialem Austausch. Empfohlen werden gemeinsame Bewerbungsgespräche: Träger, Jugendamt, Schule. Die Entscheidung über die Personalauswahl erfolgt durch den Anstellungsträger. Verpflichtend ist eine vierwöchige Hospitation nach einem konkreten Einarbeitungskonzept im Jugendamt. Ziel ist es, die Fachkraft mit den bestehenden Strukturen und Angeboten der Jugendhilfe vor Ort insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung vertraut zu machen. Näheres regelt die Kooperationsvereinbarung. Der Schulaufwandsträger soll im Zusammenwirken mit der Schule das für die JaS erforderliche Büro und die Sachausstattung (Büroausstattung, Telefon, Anrufbeantworter und zwingend PC mit Internetzugang) rechtzeitig und möglichst an einer für die jungen Menschen leicht zugänglichen Stelle in der Schule zur Verfügung stellen. Es ist zu klären, welche Räume in der Schule für die Gruppenarbeit der JaS zur Verfügung stehen werden. Des Weiteren ist zu klären, dass die JaS-Fachkräfte auch in der unterrichtsfreien Zeit und in den Ferien Zugang zu ihren Büroräumen haben und diese für ihre Tätigkeit auch in den benannten Zeiträumen nutzen können. Zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der JaS sowie ggf. mit dem Sachaufwandsträger der Schule soll ein Sachkostenbudget vereinbart werden. Empfohlen wird die Vorstellung in allen Fachbereichen des Jugendamtes, im Lehrerkollegium und in den für die Vernetzung notwendigen Stellen. IV. Kooperation zwischen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule Erforderliche Absprachen sind zu treffen zu:  Dienstzeiten, Urlaub, Aufenthalt der Fachkraft und von Gruppen außerhalb des Unterrichts, personelle Änderungen, Fortbildungen,  Umgang mit Konflikten,  Öffentlichkeitsarbeit und Präsentationen,  gegenseitige Informationspflichten im Allgemeinen. V. Kooperationen der JaS-Fachkraft Die JaS-Fachkräfte kooperieren im Zuge ihrer Tätigkeit mit vielen unterschiedlichen Stellen, sowohl innerhalb der Schule als auch mit externen Kooperationspartnern.  Regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung und Beratungslehrkraft über die jeweilige Rolle, Maßnahmen, Schwerpunktsetzungen, Aktionen, koordiniertes Vorgehen in Einzelfällen usw. Die Beteiligung an Lehrerkonferenzen und die Kontakte zu Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfolgen bei Bedarf.  Information des Elternbeirates und des Schulforums.  Zusammenarbeit bei Einzelfallhilfen mit dem Personal der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung sowie der offenen und gebundenen Ganztagesschule.  Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen (Tandem-Fortbildungen, Fachtagungen).  Teilnahme im Tandem an regionalen Vernetzungstreffen.  Information der Schule über relevante andere sozialpädagogische Angebote, insbesondere über Maßnahmen des Jugendamtes z.B. im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes oder der Jugendarbeit.  Durch die enge fachliche Anbindung der JaS an das Jugendamt und die Zusammenarbeit mit den relevanten Angeboten der Jugendhilfe soll deren Einbindung in oder die Vernetzung mit dem Leistungsspektrum des Jugendamtes gewährleistet werden.  Regelmäßige Besprechungen mit der Jugendamtsleitung insbesondere über strukturelle Fragen. Selbstbeschreibung Personalauswahl Hospitation Vorbereitung des Arbeitsplatzes Sachkostenbudget Vorstellung der Fachkraft IV. Kooperation zwischen Träger der JuHi. und Schule V. Kooperationen der - Fachkraft Kooperation mit der Schule Kooperationen innerhalb der Schule

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy