JaS Handbuch

I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) JaS-Handbuch 13  Einbindung in die relevanten Gruppen- bzw. Teambesprechungen des ASD des Jugendamtes. Falls ein Träger der freien Jugendhilfe Anstellungsträger ist, hat der Trägervertreter bzw. die Trägervertreterin die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sicherzustellen.  Klärung der Verfahren und Abläufe bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen gem. §§ 8a, 8b SGB VIII.  Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Erziehungsbeiständen, Horten, Heilpädagogischen Tagesstätten, stationäre Einrichtungen, Jugendmigrationsdiensten).  Teilnahme der JaS-Fachkraft an Fortbildungsveranstaltungen für die Zielgruppe JaS.  Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss.  Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten die für die Beratung und Unterstützung im Einzelfall erforderlich sind (z. B. Erwachsenenpsychiatrie, Migrationsberatung für Erwachsene). VI. Übergreifende Kooperationen Die JaS soll von einem übergreifenden Fachbeirat auf Landkreis- bzw. Stadtebene (kreisfreie Stadt) begleitet werden. Dieser soll sich zusammensetzen aus der Vertretung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landrätin/Landrat, Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister, Bürgermeisterin/Bürgermeister), dem Jugendamt und der jeweiligen Schulaufsicht, der Schulleitung, dem Anstellungsträger und der Fachkraft, bei Bedarf auch der Agentur für Arbeit. Der Fachbeirat hat die Aufgabe, aktuelle Fragen und Probleme der JaS zu besprechen (z. B. konzeptionelle Fragen, Konflikte in der Zusammenarbeit, Finanzierungsfragen) sowie die Konzeption auf ihre Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf im Rahmen der JaS-Richtlinie weiterzuentwickeln. Der Fachbeirat kann für mehrere oder alle JaS-Stellen im Jugendamtsbezirk eingerichtet werden.  Regelhafter Austausch mit Diensten der Jugendhilfe, insbesondere mit ambulanten Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und mit der Jugendarbeit, den Agenturen für Arbeit, der Polizei, dem Familien- und Jugendgericht auf fachlicher Ebene.  Regelhafter Austausch mit den Schul-, Kinder- und Jugendreferentinnen und -referenten der Kommune auf politischer Ebene. © Reber Martin Der Fachbeirat Landkreis Landrätin/Landrat Kreisfreie Stadt Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister Kreisunabhängige Gemeinden Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister Jugendamt Leitung Vertretung der -Träger -Fachkräfte Wichtige Kooperationspartnerinnen/ Kooperationspartner Schulen Schulleitungen Die jeweilige Schulaufsicht Kooperation mit weiteren Einrichtungen VI. Übergreifende Kooperationen Einrichtung eines Fachbeirats Einzelübergreifende Vernetzung

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