JaS Handbuch

I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) 14 JaS-Handbuch I.3.2 Prinzipien der Kooperation Kooperation ist kein Selbstverständnis. Damit Kooperation gelingen kann müssen die beteiligten Partnerinnen und Partner ihre jeweiligen Aufgaben und Aufträge klar definieren, gleichberechtigt aufeinander zugehen und zielgerichtet kommunizieren. Folgende Erfordernisse sind dabei zu beachten: Die uneingeschränkte Akzeptanz des anderen Arbeitsansatzes der jeweiligen Berufsgruppe, deren Fachlichkeit sowie die Bereitschaft zum Dialog. Die Herstellung eines Minimalkonsenses über grundlegende, gemeinsame Ziele. Ausreichende Zeit für fallbezogene und übergreifende Zusammenarbeit. Das Erkennen der eigenen fachlichen Grenzen und anderer Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie deren rechtzeitige Inanspruchnahme, die Beibehaltung klarer Zuständigkeiten und Rollen (jede Person muss wissen, für was sie selbst und wofür andere zuständig sind; kein Verschieben und Abschieben von Verantwortung). Organisatorische und fachliche Kompetenz in der Leitung von Besprechungen, in der Zusammenfassung der Absprachen und Vorgehensweisen, in der Kontrolle der Handlungsabläufe, der Ziele und Terminabsprachen sowie in der Kontinuität beim Aufbau eines vernetzten Systems. Kooperatives Handeln stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Es setzt Kompetenz, Professionalität, Rollenklarheit und Selbstbewusstsein der Partnerinnen und Partner voraus. Bei den Systemen Jugendhilfe und Schule treffen unterschiedliche Arbeitsprinzipien aufeinander. Arbeitet die Jugendhilfe weitgehend mit dem Prinzip der Freiwilligkeit, so steht diesem die Schulpflicht des Systems Schule konträr gegenüber. Dies erfordert von allen Beteiligten eine klar definierte Vorgehensweise für die Zusammenarbeit. Nicht zuletzt muss von den Beteiligten ein konkreter Nutzen in der Zusammenarbeit gesehen und formuliert werden, damit die Motivation für das bereichsübergreifende Arbeitsengagement entsteht und erhalten bleibt. Unter diesen Aspekten kann Kooperation als ein kontinuierlicher Aushandlungsprozess verstanden werden, der sich in dem Dreierschritt – Informieren, Aushandeln, Vereinbaren – beschreiben lässt: © Reber Martin Prinzipien der Kooperation I. II. III. Vereinbaren Aushandeln Informieren Kinderund Jugendhilfe Schule Bedingungen Nutzen Angebote Grenzen Schule Kinder- und Jugendhilfe Akzeptanz Minimalkonsens Zeit Grenzen und Zuständigkeiten Fachliche Kompetenzen Kooperation Schulpflicht vs. Freiwilligkeit

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy