II. Die beiden kooperierenden Systeme 24 JaS-Handbuch Das am 10.06.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) führte erneut zu einer Erweiterung und Ergänzung der kinderschutzrelevanten Regelungen im SGB VIII und KKG. In diesen wurde beispielsweise das Jugendamt verpflichtet, den Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern, die das Jugendamt über ihren Verdacht einer Kindeswohlgefährdung unterrichtet haben, zeitnah eine Rückmeldung zu geben, ob es die gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen bestätigt sieht und ob es zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen tätig geworden ist und noch tätig ist (§ 4 Abs. 4 KKG). Diese Rückmeldeschleife im Einzelfall soll die Kooperationsbeziehung insgesamt stärken. II.1.2.10 Standards bei der Umsetzung des Schutzauftrags Auslöser des Schutzauftrags der Kinder- und Jugendhilfe sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind konkrete Beobachtungen und ernst zu nehmende Hinweise zu Handlungen von Sorgeberechtigten und/oder deren Unterlassen und/oder zu Lebensumständen, die das körperliche, geistige oder seelische Wohl einer bzw. eines Minderjährigen gefährden bzw. die auf eine Dynamik, die eine Gefährdung auslösen kann, hindeuten. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können in der Grundversorgung, in der Familiensituation, in der Entwicklungssituation oder in der Erziehungssituation liegen.11.Dabei muss nicht zwangsläufig ein einzelner Anhaltspunkt für sich allein genommen eine Kindeswohlgefährdung anzeigen. Es genügt vielmehr, dass durch das Hinzutreten weiterer gefährdungsrelevanter Umstände ein Komplex von Anhaltspunkten entsteht, der (erst) in seiner Gesamtheit auf eine Kindeswohlgefährdung hinweist. Anhaltspunkte in der Grundversorgung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen: 1. Erforderliche ärztliche Untersuchungen und Behandlungen des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen werden nicht oder nur sporadisch wahrgenommen. 2. Die Versorgung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen mit Essen und Trinken ist nicht ausreichend sichergestellt. 3. D ie Körperpflege und Hygiene des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen ist unzureichend. 4. Die Bekleidung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen ist nicht angemessen bzw. nicht witterungsentsprechend. 5. Die Aufsicht über das Kind bzw. die Jugendliche oder den Jugendlichen ist nur unzureichend gewährleistet. 6. Das Kind bzw. die oder der Jugendliche hält sich an jugendgefährdenden Orten oder einem unbekannten Aufenthaltsort auf. Anhaltspunkte in der Familiensituation des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen: 1. D ie finanzielle Situation der Familie ermöglicht keine Existenzsicherung. 2. Die Eltern stellen keinen angemessenen Wohn- und Schlafraum für das Kind bzw. die Jugendliche oder den Jugendlichen zur Verfügung. 3. Die Familienkonstellation birgt erhebliche Risiken für eine ausreichende Versorgung und Betreuung eines Minderjährigen bzw. Risikofaktoren in der Biografie der Familie wirken nach. 4. E s liegen ernstzunehmende Verdachtsmomente auf sexualisierte Gewalt vor. 5. D ie Eltern vertreten konfliktträchtige religiöse und/oder extremistische Weltanschauungen.12 Anhaltspunkte in der Entwicklung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen: 1. Der Entwicklungsstand des Kindes bzw. von der oder dem Jugendlichen weicht erheblich von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab. 2. K rankheiten des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen treten ungewöhnlich/unerwartet häufig auf. 3. E s gibt deutliche Anzeichen einer psychischen Störung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen. 4. Es besteht die Gefahr einer Suchterkrankung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen und/oder die Gesundheit gefährdende Substanzen werden zugeführt. 11 Vgl. Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, S. 10ff. Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 23.11.2022, abrufbar auf der Homepage des ZBFS-Bayerischen Landesjugendamts. 12 Für weitere Informationen zum Thema „Kindeswohlgefährdung und Radikalisierung/Extremismus“ siehe die Hinweise unter https://www.blja.bayern.de/koora/Koora.php. Gewichtige Anhaltspunkte Anhaltspunkte in der Grundversorgung Anhaltspunkte in der Familiensituation: Anhaltspunkte in der Entwicklung
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