JaS Handbuch

II. Die beiden kooperierenden Systeme 36 JaS-Handbuch Der Unterricht an der Mittelschule orientiert sich an der Praxis: Bei Betriebserkundungen und Praktika knüpfen die Schülerinnen und Schüler erste Kontakte zu Betrieben, die auch für eine spätere betriebliche Ausbildung nützlich sind. Durch die intensiven Kontakte der Mittelschulen mit Berufsschulen und der regionalen Wirtschaft werden häufig konkrete Ausbildungschancen eröffnet. Schule-Wirtschaft-Expertinnen und -Experten helfen beim Auf- und Ausbau von lokalen Netzwerken der Mittelschulen und der bayerischen Wirtschaft. Nach der Mittelschule, können je nach Abschluss, unterschiedliche weiterführende Schulen besucht werden: Mit dem Abschluss der Mittelschule kann die Berufsschule oder die Berufsfachschule besucht werden. Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ermöglicht den jungen Menschen den Besuch der Berufsschule, der Berufsfachschule, den Besuch des Mittlere-Reife-Zugs der Mittelschule oder der Vorbereitungsklasse ebendieser und den Besuch der zweistufigen Wirtschaftsschule. Der Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) ist ein Angebot für motivierte und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler. Ziel des M-Zugs ist, dass die jungen Menschen den mittleren Schulabschluss erwerben. Der M-Zug beginnt in der Jgst. 7 und endet in der Jgst. 10. Der M-Zug ist durchlässig, so dass die Schülerinnen und Schüler auch nach der 7, 8, und 9 Jgst., wenn die Leistungen es zulassen, aus der Regelklasse in den M-Zug wechseln können. II.2.4.3 Die Förderschule Die Förderzentren sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können im Rahmen des tatsächlich bestehenden Förderschulangebotes eine Förderschule besuchen, wenn sie einer besonderen Förderung bedürfen (Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayEUG). Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens, in der Regel durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst festgestellt; der Schulleiter bzw. die Schulleiterin entscheidet danach über die Aufnahme. Eine Aufnahme in die sog. Grundschulstufe oder Mittelschulstufe eines Förderzentrums (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung) oder eines Sonderpädagogischen Förderzentrums (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) hat wie bei der Aufnahme in die Grund- oder Mittelschule darüber hinaus keine weiteren schulartspezifischen Voraussetzungen. Gleiches gilt für die Aufnahme in Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Ein entsprechendes Übertrittszeugnis ist dagegen – wie bei Realschulen – für die Aufnahme in eine Realschule zur sonderpädagogischen Förderung erforderlich. Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Dies gilt zum einen für Schülerinnen und Schüler, die an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können und daher die Förderschule als Ort sonderpädagogischer Fachlichkeit besuchen (vgl. Art. 19 BayEUG). Zum anderen unterstützen die Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik die allgemeinen Schulen in der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ziel der Schulentwicklung ist die inklusive Schule. Somit können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die allgemeinen Schulen besuchen und werden dort unter Berücksichtigung ihres Förderbedarfs unterrichtet (vgl. Art. 30b Abs. 2 BayEUG). Unterstützt werden sie dabei vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst,der an den Förderschulen verortet ist. Mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Sachaufwandsträger können Schulen das Schulprofil Inklusion entwickeln. Auf Grundlage einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzeption setzen sie dabei die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler um (vgl. Art. 30b Abs. 3 BayEUG). Gemeinsam gestalten die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und die Lehrkräfte für Sonderpädagogik das Lernen an den Schulen mit dem Profil Inklusion. M-Zug Förderschule Förderbedarf Inklusion Schulprofil Inklusion

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