II. Die beiden kooperierenden Systeme JaS-Handbuch 37 Haben Schülerinnen und Schüler einen sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf, z. B. im sozial-emotionalen Bereich, können an diesen Schulen Klassen gebildet werden, die gemeinsam von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichtet werden. Zusätzlich kann die Lehrkraft der Sonderpädagogik durch sonstiges Personal, z. B. Heilpädagogische Förderlehrkräfte oder Heilpädagogische Unterrichtshilfen, unterstützt werden (vgl. Art. 30b Abs. 5 BayEUG). II.2.4.4 Die Realschule Die Realschule umfasst die Jgst. 5 mit 10. Ihr Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Realschule endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss. An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen, die sogenannten Wahlpflichtfächergruppen. Sie setzen ab Jgst. 7 verschiedene Schwerpunkte im Unterrichtsangebot. Wahlpflichtfächergruppe I: Verstärkter Unterricht in Mathematik und Physik. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie mit CAD. Diese Gruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen/naturwissenschaftlichen Beruf tätig werden wollen. Wahlpflichtfächergruppe II: Verstärkter Unterricht in Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht und Informationstechnologie. Diese Gruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in der Wirtschaft oder Verwaltung tätig werden wollen. Wahlpflichtfächergruppe III: In der Wahlpflichtfächergruppe IIIa liegt der Schwerpunkt auf der 2. Fremdsprache Französisch. In der Wahlpflichtfächergruppe IIIb werden Schwerpunkte im musisch-gestaltenden, im gesundheitlichen oder im sozialen Bereich entsprechend dem Angebot der Schule gesetzt. II.2.4.5 Die Wirtschaftsschule Zu den Besonderheiten des bayerischen Schulwesens zählt eine Schulart, die seit Generationen kaufmännische Nachwuchskräfte ausbildet: Die Wirtschaftsschule. Sie ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Sie gehört zu den Beruflichen Schulen. „Die Wirtschaftsschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern neben einer allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung und bereitet auf eine entsprechende berufliche Tätigkeit vor. Neben der theoretischen Bildung ist in einem besonderen Umfang auch die praktische Anwendung des Gelernten Ziel des Unterrichts. In einzigartigen schuleigenen Übungsunternehmen vollziehen die Schülerinnen und Schüler möglichst praxisnah die Tätigkeiten kaufmännischer Sachbearbeitung anhand konkreter Geschäftsfälle nach, die das Lernen steuern. Dies ermöglicht nicht nur einen Einblick in die Bedingungen und Denkweisen der modernen Arbeitswelt, sondern vermittelt auch Schlüsselqualifikationen wie vernetztes Denken, fördert ganzheitliches und verantwortliches Handeln sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit“ (StMUK, 2022). Es gibt drei verschiedene Formen der Wirtschaftsschule. Sie wird angeboten als vierstufiges Modell mit einer Vorklasse (6. – 10. Jgst.), einem dreistufigen Modell (8. – 10. Jgst.) und einem zweistufigen Modell (10. – 11. Jgst.). Wer an einer der bayerischen Wirtschaftsschulen am Ende der Jgst. 10 (der vier- oder dreistufigen Wirtschaftsschule) bzw. der Jahrgangsstufe 11 (der zweistufigen Wirtschaftsschule) die Abschlussprüfung besteht, erhält den Wirtschaftsschulabschluss, der ein mittlerer Schulabschluss ist. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss verkürzt sich die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf auf Antrag um bis zu sechs Monate. II.2.4.6 Die Berufsschule Alle jungen Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet, längstens jedoch bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 21 Jahre alt werden. Wie vorangehend schon erwähnt, sind Auszubildende mit Abitur oder Fachhochschulreife nicht berufsschulpflichtig, sie sind aber berechtigt, eine Berufsschule zu besuchen. Realschule Mathematischnaturwissenschaftlich-technischer Bereich Wirtschaftlicher Bereich Französisch Musisch-Sozialer Bereich Wirtschaftsschule Berufsschule
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