II. Die beiden kooperierenden Systeme 40 JaS-Handbuch Die Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht. Diese beträgt in der Regel 12 Jahre und ist für alle Kinder und Jugendlichen bindend. Wobei die Berufsschulpflicht an die Vollzeitschulpflicht anschließt. Von der Berufsschulpflicht befreit sind alle Jugendlichen, die ein Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang, der der Berufsvorbereitung dient, mit Erfolg besucht haben. Gegliedert ist das bayerische Schulsystem in Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen und Förderschulen. Bei Schulpflichtverletzungen kann die Schule Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen treffen. Beispielhaft sei an dieser Stelle der Ausschluss vom Unterricht von mehr als vier Wochen genannt, der nur mit Zustimmung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, dem Jugendamt, möglich ist. In dem Kapitel Besondere Maßnahmen wird auf alle schulischen Möglichkeiten der Sanktionierung umfangreich eingegangen und im Kontext der JaS diskutiert und erörtert. Es gibt noch viele weitere Akteure, wie z. B die Schulberatungsbehörde, den Schulpsychologischen Dienst und die Beratungslehrkräfte etc. die im System Schule wirken. Auf diese wird im Kapitel Schulinterne Schnittstellen eingegangen. Auch das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) und die Angebote der Kirchen (KiS, NOSIS) finden darin Erwähnung. Für junge Menschen mit herausforderndem Verhalten existieren besondere Konzepte wie z. B. Schulhausinterne Erziehungshilfe, Alternatives schulisches Angebot, Pädagogische Differenzierung oder Intensivklassen und -gruppen. Im Kapitel Besondere Maßnahmen werden die unterschiedlichen Herangehensweisen und Konzepte der Schule im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schüler dargestellt. Nachdem ein detaillierter Einblick in die beiden kooperierenden Systeme Jugendhilfe und Schule gegeben wurde und die Besonderheiten, Inhalte, Aufgabe und Pflichten der beiden Systeme erläutert und ausgeführt wurden, folgt im nächsten Kapitel die Auseinandersetzung mit den konkreten Aufgaben der JaS in der Praxis. Vertieft eingegangen wird dabei sowohl auf die multiple Angebotsstruktur der JaS und die damit einhergehenden Herausforderungen für die JaS-Fachkräfte, als auch auf die Kooperationen und Aufgaben der JaS. Abschließend folgt ein Diskurs, der sich mit der Veränderung des Arbeitssettings der JaS durch die digitalen Möglichkeiten auseinandersetzt, und ein Blick auf die wesentlichen Standards der Qualitätssicherung, die für die JaS bedeutsam sind, auch um deren hohe Qualität langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Schulpflicht Schulische Sanktionen Schulberatung etc. Besondere Konzepte Und was kommt jetzt?
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