III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 41 III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis Wie vorangehend schon erwähnt, wird die JaS seit 2003 regelhaft gefördert. Die Eckpfeiler der JaS wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) wie folgt benannt: JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe, die direkt am Ort Schule erbracht wird und als intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zu verstehen ist. Zielgruppe der JaS sind ausschließlich sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen (vgl. § 13 SGB VIII). Die JaS ist ein Angebot der Jugendhilfe an den Schulen. Da sie bereits an den Grundschulen und in den Grundstufen der Förderschulen und Förderzentren eingesetzt ist, kann sie durch ihr niederschwelliges Beratungsangebot Störungen und Konflikte der jungen Menschen und deren Familien ggf. schon im Grundschulalter erkennen und ggf. Hilfebedarfe feststellen. Somit fungiert die JaS als Frühwarnsystem der Jugendhilfe. Gerade durch ihre hochwirksame Arbeit, z.B. am Übergang Kindergarten/Schule, baut sie schon frühzeitig zu ihrer Zielgruppe und deren Eltern ein Vertrauensverhältnis auf, kann diese beraten und gezielt Hilfestellungen anbieten. Anzumerken ist hierbei, dass die JaS nicht regelhaft, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen mit Kindern und deren Eltern in den Kindertageseinrichtungen arbeitet. In Fällen, bei denen ihre nachhaltig angelegte Unterstützung nicht ausreicht, kann sie bei Bedarf weiterführende Hilfen bei den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) des Jugendamtes anregen. Die JaS-Fachkräfte interagieren mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Belange der betroffenen jungen Menschen und gleichzeitig Bindeglied zwischen Familie, Schule und dem ASD des Jugendamtes. Dabei fokussieren sie ihren präventiven Ansatz auf den Abbau von Ressourcenbenachteiligungen und der Schaffung von Chancengleichheit und definieren somit ihre Zielrichtung. Im Einzelfall sollen die Angebote der Jugendhilfe die schulische Erziehungsarbeit begleiten und ergänzen. Der Verantwortungsbereich der Schule bleibt davon aber unberührt. Insbesondere wird durch JaS den Lehrkräften nicht ihre erzieherische Verantwortung abgenommen. Im Vordergrund steht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die die Möglichkeiten und Grenzen des jeweiligen Aufgabenbereichs akzeptiert. Sie ist Voraussetzung für das Erreichen der mit dem Einsatz von JaS verbundenen Ziele. Aus diesem Grund ist eine klare Abgrenzung der Aufgaben von JaS und Schule von großer Bedeutung. Dazu gehört auch eine Negativabgrenzung der JaS, in der ganz klar wird, was Aufgaben der JaS sind und was nicht. Immer wieder treten in der Praxis Situationen auf, in denen sich die JaS-Fachkräfte gegenüber der Schule aufgrund ihrer Aufgabe fachlich positionieren müssen. Dort gilt es für die JaS-Fachkräfte zu differenzieren, ob es sich dabei um eine Aufgabe der Schule oder der JaS handelt. Beispielsweise seien an dieser Stelle genannt die Durchführung von Klassenfahrten, Wandertagen oder Betriebsbesichtigungen. Hierbei müssen sich die JaS-Fachkräfte die Frage stellen, inwiefern durch eine Beteiligung von JaS sozial benachteiligte junge Menschen konkret gefördert werden würden? Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass alle drei vorangehenden Beispiele prinzipiell nicht Aufgabe der JaS sind und ausschließlich, nur nach einer klaren, fachlich positiven Bewertung des Einzelfalls, ein Handeln der JaS rechtfertigen. Der Einschätzung der JaS-Fachkraft und dem Blickwinkel aus Sicht der Jugendhilfe kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu. Für die Frage, ob und in welchem Umfang die JaS an Maßnahmen oder Aktionen der Schule beteiligt wird, ist der gesetzliche Rahmen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII maßgeblich. Auch ist vor einer Beteiligung dieser Maßnahmen von der JaS-Fachkraft zu prüfen, ob dadurch einzelne oder eine Gruppe sozial benachteiligter junger Menschen Unterstützung erfahren (Einzelfallhilfe) und ihnen neue Erlebnisräume eröffnet werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch die zeitlichen Ressourcen der JaS-Fachkraft. Selbst bei einem positiven Prüfergebnis sind diese vorrangig in die Entscheidung mit einzubeziehen. Die Prinzipien der Jugendhilfe wie Freiwilligkeit, Beteiligung, Wunsch- und Wahlrecht sind dabei stets mit zu berücksichtigen. III.1 Aufgaben und Themenvielfalt Wer in der JaS arbeitet, muss sich schnell und pragmatisch auf die unterschiedlichen Herausforderungen, die die Arbeit der JaS mit sich bringt, einstellen und sich in die individuellen Schwerpunkte der Standorte der einzelnen Schulen einarbeiten können. Sie müssen die Fähigkeit besitzen, Angebote zu erarbeiten, die individuell auf den lokalen Jugendhilfebedarf der jungen Menschen und/oder deren Eltern und auf den Sozialraum der Zielgruppe abgestimmt sind. Zielgruppe Frühwarnsystem Zielrichtung Negativabgrenzung der Allrounder oder Spezialistinnen und Spezialisten?
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