III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis 44 JaS-Handbuch Ausgrenzung und Mobbing sind alltägliche Phänomene an den Schulen und ein Auslöser, warum sich junge Menschen sowie Eltern und Lehrkräfte ratsuchend an die JaS wenden. Der gesamte Themenkomplex der Gewalt, egal ob Bedrohung, Ausübung sprachlicher, psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt, gehört zum Beratungsportfolio der JaS und ist ein nicht seltener Beweggrund für die JaS-Fachkräfte, beratend tätig zu werden. Fühlen sich/oder werden die jungen Menschen ungerecht von den Lehrkräften behandelt, ist das oft ein Auslöser für anschwellende und langanhaltende Konflikte und Anlass für die jungen Menschen, sich zur Beratung an die JaS zu wenden. Kindheit und Jugend sind Phasen der Orientierung und des Lernens. Das Austesten, Dehnen und Überschreiten von Grenzen gehört zum Lernprozess und führt bei mangelnder oder fehlender Begleitung in manchen Fällen dazu, dass die Heranwachsenden die Grenzen des Legalen überschreiten und kriminelles Verhalten zeigen. Dazu gehören insbesondere die Ausübung von physischer und sexualisierter Gewalt, Diebstähle, Hehlerei, Drogenhandel und Bandenbildung. Da die JaS-Fachkräfte oftmals an Schulen mit sozial schwierigem Umfeld verortet sind, sind dies häufig Themen in der Beratung. Vielfach wenden sich die jungen Menschen, aber auch Eltern und Lehrkräfte zur Beratung an die JaS aufgrund von sozialen Auffälligkeiten und aktuellen Integrationserfordernissen, wie z.B. Integrationsprobleme bei Schulwechsel, Rückkehr aus höheren Schulen, der Vorbereitung der Rückkehr und die intensive Begleitung nach kinder- und jugendpsychiatrischen stationären Aufenthalten oder kurzzeitigen Heimunterbringungen. Angst vor der Zukunft, ungeklärte Zukunftsperspektiven und der Übergang in das Berufsleben können bei den jungen Menschen großen Druck aufbauen, den sie alleine nur schwer bewältigen können. Gerade beim Übergang in das Berufsleben bieten die Schule und die Agentur für Arbeit vielfache Maßnahmen und Angebote an. Nicht immer decken diese die Bedarfe der jungen Menschen und somit kommt es auch in diesem Bereich häufig dazu, dass die jungen Menschen sich hilfesuchend an die JaS wenden. Die JaS ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe an der Schule, was bedeutet, der Zugang zu den Angeboten der JaS soll und muss für die jungen Menschen so einfach wie möglich sein. Die Kontaktaufnahme kann von beiden Seiten erfolgen, also sowohl von der JaS-Fachkraft als auch von den jungen Menschen und ist dabei nicht an feste Orte gebunden, sondern erfolgt wo immer sich die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme im Rahmen des Arbeitsfeldes bietet. Dies kann das Büro der JaS-Fachkraft sein, der Pausenhof, in Freistunden oder auch im Schülercafé der Schule. Ebenso möglich ist die Kontaktaufnahme über die Vermittlung von Dritten, dies können z. B. die Eltern, die Lehrkräfte, die Fachkräfte des ASD des Jugendamts, das Personal des Ganztags, Erziehungsbeistände und Sozialpädagogische Familienhilfen und andere sein. Aus diesen Erstkontakten können sich formelle Beratungsprozesse entwickeln, die oftmals zu einer Einzelfallhilfe führen. In der Regel finden die Beratungen der jungen Menschen und/oder deren Eltern zu fest vereinbarten Zeiten statt und werden von den JaS-Fachkräften gezielt vor- und nachbreitet. Bei der Dokumentation/der Verlaufsdokumentation der Beratungsgespräche müssen die JaS-Fachkräfte die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des spezielleren Datenschutzrechts beachten. Die jungen Menschen haben bei akuten Problemen die Möglichkeit, während des Unterrichts Kontakt zur JaS-Fachkraft aufzunehmen (natürlich müssen die jeweiligen Lehrkräfte darüber von den Schülerinnen und Schülern oder der JaS-Fachkraft informiert werden). Dabei ist es aber von großer Bedeutung, dass im Vorfeld eine gültige und verbindliche Absprache dazu für die ganze Schule getroffen wurde. Gekennzeichnet ist die Beratung der JaS durch die kontinuierliche Begleitung und Unterstützung der jungen Menschen. Sie setzt an den Auswirkungen der sozialen Benachteiligung an. Bei offensichtlichen Problemen ist das Ziel der Beratung der JaS die direkte Problemlösung mit dem jungen Menschen und den Eltern, im engen Zusammenwirken mit der Schule, d. h. den Lehrkräften sowie den schulischen Beratungsdiensten. Somit sind also ein Teil der Beratungssequenzen, die von den JaS-Fachkräften durchgeführt werden, Kurzzeitberatungen, bei denen eine weiterführende Beratung nicht von Nöten ist. Konflikte Kriminalität Auffälligkeiten Zukunft Wie? -konkret Qualitätskriterien für niedrigschwellige Angebote in der JaS sind die Offenheit im Sinne einer offenen und zeitnahen Verfügbarkeit des Angebots für die Zielgruppe, das Nichtvorhandensein von formalen Hürden, ein direkter Zugang zum Angebot, keine Erforderlichkeit von An- tragsstellung, eine zeitnahe Möglichkeit der Teilnahme- und Hilfeinanspruchnahme, keine Kosten sowie keine komplizierte Terminfindung. Kurzzeitberatung
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