JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 49 Menschen, eine rechtzeitige Zusammenarbeit der JaS-Fachkräfte im Sinne eines Übergangsmanagements sinnvoll, um in der von Veränderung geprägten Phase des Übergangs in die Ausbildung stabilisierend zu wirken.  Seitens der JaS ist zu klären, welche Unterstützungssysteme und Strukturen für die jeweiligen Berufsausbildungen und Maßnahmen zur Verfügung stehen, wie deren konkrete Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen sind und wie die Zusammenarbeit zu gestalten ist.  Zum Handwerkszeug der JaS gehören Übersichten über die jeweiligen Ansprechpersonen von den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) des Jugendamtes und von anderen relevanten Einrichtungen und Diensten wie Schulpsychologischer Dienst, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kompetenzagentur, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, Innungen, Gewerkschaften, Verbände, Maßnahmenträger, Berufsberatung, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Schwangerenberatung, Jugendmigrationsdienst, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Sozialamt, Träger der Grundsicherung, BAföG-Amt etc. Gleiches gilt für unterschiedliche Probleme und Fragestellungen (z. B. Nichteinhaltung gesetzlicher Schutzbestimmungen, Überstunden, Verrichtung von Arbeiten, die nicht zur Berufsausbildung gehören, eingeengter oder überfordernder Tätigkeitsbereich, ungerechte oder als ungerecht empfundene Behandlung durch Vorgesetzte). Die Übersichten sollen die Kontaktdaten der zuständigen Person und deren Vertretung, insbesondere die Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Erreichbarkeiten enthalten.  JaS leistet Beratung und Unterstützung in akuten persönlichen Krisen und bezieht im Bedarfsfall die Eltern mit ein.  Der JaS kommt auch eine wesentliche Clearingfunktion zu: Es gilt im Rahmen der Beratung den Grund für die jeweilige Problematik und ggf. hierfür die richtige und zuständige Stelle herauszufinden sowie den jungen Menschen bei der Inanspruchnahme der Hilfe zu unterstützen und zu begleiten.  Bei jungen Menschen in Ausbildung berät die JaS-Fachkraft bei Konflikten in der Ausbildungsstelle, sofern dies nicht von den Kammern oder anderen zuständigen Stellen zu leisten ist.  Bei unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule ist die Klärung der Hintergründe und Hilfestellung bzw. Vermittlung von Hilfen, ggf. in Zusammenarbeit mit der Kammer oder dem Ausbildungsbetrieb sinnvoll, da die Gefahr eines Scheiterns des Ausbildungsverhältnisses besteht. Deshalb soll in diesen Fällen eine rechtzeitige Information der JaS seitens der Schule erfolgen. Auch ist mit der Schulleitung zu klären, wie die Vermittlung der Betroffenen an die JaS durch die Lehrkräfte erfolgen soll. Hierzu empfehlen sich generelle Absprachen mit der Schulleitung und dem Kollegium.  Bei jungen Menschen ohne Ausbildung ist vorrangiges Ziel der JaS, sozialpädagogische Unterstützung dabei zu leisten, dass die Betroffenen Vorstellungen von ihrem beruflichen Lebensweg entwickeln, Berufsberatung in Anspruch nehmen und zu entsprechenden Handlungsschritten motiviert werden. Bestehen bereits Hilfen seitens des Jugendamtes oder anderer Stellen, ist mit diesen intensiv zusammenzuarbeiten. Neben der Einzelberatung kommen in Jugendliche ohne Ausbildung (JoA)-Klassen auch Projekte und Trainings zur Verbesserung der Sozialkompetenz, der kommunikativen Fähigkeiten und Umgangsformen, zum Umgang mit Konflikten etc. zum Einsatz.  Bei jungen Menschen in Maßnahmen der Agentur für Arbeit sind in erster Linie die sozialpädagogischen Fachkräfte des Maßnahmenträgers für die Unterstützung zuständig. Wird JaS im Ausnahmefall tätig, so ist stets die Zusammenarbeit abzuklären, um Doppelbetreuungen zu vermeiden. Neben der Sozialpädagogischen Diagnostik sind die grundlegenden Eckpfeiler der Einzelfallhilfe in der JaS die Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten in intensiver Zusammenarbeit mit Schulleitung, schulischen Beratungsdiensten und Lehrkräften. Eine besondere Bedeutung in der Einzelallhilfe kommt der Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten (z.B. Einzelgespräche, thematische Elterngesprächsrunden, Hausbesuche, Vermittlung und Begleitung des Kontaktes mit Lehrkräften, weiteren Fachkräften der Jugendhilfe und gegebenenfalls der Agentur für Arbeit) zugute. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem jungen Menschen selbst, um diesen bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, mit Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Hause mit den Eltern, anderen Erziehungsberechtigten, Geschwistern und im sozialen Umfeld zu unterstützen. Die JaS-Fachkräfte sollen im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes, sofern sich im Rahmen der JaS-Tätigkeit ein Hilfebedarf nach §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII abzeichnet, beteiligt werden und gegebenenfalls bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII mitwirken (vgl. 1.2.6.2b JaS-Richtlinie, 2021). Einzelfallhilfe-­ Eckpfeiler Hilfeplan

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