JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis 50 JaS-Handbuch III.1.3 Sozialpädagogische Gruppenarbeit Bei der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit (SGA) in der JaS handelt es sich in erster Linie um ein niedrigschwelliges, ambulantes Angebot, das an der Lebenswelt und den individuellen Unterstützungsbedarfen sozial benachteiligter junger Menschen ansetzt. Ziel der SGA ist es, die jungen Menschen durch gruppenpädagogische Methoden bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten zu unterstützen und zur Entwicklung und Steigerung sozialer Kompetenzen beizutragen. Die grundlegenden Bausteine, also die Ziele der SGA, sind die Thematisierung und Einübung sozialer Umgangsformen, die Akzeptanz von Regeln des Miteinanders, die Förderung der Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit, die Feststellung und Entwicklung eigener Interessen und Stärken der jungen Menschen, die Stärkung des Selbstvertrauens sowie der Integrationsfähigkeit und das Erfahren von Selbstwirksamkeit. Grundsätzlich kann und soll die JaS SGA anbieten, muss sich dabei aber immer an ihrer Zielgruppe orientieren. Die SGA im Rahmen der JaS kann nachfolgende Themen beinhalten:  Gewalt, sexualisierte Gewalt und Mobbing,  geschlechtsspezifische Fragen und Probleme,  Konfliktfähigkeit und soziale Kompetenz,  migrations- und diskriminierungsspezifische Aspekte. Prinzipiell müssen die JaS-Fachkräfte vor der Planung und Durchführung einer SGA prüfen, inwieweit von der Schule, der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Anbietenden Angebote für eine ähnliche Zielrichtung bestehen oder geplant sind. Da die SGA ein hohes Maß an personellen und zeitlichen Ressourcen der JaS-Fachkraft für die konzeptionelle Planung und Durchführung bindet, sind Kooperationen sinnvoll und notwendig, um personelle und finanzielle Ressourcen optimal einzusetzen. Es ist nicht Aufgabe der JaS, Arbeitsgemeinschaften der Schule (AGs) zu betreuen. Diese sind Schulveranstaltungen und liegen in der Zuständigkeit der Lehrkräfte. In Einzelfällen kann die JaS Schul-AGs unterstützen, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte, bedarfsabhängige Kooperation für die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen handelt. Sozialtrainings, die im Stundenplan der Schule für bestimmte Jahrgangsstufen regelhaft eingeplant sind, sind Aufgabe der Schule, nicht der JaS-Fachkraft. Auch die Schülermitverantwortung (SMV) ist kein Aufgabengebiet der JaS. Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten; sie liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Schule (vgl. Art. 62 Abs. 1 BayEUG). Eine zeitlich begrenzte Mitarbeit der JaS-Fachkraft gemeinsam mit der zuständigen Lehrkraft ist denkbar, wenn es um die Lösung von Konflikten geht. Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe etc. sind keine Aufgaben der JaS. Die JaS kann ggf. im Einzelfall im Rahmen der Einzelfallhilfe im Zusammenwirken mit den Eltern und den schulischen Beratungsdiensten (Beratungslehrkraft, schulpsychologischer Dienst und mobiler sonderpädagogischer Dienst) den Bedarf an Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung feststellen und insbesondere ihr Wissen über mögliche Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner zur Verfügung stellen. Es sollten dabei immer die Ressourcen vor Ort miteinbezogen werden, wie z. B. die Angebote der Ganztagsschule. Die Vermittlung von Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung muss jedoch in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft und/oder der Beratungslehrkraft, ggf. unter Hinzuziehung des MSD, möglicherweise auch dem Elternbeirat (z. B. Kostenübernahme oder Empfehlung für Förderverein) erfolgen. Die JaS übernimmt weder die Organisation noch die Durchführung von Nachhilfe und/oder Hausaufgabenbetreuung. Klassenfahrten (Exkursionen, Städtereisen, Abschlussfahrten etc.) und Schullandheimaufenthalte sind Schulveranstaltungen. Die Verantwortung liegt stets bei den Lehrkräften. Es ist nicht Aufgabe der JaS-Fachkraft, die schulischen Veranstaltungen als Ersatz für Lehrkräfte zu begleiten. Ziele der SGA Negativabgrenzung SGA

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