JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 51 Im Ausnahmefall ist die Beteiligung der JaS an solchen Veranstaltungen möglich und vertretbar. Dies ist dann der Fall, wenn es sich entweder um ein Projekt mit einer Vielzahl sozial benachteiligter junger Menschen handelt oder die Begleitung von bestimmten verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern nötig ist, die sonst nicht mitfahren dürften. Dabei kommt der zielgerichteten Gruppenarbeit, die zur sozialen Integration beiträgt, herausragende Bedeutung zu. Die JaS-Fachkraft kann im letzten Fall dabei präventive, zielgerichtete Angebote machen, wobei immer der Blick auf die Bedürfnisse der Zielgruppe von JaS zu richten ist. Nur in besonders schwierigen Konstellationen arbeitet die JaS mit allen Schülerinnen und Schülern einer Schulklasse: Bei Gefährdungslagen (Amok oder Androhung eines Amoklaufs), Krisenlagen (Tod einer Schülerin oder eines Schülers oder einer Lehrkraft) oder extrem negativen Gruppendynamiken (Mobbing, Bandenbildung, gewalttätigen Auseinandersetzungen etc.) kann und muss die JaS mit ihrem sozialpädagogischen Kenntnissen die Schule und die jungen Menschen unterstützen. Wird von der JaS-Fachkraft aufgrund der oben genannten Vorkommnisse oder besonderen Gegebenheiten mit einer ganzen Schulklasse gearbeitet, so gelten die in der sozialpädagogischen Gruppenarbeit beschriebenen Ziele der Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen. Zeigen junge Menschen radikale und/oder extremistische Tendenzen so ist es auch Aufgabe der JaS, diesen Schülerinnen und Schülern Beratung oder sozialpädagogische Angebote, wie z. B. die SGA, anzubieten und ggf. die betroffenen Schülerinnen und Schülern durch Einzelfallhilfe zu unterstützen. Gerade im Bereich der Demokratieförderung und der Radikalisierungsprävention kann und muss die JaS die jungen Menschen mit ihrem sozialpädagogischen Handwerkszeug unterstützen. Ziel ist es dabei, gemeinsam mit den jungen Menschen konstruktive Ansätze für die Konfliktbewältigung zu erarbeiten. Dabei sind die JaS-Fachkräfte nicht auf sich alleine gestellt, sondern können auf ein breites Netz an externen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zurückgreifen, wie z.B. in der Radikalisierungsprävention auf das Violence Prevention Network e.V. (vpn) oder ufuq.de sowie im Bereich der Demokratieförderung z.B. die Landeskoordinierungsstelle (LKS) des Bayerischen Jugendrings. Ein wertvolles Werkzeug stellt dabei der Projektfinder des Bundesprogramms Demokratie leben dar, um lokale Netzwerkpartnerinnen und -partner zu finden, die Projekte zur Demokratieförderung eigenständig oder in Kooperation mit den JaS-Fachkräften und den Lehrkräften an den Schulen durchführen. Führen externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner (z. B. Schwangerschaftsberatung) Maßnahmen für ganze Schulklassen durch, kann die JaS diese Maßnahmen begleiten und ggf. punktuell mitarbeiten, mit dem Ziel, einzelne sozial benachteiligte junge Menschen gezielt über die Maßnahme hinaus zu unterstützen. Zeigen einzelne Schülerinnen und Schüler auffälliges Verhalten im Klassenverband, also nur während des Unterrichts, ist eine beobachtende Teilnahme am Unterricht für die JaS-Fachkräfte empfehlenswert, um sich ein Bild über das Verhalten des junge Menschen zu machen, entsprechende Unterstützungsangebote zu entwickeln und das gemeinsame Handeln mit den Lehrkräften und/oder den Eltern abzustimmen. Dabei müssen aber schon im Vorfeld die gesetzlichen Vorgaben der beiden Systeme (BayEUG und SGB VIII) berücksichtigt werden. Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen der Datenschutz und das Elternrecht (Art. 6 GG und § 1 Abs. 2 SGB VIII). Die Unterrichtsbeobachtung der jungen Menschen erfordert eine grundlegende und für die ganze Schule geltende Vereinbarung zwischen JaS, Schulleitung und Lehrerkollegium. III.1.4 Migrations- und Diskriminierungssensible Soziale Arbeit Diskriminierung und Rassismus gibt es auch in Deutschland. Aber nicht alle Menschen sind von Diskriminierung und Rassismus in gleicher Weise betroffen. Im Sinne der Lebensweltorientierung muss sich gerade die JaS mit Blick auf ihre Zielgruppe proaktiv mit diesem Thema auseinandersetzen und klären, was dies für ihre Arbeit mit den jungen Menschen und deren Eltern bedeutet. Neben der Reflexion der eigenen Position und Rolle als Fachkraft der Sozialen Arbeit muss auch eine Reflexion der eigenen Privilegien gegenüber den hilfesuchenden Personen erfolgen (vgl. DBSH, 2020). „Ein bedeutender Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst in Migrantenfamilien auf. Migration prägt in spezifischer Art und Weise ihre Lebenswelt, ob selbst zugewandert oder in nachfolgenden Generationen geboren. Die Auswanderung ist selten ein individuell gefasster Entschluss.“ (Schenk, et al., 2008). Die Ausnahme Arbeit mit Schulklassen Demokratieförderung Projektfinder Unterrichts- beobachtung

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