JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis JaS-Handbuch 57 III.1.6 Interventionen In persönlichen Krisen unterstützen und helfen die JaS-Fachkräfte situationsangemessen den jungen Menschen und/oder deren Eltern und beziehen ggf. weitere professionelle Dienste zur Unterstützung ein (ASD des Jugendamts, Polizei, ärztlicher Notdienst, Schulpsychologischer Dienst und andere). Dabei bedient sich die JaS verschiedener Interventionsstrategien und Interventionsmethoden. Die häufigsten Ursachen für Interventionen durch die JaS sind Schulstörungen und individuelle Krisen der jungen Menschen und/oder deren Familien. Im Nachfolgenden wird darauf eingegangen. Massive Störungen des Unterrichts und des Schullebens sind eine große Herausforderung für das System Schule. Dadurch entstehen oft Dynamiken, die bei einem Teil der Schülerschaft, bei Eltern und im Lehrerkollegium dazu führen, dass die störende Schülerin oder der störende Schüler erhebliche Ablehnung erfährt, mit Unverständnis auf ihr oder sein Verhalten reagiert wird und sie oder er aufgrund ihres oder seines Verhaltens stigmatisiert wird. Oftmals führt dies zu der Forderung, dass die Schülerin oder der Schüler aus der Klasse oder der Schule entfernt wird (vgl. schulische Sanktionen/ Schulausschluss). Notwendig ist hier ein zeitnahes abgestimmtes Handeln von schulischer Seite unter rechtzeitiger Einbeziehung des ASD des Jugendamtes. Bei Schülerinnen und Schülern, die herausforderndes Verhalten zeigen, kommt dabei der JaS im Sinne der Prävention eine herausragende Rolle zu. Die Aufgabe der JaS ist es in diesen Fällen, sich im Zusammenwirken mit den Lehrkräften und den schulischen Beratungsdiensten um diese jungen Menschen zu kümmern. Durch das Erstellen einer sozialpädagogischen Diagnose und durch die Entwicklung passgenauer Maßnahmen soll die Reintegration dieser Heranwachsenden gefördert werden. Insbesondere gilt es herauszufinden, welche Ressourcen beim jungen Menschen und seiner Familie vorhanden sind und an welchen positiven Interessenslagen angeknüpft werden kann, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Befindet sich die JaS mit diesen jungen Menschen im Beratungsprozess, kann es notwendig sein, diese auch während der Unterrichtszeit zu beraten oder aber auch bei akuten Störungen diese aus dem Unterricht zu nehmen. Für dieses Vorgehen braucht es ein eng mit der Schule und allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren, das auch die jeweiligen Informationspflichten berücksichtigt. Trainingsraumprogramme und Time-Out-Konzepte liegen in alleiniger Verantwortung der Schule. Die Umsetzung dieser Projekte muss vom Lehrerkollegium sichergestellt werden. Dies ist nicht die Aufgabe der JaS. Die Unterstützungsleistung der JaS-Fachkraft beim Umgang mit jungen Menschen, die sich in bestimmten Situationen nicht oder nur destruktiv am Unterricht beteiligen können und deshalb sich selbst und andere beim Lernen behindern, ist je nach Einzelfall individuell zu klären. Schwierige Situationen in Familien und von Kindern und Jugendlichen werden durch äußere, oft mehrfache Belastungen wie Schulprobleme, Ausgrenzungsprozesse und innere Dynamiken immer wieder verschärft und können zu akuten Krisen führen. In solchen Fällen bedarf es, um den jungen Menschen vor Schaden zu bewahren, einer schnellen, zielgerichteten und eindeutigen Intervention, die in der Regel auch eingreifend wirkt. Die Krisenintervention ist dabei die geeignete und zeitlich begrenzte Maßnahme. Die Verläufe von Kriseninterventionen können ganz unterschiedlich sein. Die nachfolgenden Szenarien sind dabei denkbar:  Lösung der Krise ohne weitergehende Hilfe,  Krisenintervention mit nachfolgender Einleitung ambulanter Hilfen, z.B. Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) etc.,  Krisenintervention mit anschließender stationärer Unterbringung, z.B. durch eine Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) oder einer längerfristigen Heimunterbringung (§ 34 SGB VIII),  Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie,  Justiz. Den emotionalen Druck zu vermindern, Gefährdungen abzuwenden und die Wiederherstellung der Stabilität des jungen Menschen ist das Ziel einer Krisenintervention. Dabei ist ein abgestimmtes, rasches und umsichtiges Handeln bedeutsam, was aber voraussetzt, dass sich die JaS-Fachkräfte schon zu Beginn ihrer Tätigkeit an der Schule auf mögliche Krisenszenarien vorbereiten und einstellen. Dies bedeutet, dass die JaS-Fachkräfte für ihre Arbeit an der Schule ein tragfähiges Interventionskonzept erstellen müssen. Unerlässlich ist dabei eine kontinuierliche Zusammenstellung der einschlägigen Kooperationspartner und -stellen mit Adressen und Telefonnummern, um bei sich anbahnenden oder akuten Krisen handlungsfähig zu sein. Schulstörungen Trainingsraum/ Negativabgrenzung Krisenintervention Szenarien Interventionskonzept

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