JaS Handbuch

III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis 58 JaS-Handbuch Die Kenntnis der jeweiligen Konzepte, der Ansprechpersonen sowie der Öffnungs- oder Sprechzeiten ist dabei unerlässlich. Nachfolgende Auflistung soll bei der Erstellung eines auf die Schule und den Sozialraum abgestimmten Interventionskonzepts der JaS behilflich sein: Mit dem ASD des Jugendamts müssen die Zuständigkeiten für den Einzugsbereich der Schule geklärt werden. Gleiches gilt für die Sprechzeiten und Rufbereitschaften inkl. der Telefonnummer und die Verfahren für Notfälle und bei Inobhutnahmen. Ebenso gilt es im Vorfeld mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des ASD zu klären, inwieweit eine Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren schon eingeplant ist und welche Möglichkeiten die JaS-Fachkräfte haben, am Hilfeplanverfahren mitzuwirken. Frühzeitig sollte mit dem Schulpsychologischen Dienst geplant werden, wie eine effektive Zusammenarbeit bei Krisen gewinnbringend umgesetzt werden kann. Im Sinne einer gelingenden Kooperation müssen die jeweiligen Partner, also JaS und Schulpsychologischer Dienst, wissen, welche Zuständigkeiten das Gegenüber hat und wie die Informations- und Entscheidungswege innerhalb der Schule sind. Des Weiteren ist abzuklären, welche diagnostischen Kompetenzen und Verfahrensmöglichkeiten dem Schulpsychologischen Dienst zur Verfügung stehen. Die Erziehungsberatungsstellen sind gerade bei Kriseninterventionen ein wertvoller Partner für die JaS. Mit ihnen müssen die Möglichkeiten der Kooperation in Krisenfällen besprochen und geplant werden. Auch müssen die JaS-Fachkräfte einen Überblick über die speziellen Angebote der regionalen Erziehungsberatungsstellen haben. Diese unterscheiden sich regional oft deutlich voneinander, da die Angebote meist abhängig sind von den Zusatzqualifikationen der Mitarbeitenden in den Erziehungsberatungsstellen. Gleiches gilt für die Möglichkeiten der diagnostischen Abklärungen. Da unsere Gesellschaft immer bunter wird und an den Schulen viele Nationalitäten unterrichtet werden, ist es bei der Planung von Interventionsstrategien in der JaS bedeutsam, sich mit dem Jugendmigrationsdienst (JMD) frühzeitig auszutauschen. Geklärt werden muss, wer die Ansprechpersonen für verschiedene Nationalitäten sind und ob es beim JMD die Möglichkeit von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten gibt. Zusätzlich sollte thematisiert werden, ob die Mitarbeitenden des JMD die Ressourcen haben, die JaS-Fachkräfte bei Hausbesuchen in Krisenfällen zu unterstützen. Bei der kollegialen Beratung können die Mitarbeitenden des JMD durch ihr interkulturelles Wissen gerade bei der Nachbesprechung von Kriseninterventionen sehr wertvoll sein. Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind Auslöser für massive Krisen bei den jungen Menschen. Aus diesem Grund sind neben den Jugendämtern die spezialisierten Fachberatungsstellen bei sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt geeignete Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner im Bereich der Krisenintervention in der Arbeit der JaS. Da diese Beratungsstellen meist als Vereine organisiert sind oder unter dem Dach von freien Trägern stehen, ist es wichtig, die konzeptionelle Grundausrichtung und das Angebotsspektrum dieser zu kennen. Des Weiteren sollte mit diesen Beratungsstellen das Vorgehen und die Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Verfahrensregelungen zu § 8a SGB VIII und dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geregelt werden. Ungewollte und nicht geplante Schwangerschaften lösen bei den jungen Menschen teilweise massive Krisen aus. Die Schwangerenberatungsstellen sind dabei für die JaS ein kompetenter Kooperationspartner. Die Zusammenarbeit und das Verfahren im Krisenfall und die Möglichkeit der anonymen Beratung von Jugendlichen muss im Vorfeld von der JaS mit den Schwangerenberatungsstellen besprochen werden. Da auch die Schwangerenberatungsstellen fast immer unter der Verantwortung der freien Träger der Jugendhilfe stehen, sollten die JaS-Fachkräfte über die konzeptionelle Grundausrichtung dieser informiert sein. Sucht und Co-Abhängigkeit sind gerade im Kinder- und Jugendalter schwerwiegende Erkrankungen, bei den die jungen Menschen Unterstützung und die JaS-Fachkräfte im Krisenfall eine klare Interventionsstrategie brauchen. Aus diesem Grund muss die JaS mit den Suchtberatungsstellen regelmäßig Kontakt halten und die Zusammenarbeit und die Absprachen zu den Leistungen geklärt sein. Mit den sogenannten „Schutzstellen“, die zumeist Teil einer stationären Jugendhilfeeinrichtung sind, nimmt die JaS in der Regel nur bei entsprechender Vereinbarung (festgelegtes Verfahren zur Inobhutnahme) mit dem Jugendamt und gemeinsam mit dem ASD des Jugendamtes Kontakt auf. Hilfreich kann aber die Kenntnis der Erreichbarkeit der Schutzstellen am Abend und an den Wochenenden sein. In akuten Notsituationen sind einige Einrichtungen in der Regel ständig erreichbar, eine vorherige persönliche Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. ASD des Jugendamts Schulpsychologischer Dienst Erziehungsberatungsstellen Jugendmigrationsdienste Beratungsstellen bei sexuellem Missbrauch Schwangerenberatungsstellen Suchtberatungsstellen Schutzstellen

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