III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis 64 JaS-Handbuch Dies bedeutet, dass nicht die Eltern proaktiv Richtungen vorgeben und den Erziehungsprozess aktiv gestalten, sondern der junge Mensch das „Ruder“ in die Hand nimmt und eigenständig Entscheidungen trifft, wie z. B. nicht mehr in die Schule zu gehen. Auch kulturelle und religiöse Aspekte, gerade bei Familien mit Zuwanderungsgeschichte, können eine Rolle spielen, wenn junge Menschen schulabsentes Verhalten zeigen. Schulangst ist ein häufiger Auslöser für Schulabsentismus. Auslösende Momente dafür können Konflikte mit Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern, Mobbing und Ausgrenzung, aber auch Leistungsschwierigkeiten und Prüfungsängste sein. Auch der familiäre Hintergrund und das soziale Umfeld muss bei angstbedingten Absenzen/Schulphobien beleuchtet werden. Oftmals spielen Trennungsängste, z.B. bei erkrankten Eltern und der Angst des jungen Menschen, dass diese nach dem Schulbesuch nicht mehr zu Hause sind, eine gravierende Rolle. Gleiches gilt für spezifische Ängste, wie die Angst vor dem Schulweg oder die Angst mit dem Bus zu fahren. Eine hohe Anzahl von Schulabsenzen führt häufig dazu, dass junge Menschen die Schule ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Pflichtschuljahre verlassen und/oder bei mehrfachen Wiederholungen die Schulpflicht nach der 7. oder 8. Klasse erfüllt haben und die Schule bereits zu diesem Zeitpunkt verlassen müssen. Junge Menschen mit solchen Schulbiographien gehören zur Hochrisikogruppe im Hinblick auf spätere Straffälligkeit, Arbeitslosigkeit und Armut sowie gesundheitliche Probleme. Aus diesem Grund stellt der Schulabsentismus eine Herausforderung für Eltern, Schule und Jugendhilfe dar. Generell versteht man unter Schulabsentismus die zeitlich unterschiedlich lange Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht. Er äußert sich oftmals durch unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, doch ist dies nicht immer ein eindeutiger Indikator für Schulabsentismus. Gerade beim verdeckten Schulabsentismus werden die Schülerinnen und Schüler meist von den Eltern für die Fehltage entschuldigt und somit muss auch bei längeren Absenzen mit Entschuldigung der Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung oder eines ärztlichen Attests ist nicht in jedem Fall ein ausreichender Beleg für ein Nichtvorliegen von Schulabsentismus. Häufig sind die unterschiedlichen Symptome von Schulabsentismus schon in der Grundschule festzustellen. Dazu gehören mangelnde Unterrichtsbeteiligung, Unterrichtsstörungen, mangelnde soziale Integration, Konflikte mit Lehrkräften, häufiges Fehlen wegen unspezifischer Krankheiten etc. In der Regel verstärken sich diese Symptome in den höheren Klassenstufen und gefährden zunehmend die schulische und soziale Entwicklung des jungen Menschen. Die Schule muss schon beim ersten unentschuldigtem Fehlen von Schülerinnen und Schülern tätig werden. Um Schulabsentismus zu vermeiden braucht es geeignete Verfahren, die gemeinsam mit den Lehrkräften der Schule und der JaS erarbeitet werden müssen. Wesentlich für den Erfolg dieser Maßnahmen ist dabei die konsequente Einhaltung der abgestimmten Verfahren von allen Lehrkräften, der JaS und allen anderen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. Ziel muss es sein, die Eltern der betroffenen jungen Menschen schnellstmöglich zu erreichen, um wirkungsvolle Hilfeangebote mit ihnen abzuklären, damit sich das problematische Verhalten/Handlungsmuster bei den betroffenen Heranwachsenden nicht verfestigt und andere Schülerinnen und Schüler nicht zur Nachahmung animiert werden. Auch soll damit vermieden werden, dass sich die schulischen Defizite weiter verstärken, was eine Wiedereingliederung in einen kontinuierlichen Schulbesuch zusätzlich erschweren würde. Nachfolgender Handlungsleidfaden bietet sich dabei unter Einbindung der JaS in Absprache mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium an: Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler unentschuldigt, so ist von der in der ersten Unterrichtsstunde unterrichtenden Lehrkraft umgehend das Sekretariat der Schule zu verständigen. Das Sekretariat der Schule versucht den Sachverhalt telefonisch mit den Eltern zu klären (z.B. verspätete oder vergessene Krankmeldungen). Hat die Schülerin oder der Schüler das Elternhaus zwar verlassen, ist aber nicht in der Schule angekommen, so sind weitere Schritte, entsprechend der schulinternen Bestimmungen, von den jeweils benannten Personen (Schulleitung, Klassenleitung etc.) ggf. unter Mitwirkung der JaS-Fachkraft zu besprechen. Die Eltern sind einzubeziehen. Angstbedingte Absenzen Das Risiko -konkret Bei unentschuldigtem Schulversäumnis hat die Schule die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren (vgl. Art. 119 BayEUG) einzuleiten. Dies ist ausschließlich Aufgabe der Schule! Handlungsleitfaden
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