I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) JaS-Handbuch 3 I. Das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Die nachhaltige Schaffung von Chancengerechtigkeit ist ein wichtiges Anliegen der bayerischen Kinder- und Jugendhilfepolitik. Einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels leistet das Förderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS. JaS ist eine Erfolgsgeschichte bayerischer Kinder- und Jugendhilfepolitik. Seit mehr als zwei Jahrzehnten stellt die JaS ein etabliertes und viel beachtetes Projekt der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe dar und ist aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit nicht mehr aus den Angeboten und Leistungen der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe wegzudenken. Die JaS ist auch auf Bundesebene ein viel beachtetes Leuchtturmprojekt. JaS ist ein mehrfach evaluiertes, wirksames sekundärpräventives Jugendhilfeangebot und seit 2002 ein Schwerpunkt bayerischer Kinder- und Jugendpolitik. Damit eine bedarfsgerechte und wirksame Struktur der JaS aufgebaut wird, unterstützt der Freistaat Bayern im Rahmen der freiwilligen Leistungen die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe nach § 13 Abs. 1 SGB VIII auf der Grundlage der JaS-Richtlinie. Die JaS leistet dabei durch Einzelfallhilfe einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von individuellen Problemstellungen sowie Vermeidung von Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen junger Menschen und damit einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen Erhöhung der Chancengerechtigkeit. Die JaS ist fest verankert im System der bayerischen Kinder- und Jugendhilfe1, ihre Rechtsgrundlage ist § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die JaS ist eine Form der Schulsozialarbeit gem. § 13a SGB VIII, die sich ausschließlich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen richtet, vgl. § 13 Abs. 1 SGB VIII. Ihre hohe Wirksamkeit erzielt die JaS zum einen durch ihre Zielgruppenfokussierung, die explizit nicht die gesamte Schülerschaft als Zielgruppe definiert, sondern sich nur an sozial benachteiligte und/ oder individuell beeinträchtige junge Menschen an der Schule richtet, und zum anderen durch ihre klare Verortung im System der Kinder- und Jugendhilfe (im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo diese Aufgabe teilweise im System Schule verortet ist) mit ihrer Grundlage im § 13 SGB VIII (vgl. Zankl 2017). JaS ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und stellt die intensivste Form der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Schule dar, da sie als Jugendhilfeleistung direkt an der Schule zum Einsatz kommt. JaS ist ein wirksames sekundärpräventives Jugendhilfeangebot, das sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigten junge Menschen – also solche, die in schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt – gezielt in den Blick nimmt und durch sozialpädagogische Leistungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und fördert. Die JaS will die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung nachhaltig verbessern. Viele wissenschaftliche Studien und nicht zuletzt die PISA-Studie zeigen, dass der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung mit einem förderlichen Umfeld in hohem Maße mitentscheidend sind für die gesellschaftliche und soziale Integration sowie den schulischen und beruflichen Erfolg. Deshalb sollen durch eine frühzeitige und sinnvolle Ergänzung sowie eine enge Verknüpfung der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule die Möglichkeiten, das Vertrauen in sich selbst, das Handlungsspektrum sowie das Wissen und Können sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen erweitert werden. Nach der Modellförderung in den Jahren 1999 bis 2002 beschloss das Bayerische Kabinett aufgrund der durch eine Evaluation bestätigten positiven Wirkungen am 19. März 2002 das Regelförderprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS. Die erste Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2003 in Kraft, auf ihrer Basis erfolgte die erste Ausbaustufe. Dabei wurden die Projekte der Modellphase in die Regelförderung überführt und bereits ab dem Jahr 2002 weitere JaS-Stellen an Haupt- und Förderschulen (Hauptschulstufe) sowie an Berufsschulen installiert. Das Ziel, bis 2012 bis zu 350 Vollzeitäquivalente (VZÄ) als JaS-Stellen mit sozialpädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe an bis zu 500 Schulen zu fördern, wurde bereits 2009 erreicht, somit drei Jahre früher als geplant. 1 A ufgrund des Leseflusses und der leichteren Lesbarkeit wird Kinder- und Jugendhilfe an manchen Stellen im JaS-Handbuch mit Jugendhilfe abgekürzt. -konkret JaS ist ein sekundärpräventives Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Wissenschaftlicher Kontext und Zielgruppe -konkret Durch ihre Verortung an der Schule, als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, stellt JaS die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule dar. Ein Rückblick - Ausbauphase I
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