III. Die Tätigkeit als JaS-Fachkraft – die Praxis 86 JaS-Handbuch Aus diesem Grund kann das Arbeiten aus dem Homeoffice nicht als generelle Möglichkeit eröffnet werden und muss grundsätzlich vorab von der jeweiligen Regierung genehmigt werden. Für die im Einzelfall genehmigte Arbeit der JaS-Fachkräfte aus dem Homeoffice braucht es klare Absprachen mit dem JaS-Träger, aber auch mit der Schulleitung. Ebenso muss die Arbeit der JaS aus dem Homeoffice transparent für die jungen Menschen und/oder deren Eltern, aber auch für das Lehrerkollegium dargestellt werden. Dies beinhaltet sowohl die Zeiten für das Homeoffice als auch die Inhalte und die Themen für das Homeoffice. Telefon- und Videoberatung gehören zu den hybriden Methoden der virtuell-aufsuchenden Arbeit der JaS. Die Beratung über Videoplattform und Telefon sollte also darauf abzielen, dass ein Erstkontakt oder auch ein Notfallkontakt, der über die digitalen Medien erfolgt, in den nächsten Schritten als Beratungstermin im Büro der JaS-Fachkraft an der Schule, also F2F, oder bei einem Hausbesuch gemeinsam mit den Ratsuchenden geplant wird. In Ausnahmefällen können auch Folgetermine online vereinbart werden, jedoch immer mit der Zielsetzung, diese als F2F-Termine weiterzuführen. III.3.2 Handwerkszeug Damit JaS-Fachkräfte ihre fachlich hochwertige sozialpädagogische (Beratungs-)Arbeit mit jungen Menschen sowie deren Familien in der geforderten hohen Qualität erfolgreich durchführen können, ist eine gute, zeitgemäße digitale Arbeitsausstattung eine unabdingbare Voraussetzung. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Form der schulische Alltag gestaltet wird. Zu den personellen Rahmenbedingungen auf der Ebene der JaS-Fachkräfte gehören neben der Bereitschaft, sich mit digitalen Werkzeugen und weiteren technischen Entwicklungen auseinanderzusetzen, ein hohes Maß an Interesse sowie eine personelle Eignung hinsichtlich Nutzungskompetenzen verschiedener Online-Tools. Das Thema erfordert eine kontinuierliche Fortbildung der JaS-Fachkräfte, um die erforderlichen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern. Diese beziehen sich zum einen auf inhaltliches und technisches Wissen, zum anderen auf rechtliches Wissen zu Themen wie Datenschutz, Recht am Bild und Urheberrecht etc. Darüber hinaus ist auch eine Internet- bzw. Chat-Sprachkompetenz (z. B. Emoticons, Akronyme, Abkürzungen) sowie ein reflexiver Umgang mit dem jeweiligen Medium erforderlich. Die JaS-Fachkräfte sind daher einerseits in ihrer Ausbildung künftig im Bereich Medienbildung und -kompetenz zur Vermittlung von Wissen zum Medienumgang vermehrt zu schulen. Andererseits sind sowohl die Träger der JaS als auch das ZBFS-BLJA dazu angehalten, den JaS-Fachkräften künftig Fortbildungen in diesen Bereichen zu ermöglichen. Eine zeitgemäße digitale Arbeitsausstattung umfasst notwendigerweise: Desktop-PC oder Notebook mit Kamera, Headset, zeitgemäße Hard- und Software, Software in Analogie zu den Office-, Unterrichts- Konferenz- und Cloud-Lösungen bzw. -Programmen der Schule und/oder des JaS-Trägers, Software muss sichere und datenschutzkonforme digitale Kontaktaufnahme mit den jungen Menschen und/oder deren Eltern und allen weiteren bedeutenden Beteiligten ermöglichen. Administratorenrechte liegen beim Jugendhilfeträger. III.3.3 Methoden Virtuell aufsuchende Arbeit in der JaS richtet sich vor allem an junge Menschen, zu denen die JaS-Fachkräfte in der Regel bereits Kontakt haben. Entsprechend der JaS-Zielgruppe handelt es sich um benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen. Die Präsenz der JaS-Fachkräfte im virtuellen Raum ermöglicht auch Kontakt zu weiteren Personenkreisen. So können beispielsweise die Eltern Kontakt zu den JaS-Fachkräften suchen und sich über die Angebote und die Leistungen der JaS informieren. Im Zuge dessen kann es vereinzelt auch zu Erst-Kontaktaufnahmen in der virtuell aufsuchenden Arbeit der JaS kommen. Telefon- und Video- sprechstunde Rahmenbedingungen Desktop-PC oder Notebook Virtuell- aufsuchende
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