MB_1_2019

16 I N F O Im Jahr 2015 konnten mit Unterstützung des Freistaats Bayern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von EPFLB- Stellen eine vom LAK-EPFLB organisierte Ausbildung zur Durchführung von Kursen „Kinder im Blick“ ma- chen, um solche Kurse für interessierte Eltern an den EPFLB-Stellen oder in Kooperation mit lokalen Erzie- hungsberatungsstellen anzubieten. Es handelt sich um ein psychoedukativ ausgerichtetes Gruppenangebot zur Verbesserung des elterlichen Umgangs mit den Kindern in der Zeit nach der Auflösung der Paarbezie- hung. Ein Vorteil derartiger Gruppenangebote ist, dass Eltern auch voneinander Anregungen für Perspektiven- wechsel und Verhaltensänderungen bekommen kön- nen. Bereits im Jahr 2016 wurden an EPFLB-Stellen 196 Eltern in dieser Angebotsform betreut (Landesar- beitskreis Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebens- beratung Bayern 2017). Gutachten in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren werden von Fachkräften der EPFLB-Stellen grundsätz- lich nicht erstellt. Die fallbezogene Mithilfe bei Stel- lungnahmen für das Familiengericht oder andere For- men der Mitwirkung in Verfahren vor den Familienge- richten gemäß § 50 SGB VIII sind unterschiedlich gere- gelt und werden im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Beratungsprozess immer wieder kritisch diskutiert. EPFLB-Stellen wirken regelmäßig in lokalen Arbeits- kreisen zum Themenbereich Trennung / Scheidung mit, in denen Anwälte, Familienrichter, psychologische Gutachter, Jugendämter und Beratungsstellen einen fachlichen Austausch zu Entwicklungen, Problemen und Hilfen in Situationen von Trennung und Schei- dung pflegen. 4. Beratung von Alleinerziehenden und Um- gangsberechtigten Alleinerziehende stellen mit einem Anteil von gut 10 Prozent (z. B. Erzdiözese München und Freising 2017) die zweithäufigste Familienform in der Klientel der EPFLB-Stellen. Es handelt sich überwiegend um Müt- ter, die in einer komplexen Belastungssituation leben, in der sie eine erfolgte Trennung bewältigen und mit verminderter sozialer Unterstützung und finanzieller Ausstattung bei der Kindererziehung zurechtkommen müssen. Die Beziehungen zu Verwandten und Freun- den müssen womöglich neu gestaltet und manchmal auch eine neue Paarbeziehung mit dem Leben als Al- leinerziehende vereinbart werden. Häufig sind der Um- gang mit den Kindern, die alltäglichen Erziehungskon- flikte, die Vereinbarung von beruflichen Verpflichtun- gen mit der Sorge für die Kinder, die Abstimmung und Konfliktbewältigung mit einem umgangsberechtigten Elternteil oder anderen Verwandten, die Vorbereitung und emotionale Begleitung der Kinder beim Wechsel von einem elterlichen Haushalt zum anderen und der Umgang mit einer sich anbahnenden Stieffamiliensi- tuation zentrale Themen der Beratung. Alleinerzie- hende Mütter weisen gegenüber verheirateten Müttern eine erhöhte Prävalenz verschiedener Infektionskrank- heiten, eine häufigere Belastung mit körperlichem Schmerzerleben und anderen psychosomatischen Be- schwerden, aber auch ein problematischeres Gesund- heitsverhalten auf (Helferich, Hendel-Kramer & Klind- worth 2003). Ihre psychologische Beratung kann auch in dieser Hinsicht als wichtige Präventionsmaßnahme angesehen werden. Auf der anderen Seite fallen immer wieder Beratungen mit Elternteilen an, die von ihren Kindern getrennt leben. Dabei geht es regelmäßig auch um die Bewälti- gung von Umgangsstreitigkeiten, die Gestaltung des Umgangs mit den Kindern und des Kontakts zum an- deren Elternteil, manchmal auch um die Vereinbarkeit des Umgangs mit den eigenen Kindern mit einer neuen Partnerschaft und einer womöglich sich anbah- nenden oder zeitweise bestehenden Stieffamilienkon- stellation. Diese Beratungen fallen meist in Folge einer Paarberatung mit schlussendlicher Trennung an, oder sie kommen durch Empfehlung von Jugendämtern zu- stande, insbesondere wenn es sich um Begleitungen von schwierigen Umgangsstreitigkeiten handelt, bei denen eine gemeinsame Beratung beider Eltern nicht zustande kommt. Manchmal kommen derartige Pro- bleme auch im Rahmen einer Paarberatung bei Stieffa- milienkonstellation zur Sprache. Beide Beratungskonstellationen, die Beratung von Al- leinerziehenden und die Beratung von Umgangsbe- rechtigten, stellen eine gute und von Eltern auch gut bewertete (Schmidt-Blechta 2005) Möglichkeit zur Un- terstützung der Elternverantwortung und der konstruk- tiven Regelung von Umgangs- oder gar Sorgerechts- streitigkeiten dar. Im Einzelsetting können eigene de- struktive Interaktionsschemata in geschütztem Rahmen reflektiert und deren Infragestellung manchmal besser angenommen werden als dies in der direkten Konfron- tation mit dem anderen Elternteil möglich ist. Die pro- MITTEILUNGSBLATT 01-2019

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