MB_1_2019
- Mühldorf am Inn I N F O 1 beweise Übernahme der emotionalen Perspektive der Kinder und des anderen Elternteils sind ebenso wich- tige Elemente einer solchen Beratung wie die Ermuti- gung, anstehende Auseinandersetzungen zu sehen und anzugehen (Hötker-Ponath 2008). Die Beratung von sorgeberechtigten Alleinerziehenden und Umgangsberechtigten nach der Trennung wird seit jeher an EPFLB-Stellen geleistet. Sie entspricht der Intention des § 18 des SGB VIII und reiht sich wie die kindeswohlorientierte Beratung von Paaren, die sich im Verlauf einer Paarberatung doch trennen, in das Spektrum der Hilfsleistungen ein, die das Bayerische Landesjugendamt in seiner Arbeitshilfe zu Beratungs- und Mitwirkungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Trennung und Scheidung nach §§ 17, 18, 50 SGB VIII formuliert hat (Zentrum Bayern Familie und Soziales 2016). Wenn eine direkte Einbeziehung der betroffenen Kinder in den Beratungsprozess erfor- derlich ist, diese womöglich durch spezielle Angebots- formen gestützt werden sollten oder Umgangsbeglei- tungen zum Schutz des Kindes und zur Entwicklung der Umgangs-Kompetenzen der Eltern notwendig wer- den, erfolgt eine Verweisung an Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche. Literatur: 5. Beratung von jungen Volljährigen In einzelnen Fällen leisten EPFLB-Stellen auch Entwick- lungsberatung für junge Volljährige, die sich in einer schwierigen Ablösungs- und Verselbständigungssitua- tion befinden. Hier liegt tatsächlich eine Überschnei- dung mit dem Angebot von Erziehungsberatungs- stellen vor. Inwieweit diese psychologischen Beratun- gen unter die Intention des § 41 SGB VIII eingeordnet werden können, ist wohl eine Frage des Ermessens im Einzelfall. Ulrich Schmidt-Blechta Diplompsychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Leiter der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle ULRICH SCHMIDT BLECHTA Bodenmann, G. (2006). Positionsbestimmung in der Paar- und Familienpsychologie. Zeitschrift für Familienforschung 2/2006, S. 148 – 170. Brandstädter, J. & Felser, G. (2003). Entwicklung in Partnerschaften. Risiken und Ressourcen. Bern: Huber. Engel, J. & Thurmaier, F. (2005). KOMKOM – ein hochwirksames Kommunikationstraining in der Eheberatung . Beratung Aktuell 1/2005, S. 22 – 40. Erzdiözese München und Freising (2017). Ehe-, Familien- und Lebensberatung – Tätigkeitsbericht 2016. https://www.erzbistum- muenchen.de/cms-media/media-40148920.pdf. Helferich, C.; Hendel-Kramer, A. & Klindworth,H. (2003). Gesundheit alleinerziehender Mütter und Väter . Gesundheitsberichter- stattung des Bundes, Heft 14. Berlin: Robert Koch-Institut. Hensel, S. & Thomas, C. (2009). Junge Familien in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung . Blickpunkt EFL-Beratung, April 2009, S.64 – 70. Hötker-Ponath, G. (2008). Scheidungskinder im Blick – Wo bleiben die Kinder in der Trennungs- und Scheidungsberatung. Bera- tung Aktuell 1/2008, S. 20 – 42. Jell, R. (2009). Wieder Glücklich werden – nach der Trennung . Blickpunkt EFL-Beratung, Oktober 2009, S 28 – 33. Köppe, E. (2001). Depression und Ehekonflikte bei Müttern als Risikofaktoren für kindliche Verhaltensauffälligkeiten. Beratung Ak- tuell 2/2001, S. 81 – 93. Kröger, Christine (2006). Institutionelle Paarberatung in Zeiten von Trennung und Scheidung – ein wirksames Angebot zur Stärkung familiärer Beziehungskompetenzen. In: Beratung Aktuell 3/2006. Kröger, C.; Haslbeck, A.; Dahlinger, K. & Sanders, R. (2010). „Paare sind die Architekten der Familie“ – Zur Bedeutung der Paarbe- ziehung für die Familienentwicklung. In: Haslbeck, A.; Mayer, A. & Thurmaier, F. (2010). Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Kirche und Gesellschaft. Theorie und Praxis . München: Institut für Forschung und Ausbildung in Kommunikationstherapie e.V., S. 17 – 27. Landesarbeitskreis Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung Bayern 2017. Jahresbericht 2016 . Landesarbeitskreis Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung Bayern 2018 Jahresbericht 2017 . Rauchfuß, M. & Altrogge, C. (2002). Paarbeziehung und Schwangerschaftsverlauf. Sexuologie 9(2) 2002, S. 61 – 74. MITTEILUNGSBLATT 01-2019
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