Mitteilungsblatt 1/2020

M I T T E I L U N G S B L A T T 01-2020 22 fahren mitwirkenden Akteuren und insbesondere die Stärkung der Verfahrensrechte von „Kindern“ sind ernst zu nehmen. Die in Jugendstrafverfahren mitwirkende Kinder- und Jugendhilfe tut gut daran, die sich dadurch bietende günstige Gelegenheit zur Neuausrichtung zu ergreifen und diese mit der gebotenen Besonnenheit zu diskutieren – nicht nur vor dem Hintergrund möglicher Mehraufwände und Kostensteigerungen. Zu Letzterem wird man auch erst nach einer empirischen Untersu- chung der ersten Konsolidierungsphase und Imple- mentierung neuer Strukturen valide Aussagen treffen können. Es kann genauso möglich sein, dass die oben beschriebene Umwuchtung von Arbeitsprozessen im Ergebnis keine signifikanten Steigerungen in den mittle- ren Bearbeitungszeiten mit sich bringen wird, vorausge- setzt, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe beginnen in ihrer Beschreibung der Mitwirkungsaufgabe nach § 52 SGB VIII nicht bei null. Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt wird den Prozess der Gesetzesumsetzung in der Fachpraxis eng begleiten und seine Produkte daraufhin anpassen. Betroffen sind hier zuvorderst die Veröffentlichungen zur Personalbemessung der örtlichen Träger der öffent- lichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) wie auch die fachli- chen Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Ihre Rückmeldungen und Erfahrungswerte aus der Praxis nehmen wir dabei gerne auf. F L O R I A N K A I S E R I N F O Zur Entwicklung der Fallzahlen bei den Erzie- herischen Hilfen (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) in Bayern Im Jahr 2018 wurden insgesamt 121.417 Hilfen zur Er- ziehung – einschließlich Hilfen für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) – in Anspruch genommen, dies sind 3.229 Leistungen mehr als im Vorjahr (+2,73%). Insgesamt 133.402 junge Menschen wurden von diesen Hilfen erreicht (+4,95%). Von den 133.402 jungen Menschen, die im Jahr 2018 Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) erhalten haben, sind 42,8% weiblich. Der Anteil der jungen Menschen, in denen ein Elternteil bei Hilfebeginn alleine ohne (Ehe)Partner (mit / ohne weitere/n Kinder/n) lebt, liegt im Jahr 2018 bei 36,0%. Der Anteil der jungen Menschen mit Transferleistungs- bezug in der Familie bei Hilfebeginn beträgt 21,3%. Bei 34,7% der Hilfe empfangenden jungen Menschen / Familien war bei Hilfebeginn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft, während der Anteil der jungen Menschen aus Familien, in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird, bei 18,3% liegt. Lässt man bei der Fallzahlenbetrachtung die Erziehungs- beratung nach § 28 SGB VIII außer Acht, liegt der Anteil der Hilfe empfangenden jungen Menschen / Familien, in denen ein Elternteil bei Hilfebeginn alleine ohne (Ehe-) Partner lebt, als auch der Anteil der Hilfe beziehenden J U G E N D H I L F E S T A T I S T I K FALLZAHLENENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE IN BAYERN Musikstil „Sehr gerne“ Tabak täglich Sig . Trunke nheit 30 Tage Sig . Cannabis Lifetime Sig. „Harte Drogen“ Lifetime Sig . Absti nenz 30 Tag e Sig . Pop 15 *** 42 * 40 *** 12 *** 27 n.s . Hip-Hop 26 *** 50 *** 55 *** 18 * 24 * Rock 19 n.s . 48 n.s . 52 n.s. 19 n.s . 20 * Techno 34 *** 57 *** 70 *** 37 *** 12 *** Indie/Alt. 18 n.s . 46 n.s . 58 ** 20 n.s . 30 n.s . Heavy Metal 30 * 52 n.s . 63 ** 39 *** 14 ** Punk 21 n.s . 60 n.s . 57 n.s. 33 ** 14 * Reggae 21 n.s . 48 n.s . 62 ** 31 *** 17 * Klassik 22 n.s . 38 n.s . 38 * 13 n.s . 31 n.s . G samt 20 45 48 17 27 Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (incl. Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2018) Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 121.417 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 133.402 davon männlich* 57,2% davon weiblich 42,8% Eckwerte 2018: Anteil der Alleinerziehendenfamilien (bei Hilfebeginn) 36,0% Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 21,3% Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 34,7% Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 18,3% * Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2018; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI4NDAy