Mitteilungsblatt 1/2020

M I T T E I L U N G S B L A T T 01-2020 06 B E R I C H T E Es hat uns sehr gefreut, Monique Sturm, Referentin des Fachausschusses VI der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), als Gast begrüßen zu dürfen und diese Faktoren und Anliegen in direktem Austausch mit ihr zu diskutieren. Diese erste Bundestagung war der Startschuss für eine enge Kooperation der Gremien auf Bundesebene. Wir würden uns wünschen, dass der Kreis der Interes- senvertretungen wächst und in Zukunft immer mehr Bundesländer dabei vertreten sind. Das Votum für eine weitere Bundestagung war einstimmig: Wir freuen uns auf eine Wiederholung! Aktuelle Informationen und Kontaktad- ressen finden Sie auf unserer Homepage www.landesheimrat.bayern.de oder über den CR-Code Steckbrief LHR Bayern Was ist der Landesheimrat Bayern? Der Landesheimrat (LHR) Bayern ist ein gewähltes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Bayern einsetzt. Wer ist im Landesheimrat Bayern vertreten? Der Landesheimrat besteht aus zwölf jungen Menschen und wird von vier Fachkräften aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Geschäftsstelle im Bayerischen Landesjugendamt unterstützt. Wie kommt der Landesheimrat zustande? Das Gremium wird jährlich im Rahmen der Landestagung IPSHEIM – Initiative PartizipationsStrukturen in der HEIMerziehung gewählt, in diesem Jahr vom 14. bis 16. Juli 2020. Wo bekomme ich weitere Informationen? Homepage: www.landesheimrat.bayern.de Kontakt: info@landesheimrat.bayern.de LHR – Clip: https://bit.ly/32oNCiQ D E R L A N D E S - H E I M R A T B A Y E R N

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