Mitteilungsblatt 02 2021
M I T T E I L U N G S B L A T T 0 1 - 2 0 2 1 14 Zur Entwicklung der Fallzahlen bei den Erzie- herischen Hilfen (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) in Bayern Im Jahr 2019 wurden in Bayern insgesamt 121.417 Hilfen zur Erziehung (einschließlich Hilfen für junge Voll- jährige) (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) in Anspruch genom- men, dies sind 1.981 Leistungen weniger als im Vorjahr (-1,63 %). Insgesamt 132.279 junge Menschen wurden von diesen Hilfen erreicht (-0,84 %). 1 Von den 132.279 jungen Menschen, die im Jahr 2019 Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII) erhalten haben, sind 43,7 % weiblich. Der Anteil der jungen Menschen, die bei Hilfebeginn im Jahr 2019 bei einem alleinerziehenden Elternteil (ohne (Ehe-)Partner/Partnerin) lebten, liegt bei 37,0 %. Der Anteil der jungen Menschen mit Transferleistungsbezug (SGB II und/oder SGB XII Leistungen) in der Familie bei Hilfebeginn im Jahr 2019 beträgt 19,7 %. Bei 31,5 % der Hilfe empfangenden jungen Menschen/Familien war im Jahr 2019 bei Hilfebeginn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft, während der Anteil der jungen Menschen aus Familien, in denen zuhause nicht vorran- gig deutsch gesprochen wird, bei 17,2 % liegt. Lässt man bei der Fallzahlenbetrachtung die Erziehungs- beratung nach § 28 SGB VIII außer Acht, liegt der Anteil der Hilfe empfangenden jungen Menschen/Familien, in denen ein Elternteil bei Hilfebeginn alleine ohne (Ehe-) Partner/Partnerin lebt, als auch der Anteil der Hilfe be- ziehenden Familien mit ausländischer Herkunft mindes- tens eines Elternteiles deutlich höher: I N F O Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (incl. Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2019) Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 121.417 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 132.279 davon männlich* 56,3% davon weiblich 43,7% Eckwerte 2019: Anteil der Alleinerziehendenfamilien (bei Hilfebeginn) 37,0% Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 19,7% Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteiles (bei Hilfebeginn) 31,5% Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (bei Hilfebeginn) 17,2% * Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Hilfen zur Erziehung auf einen Blick (ohne Erziehungsberatung) in Bayern Gesamtvolumen der Fallzahlen (Hilfen zur Erziehung + Hilfen für junge Volljährige, 2019) Fallzahlen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 53.252 Anzahl junger Menschen (Bestand am 31.12. + beendete Hilfen) 66.095 davon männlich* 58,2% davon weiblich 41,8% Eckwerte 2018: Anteil der Alleinerziehendenfamilien (bei Hilfebeginn) 40,5% Anteil der Transferleistung beziehenden Familien (bei Hilfebeginn) 38,9% Anteil der Hilfe beziehenden Familie mit ausländischer Herkunft mindestens eines 44,3% Elternteiles (bei Hilfebeginn) Anteil der jungen Menschen mit Familien in denen zuhause nicht vorrangig deutsch 27,7% gesprochen wird (bei Hilfebeginn) * Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2019; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik: Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen 2019; Datenzusammenstellung und eigene Berechnungen durch das Bayerische Landesjugendamt. J U G E N D H I L F E S T A T I S T I K FALLZAHLENTWICKLUNG IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE IN BAYERN Die Anzahl der Hilfen zur Erziehung (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige) sowie die Anzahl der jungen Menschen, die Hilfen zur Erziehung erhalten haben, ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Die prozentuale Vertei- lung nach Hilfearten zeigt eine Zunahme bei den ambulanten Hilfen und rückläufige Fremdunterbringungen. Bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII ist wiederum ein Anstieg zu verzeichnen. Männliche Hilfeempfänger sind bei den Leistungen nach § 35a SGB VIII deutlich überrepräsentiert. 1 Hier ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Hilfen sich unterscheidet von der Anzahl der jungen Menschen, die Hilfen erhalten haben. Dies ist dar- in begründet, dass familienorientierte Hilfen als eine Hilfe gerechnet werden, allerdings ggf. mehrere junge Menschen diese Hilfe erhalten können.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjI4NDAy