Mitteilungsblatt 01/2022

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 1 - 2 0 2 2 8 Fakten zur Stiftung Anerkennung und Hilfe Das wesentliche Ziel der Stiftung ist die Anerkennung des Leids und Unrechts, das die Betroffenen in ihrer Kindheit in der stationären Einrichtung der Behinderten hilfe und der Psychiatrie erfahren haben. - Dabei kann die Aufgabe in drei Bereiche unterteilt werden: 1. Die individuelle Anerkennung durch persönliche Beratungsgespräche und finanzielle Leistungen. 2. Die öffentliche und gesellschaftliche Anerkennung. 3. Die Anerkennung durch eine wissenschaftliche Auf arbeitung. - Die Laufzeit der Stiftung wurde bei der Gründung zuerst auf fünf Jahre beschränkt (bis zum 31.12.2021), wobei die Betroffenen sich vorerst bis zum 31.12.2020 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen anmelden konnten. Um kurze Wege für die Betroffen zu ermögli chen, wurden die Anerkennungs- und Beratungsstellen nach dem Wohnortprinzip bundesweit organisiert. - Die Arbeit der bayerischen Anlauf- und Beratungs stelle - Die bayerische Anerkennungs- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe nahm am 01.04.2017 ihre Arbeit auf. Die Anmeldungen verliefen erst zö gerlich. Ein Grund hierfür lag in der Erreichbarkeit der Betroffenen, die oft weiterhin in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben. Diese waren von den Informati onen ihrer Einrichtung und deren Unterstützung bei der Anmeldung abhängig. - - Ab Januar 2018 verdoppelt sich die Zahl der Anmel dungen. Die Öffentlichkeitsarbeit zeigte ihre Wirkung. Betroffene selbst, deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer oder das Einrichtungspersonal meldeten sich zunehmend in der Anlauf- und Beratungsstelle. Die größte Gruppe bildeten dabei Menschen mit Hörbehin derung. Durch Verbände, Vereine und Beratungsstellen sind sie in Bayern sehr gut vernetzt. - - Eine weitere große Gruppe sind Menschen, die auf grund ihres Behinderungsbildes bis heute noch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. Die Einrich tungen, die sich selbst mit ihrer Vergangenheit ausei nandersetzen, wiesen auf die Arbeit der Stiftung hin und vermittelten so zwischen der Anlaufstelle und den Betroffenen. Es entstand zum Teil ein enger Kontakt und eine sehr kooperative Zusammenarbeit. Manchmal gab es in den Einrichtungen auch Veranstaltungen und Veröffentlichungen zur eigenen Geschichte. - - - Leider wurden im gesamten Anmeldezeitraum nur weni ge Personen erreicht, die zu den genannten Zeiträumen in ihrer Kindheit und Jugend in psychiatrischen Einrich tungen untergebracht waren. - - B E R I C H T A U S D E R P R A X I S Im Jahre 2017 errichteten die Länder, der Bund sowie die evangelische und katholische Kirche die Stiftung Anerken nung und Hilfe. Sie richtet sich an die Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23.05.1949 bis zum 31.12.1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 07.10.1949 bis zum 02.10.1990 in der DDR in einer statio nären Einrichtung der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtung untergebracht waren. - - BAYERISCHE ANLAUF- UND BERATUNGSSTELLE DER STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE B E R I C H T E Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2022 Anmeldezeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 Anmeldungen Bundesweit 28.000 Betroffene Bayern 2.743 Betroffene Anzahl Betroffener mit ausgezahlter Leistung Bundesweit 21.374 Betroffene Bayern 2.013 Betroffene Auszahlung, bundesweit 220.470.250,00 € (Stand 31.12.2021) Auszahlung, Bayern 22.409.400,00 € (Stand 31.12.2021) Weitere Informationen www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

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