Mitteilungsblatt 01 2024

MITTEILUNGSBLATT 01-2024 8 I N F O grenze für den Altersabstand zwischen Adoptionsbewer benden und potenziellem Adoptivkind soll hierbei einem natürlichen Altersabstand entsprechen, nicht dem Alters abstand, der durch Inanspruchnahme reproduktionsmedi zinischer Assistenz als möglich suggeriert wird. - - - Ausschlaggebend vor dem Hintergrund des Alters von Adoptionsbewerbenden und einem möglichen Altersab stand zu Adoptivkindern ist zweifelsfrei aber zu berück sichtigen, dass adoptierte Kinder aufgrund zusätzlicher Anforderungen in ihrer Entwicklung und Identitätsfindung nicht selten länger als leibliche Kinder auf eine belastbare Unterstützung durch ihre Eltern angewiesen sind. Gerade in der schwierigen Phase der Pubertät der Kinder und deren beginnender Auseinandersetzung mit der eigenen Identität im fortgeschrittenen Lebensalter können Adoptiv eltern oft schneller an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gelangen. Zudem spielt das Alter der Adoptiveltern eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung körperlicher Anforde rungen, welche generell mit der alltäglichen und ständigen Verantwortung für Kinder einhergeht. - - - - Auch hierbei sollte sich bei der Überlegung hinsichtlich ei ner möglichen Adoptionseignung nicht nur auf den Mo ment oder einen kürzeren Zeitraum fokussiert werden. Die Leistungsfähigkeit muss prognostisch über einen mit den besonderen Verantwortungen für das Adoptivkind relevan ten Zeitraum gesichert werden. Diesem Aspekt liegt die grundsätzliche Abhängigkeit von Alter und körperlicher Leistungsfähigkeit zugrunde, welche die erhöhten Anfor derungen einer Eltern-Kind-Beziehung gerade durch ihre emotionale Nähe mit sich bringt. - - - - Besondere Aspekte der Auslandsadoption Ein weiterer zu beachtender Aspekt ergibt sich zusätzlich im Zusammenhang mit einer Auslandsadoption. Ein offen sichtlicher und nicht unbeachtlicher Faktor stellt die Tat sache dar, dass eine Auslandsadoption durch den damit verbundenen Wechsel des Kultur- und Sprachraums besondere Herausforderungen in sich birgt und diese sich ihrerseits im späteren Alltag von Adoptivfamilien in einer deutlich erhöhten Belastung und Anforderung an die Adoptiveltern niederschlagen (VG Sigmaringen, Urteil v. 25.09.2008 – 8 K 159/07–, Rn. 34, juris, mit weiteren Nachweisen; VG Hamburg, Urteil v. 01.12.2005 – 13 K 3059/05 –, Rn. 27, juris; Ziffer 7.4.3 und 13.3.2.2 Empfeh lungen der BAGLJÄ, 7. Aufl. 2014). Der Betreuungs- und Erziehungsaufwand ist hier vergleichsweise deutlich höher im Hinblick auf die besonderen Probleme bei der Adoption von (insbesondere älteren) Kindern aus dem Ausland. Diese haben durch die Adoption bereits einen erheblichen - - - Bruch in ihrem Leben erleben müssen, da sie aus ihrem gewohnten Lebensumfeld in eine vollkommen neue und fremde Umgebung gelangen. Eine Umstellung, die umso größer wird, je länger ein Kind bereits im bisherigen Le bensumfeld lebte (Muttersprache, Kindergarten, Schule). Um dem primären Ziel der dauerhaften Sicherung des Kindeswohls durch eine Adoption entsprechen zu können, muss angesichts solcher Lebenswege mit besonderer, nochmals erhöhter Dringlichkeit vermieden werden, dass die erfolgte Adoption scheitert – sei es auch nicht ange sichts der emotionalen und erzieherischen Fähigkeiten der Adoptiveltern, sondern, wie bereits erläutert, aufgrund der altersbedingten und gesundheitsbezogenen Lebensum stände. - - - Es ist somit bereits im Zuge der Adoptionsvermittlung – und hier gilt besonderes Augenmerk der Adoptionseig nungsprüfung – dazu beizutragen, dass der langfristige Erfolg der Adoption mit möglichst großer Sicherheit gewährleistet werden kann. Somit sind bei einer Auslands adoption erhöhte Anforderungen an alle Eignungskriterien bei den Adoptionsbewerbenden gestellt, welche sich noch mals verstärken, wenn es um die Adoption von älteren ausländischen Kindern aus beispielsweise einem Kinderheim geht. Der zu einer Adoption erfolgende Einschnitt in das Leben eines Adoptivkindes wäre hierbei noch zusätz lich durch bereits einen möglicherweise erheblichen Ein schnitt in deren Kindheit bzw. Jugend begleitet. Eine besondere Herausforderung wäre vor diesem Hintergrund zudem auch die Aufnahme von Geschwisterkindern. - - - - - Schlussfolgerung Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es dem Wohl des Kindes in der Regel nicht dienen würde, wenn der Altersabstand zwischen Annehmenden und Anzunehmen den mehr als 40 Jahre beträgt. Die Aufnahme von mehr als einem Kind stellt zudem nochmals erhöhte Anforderun gen an Adoptionsbewerbende. - - RENÉ ERGENZINGER

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