Mitteilungsblatt_02_2019

M I T T E I L U N G S B L A T T 02-2019 23 Allerdings ist hier zu beachten, dass die Beschränkun- gen dann nicht gelten, wenn Kinder und Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erzie- hungsbeauftragten Person das Spielangebot nutzen. Im Hinblick auf besonders belastende, verängstigende oder desorientierende Spielangebote kann es deshalb in Ein- zelfällen geboten sein, dass das zuständige Jugendamt ergänzende Auflagen nach § 7 JuSchG erteilt. U D O S C H M I D T J U G E N D S C H U T Z – R I S I K E N B E I M F E I E R N M I N I M I E R E N K.O.-Tropfen, die oft auch als Liquid Ecstasy bezeich- net werden, sind eine geschmacks- und geruchslose Substanz. Mit ihrer Einnahme wird man innerhalb weniger Minuten teilnahmslos, willenlos und teilweise handlungsunfähig. Dazu treten oft Schwindel, Übelkeit, Wahrnehmungsstörungen, Erinnerungslücken oder gar ein totaler Erinnerungsverlust auf. Bei einem Mischkon- sum, vor allem mit Alkohol oder Medikamenten, kann es sogar zu einem Atemstillstand kommen. Auch Todesfäl- le sind in Deutschland bereits bekannt geworden. Immer wieder kommt es bei öffentlichen Veranstal- tungen, Partys, Feiern, Diskothekenbesuchen etc. zu sexuellen Handlungen oder Gewalttaten, bei denen ein Zusammenhang mit der Verabreichung von K.O.-Tropfen vermutet wird. Die Opfer berichten von plötzlich auftre- tenden Rauschzuständen: „Ich hatte Angst ohnmäch- tig zu werden“, „Mir wurde plötzlich schwindlig und schlecht“, „Ich war ganz benommen“ und dies, obwohl von den Betroffenen nur wenig oder gar kein Alkohol getrunken wurde. Indizien, die auf eine Verabreichung von K.O.-Tropfen hindeuten, ergeben sich aus diesen Aussagen, es sind vor allem: Schwindel, Unwohlsein, Verwirrtheit, Schläf- rigkeit. Diese Symptome treten plötzlich ein und verstär- ken sich sehr schnell. Nicht selten steht am Ende oft die Bewusstlosigkeit; die Opfer wissen absolut nichts mehr von den letzten Stunden. Kriminelle benutzen K.O.-Tropfen, um ihre Opfer zu vergewaltigen. Deshalb werden K.O.-Tropfen in der Öffentlichkeit auch als Ver- gewaltigungsdroge bezeichnet. Um diese Risiken zu minimieren, sind folgende Tipps hilfreich: • Sein Getränk nicht unbeobachtet lassen, sondern am besten in der Hand halten und die Öffnung mit Handfläche oder Finger verdecken; • kein offenes Getränk von fremden oder nicht ver- trauenswürdigen Personen annehmen; • mit Freunden und Freundinnen vereinbaren, auf- einander zu achten; • sich beim ersten Anzeichen sofort an einen Freund, Freundin oder das Personal wenden; • mit Begleitung die Veranstaltung verlassen; • eventuell den Rettungsdienst bzw. Notarzt ver- ständigen (lassen), bei einem Verdacht Hinweis auf mögliche K.O.-Tropfen geben. K.O.-TROPFEN I N F O Mit dem Bsafe Deckel geschützt; Foto: Ingo Pinkofsky

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