Mitteilungsblatt_02_2020
M I T T E I L U N G S B L A T T 02-2020 02 T H E M A Die letztenWochen sind für viele Menschen in Deutschland und den meisten anderen Teilen der Welt ein Aus- nahmezustand. Soziale Kontakte sind stark eingeschränkt. Angehörige und Freunde können nicht besucht werden. Betriebe stellen ihre Arbeit wo immer möglich auf Home-Office um. Berufsschulen, Schulen und Kindergärten waren und sind immer noch geschlossen. Lehrer und Lehrerinnen versorgen ihre Schüler und Schülerinnen über Lernplattformen und per E-Mail mit Unterrichtsmaterial und laden zu Videokonferenzen ein. Auch in Kindergärten und Kindertagesstättenwerden von engagierten Fachkräften Hör- und Puppenspiele auf- genommen und zur Verfügung gestellt, um den Kontakt zu den Kindern in deren zu Hause aufrecht zu erhalten. In dieser Situation offenbart sich ganz besonders die unterschiedliche Ausstattung von Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Wir erleben Einrichtungen, die technisch bestens ausgestattet sind, über hervorragende medienpädagogische Konzepte verfügen, digitale Ressourcen nutzen und diese den jungen Menschen zur Nutzung anbieten. Andererseits erleben wir Einrichtungen, in denen der Computer im Fachkräftezimmer das einzige Gerät mit Zugang zum Internet ist, womit digitale Teilhabe kaum möglich ist. Letzteres führt dazu, dass Kontakt außerhalb der Wohngruppe kaum möglich ist. Aktuelle Informationen können nicht von den jungen Menschen selbst beschafft werden. Nicht zuletzt ist der Schutz der Privat- sphäre im Rahmen der Nutzung eines Gruppen-PCs in der Wohngruppe keinesfalls gewährleistet. Positionspapier des Landesheimrats Bayern vom 20.05.2020 #ohne WLAN geht es nicht Der Vorstand des Landesjugendhilfeausschusses Bayern begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Anliegen des LHR Bayern in diesem Positionspapier. Für eine Anbindung aller Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe an digitale Infrastruktur/WLAN – Teilhabe ermöglichen! Der Landesheimrat Bayern fordert, dass allen jungen Menschen in der stationä- ren Kinder- und Jugendhilfe digitale Teilhabe ermöglicht wird. Dazu gehört für uns, - dass durch die Einrichtung eine zeitgemäße, leistungsfähige Ausstattung zur Internetnutzung zur Verfügung gestellt wird. - dass die Gestaltung der Nutzung des Internets unter Beteiligung der jungen Menschen in einem angemessenen medienpädagogi- schen Konzept festgehalten wird. - dass die digitale Ausstattung und die Zugangsmöglichkeiten so ausgebaut sind, dass jeder junge Mensch sein Recht auf Information, sozialen Aus- tausch, und Freizeitgestaltung auch digital wahrnehmen kann.
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