Mitteilungsblatt 02/22

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 2 - 2 0 2 2 13 I N F O Vollständige Unabhängigkeit vom Ministerium … Das Amt wurde aber sehr bald um weitere Aufgaben bereiche ergänzt. Nach und nach wanderten Aufgaben, für die bisher die ministerielle Bürokratie als Landes jugendamt zuständig war, an das Landesjugendamt. Zunächst entstanden eine eigene Fortbildungsabteilung, eine Rechtsabteilung, eine Personal- und Haushalts abteilung und im Laufe der Jahre auch eine Abteilung für den Jugendschutz und für das Pflegekinderwesen. Gesetzlich nachvollzogen wurde diese Erweiterung des Aufgabenbereichs mit Art. 10 des Bayerischen Ju gendamtsgesetzes vom 01.01.1983. Ganz war die Unabhängigkeit vom Ministerium aber noch nicht vollzogen, denn nach wie vor bestimmte Absatz 3 der Verordnung über die Errichtung einer zentralen Adoptionsstelle, dass der Geschäftsbetrieb und die Unterschriftsbefugnis nach wie vor der Referent für Jugendfürsorge im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung regelte. Die Leitung der Dienststelle des Bayerischen Landesjugendamts wurde dementsprechend nur als „der ständige Vertreter des Referenten“ bezeichnet. Auch wenn die Befugnisse des „ständigen Vertreters“ stetig anwuchsen und die Abhängigkeit letztendlich nur noch auf dem Papier bestand, so wurde die Eigenständigkeit der Leitung des Bayerischen Landesjugendamts erst durch die Reform des Bayerischen Jugendamtsgesetzes vom 1. Juli 1990 gesetzlich manifestiert. Art. 10 Abs. 3 legte nun fest: „Die Verwaltung des Landesjugendamts führen der vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung bestellte Leiter für dessen Geschäftsbereich…“. Die Abnabelung war damit auch auf dem Papier vollzogen. - - - - … und Eingliederung ins ZBFS Eine letzte organisatorische Veränderung ergab sich 2005, als das Bayerische Landesjugendamt zusammen mit der Versorgungsverwaltung, der Hauptfürsorgestelle und dem Inklusionsamt zur Gesamtbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales verschmolzen. Dort nimmt es seitdem als eigenständig verfasste Dienststelle sei nen Platz als Fachbereich II ein. - Erweiterung der Aufgaben Seit 1977 hat sich der Aufgabenzuschnitt des Bayeri schen Landesjugendamts ständig erweitert. Hier ein paar Schlaglichter auf neue Aufgabenbereiche, die ne ben den klassischen Aufgabenfeldern des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII eingeführt und fortgeführt wurden: - - - Fortbildungsverantwortung für den Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - Einführung der Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JuBB) - Einführung der Personalbemessung Bayern (PeB) - Einführung eines digitalen Bildungsangebots für Familien, zunächst unter dem Namen „Eltern im Netz“ jetzt als „Bayerischer Erziehungsratgeber“ (BAER) - Elternbriefe und Medienbriefe des Landesjugendamts als Angebot der Familienbildung - Maßgebliche Begleitung des Projekts Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) - Maßgebliche Begleitung des Projekts Frühe Hilfen und Familienhebammen (BIFH) - Scientology Krisenberatungsstelle (SoKri) - Schaffung, Begleitung und Koordinierung des Landesheimrates (LHR) - Auswahl und Begleitung der Modellprojekte „Ombudschaftswesen in Bayern“ - Verantwortung für die Regionale „Anlauf- und Beratungsstelle Bayern“ (RABE) - Verantwortung für die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in Bayern - Auswahl und Begleitung des Modellversuchs „Verfahrenslotse“ in Bayern Dies führt seit 1977 auch dazu, dass der Personalkörper von anfangs fünf Mitarbeitenden mittlerweile auf über 60 Personen angewachsen ist. Als Leitungen des Landesjugendamts waren bisher tätig: Regierungsdirektor Nay (1977), Georg Nawratil (1978-1989), Jörg Haggenmüller (1989-1990), Dr. Robert Sauter (1990-2010), Stefanie Krüger (20102014), Hans Reinfelder (seit 2014). Verlagerungen der Standorte Die Geschichte des Landesjugendamts ist aber auch geprägt von örtlichen Verlagerungen, missglückten wie geglückten. So verkündete der damalige Staatsminister Gebhard Glück auf dem Neujahrsempfang der Passauer CSU 1993, er wolle das Landesjugendamt von München nach Passau verlagern. Die Beschäftigten erfuhren dies erst in den ersten Januartagen, als die Passauer Presse titelte: “Das Landesjugendamt soll nach Passau“. In Folge der Ankündigungen wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, das Projekt zu realisieren, Umorganisationspläne wurden entworfen, Räumlichkei ten in Passau gesichtet. Neu eingestellte Mitarbeitende -

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